Bei einem Österreicher, der nur auf der Durchreise war, wurde Marihuana gefunden. In Freilassing verstießen wieder viele Fahrer gegen die Handy- und Gurtverbote. Aufgrund einer Anregung auf der Freilassinger Bürgerversammlung, kontrollierte die Polizei die Parksituation in der Münchener Straße. Auf der B20 wollte ein Einheimischer nicht auf Grün warten und überfuhr vor den Augen der Polizei die Baustellenampel. Die Verkehrspolizei Traunstein zog auf der A8 einen maroden Sattelzug aus dem Verkehr. Die Geschwindigkeit wurde in Berchtesgaden und Piding kontrolliert. Zusätzlich gab es noch in Freilassing eine Alkoholkontrolle.
Dienstagabend führten Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall eine allgemeine Verkehrskontrolle bei einem 22-jährigen Österreicher durch. Der Mann befand sich auf der Durchreise über das kleine Deutsche Eck (B21). Obwohl der Mann zunächst leugnete, verbotene Substanzen mitzuführen, wurde bei der Kontrolle seines Gepäcks deutlicher Marihuanageruch festgestellt. Hier wurden die Beamten dann auch schnell fündig und konnten Marihuana beschlagnahmen.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Schmuggels von Betäubungsmitteln eingeleitet. Trotzdem konnte er noch am selben Abend seine Fahrt, allerdings um ein paar Gramm erleichtert, fortsetzen.
Am Mittwochnachmittag, den 13.02., führten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing Verkehrskontrollen im Stadtgebiet hinsichtlich Sicherheitsgurt und der verbotswidrigen Benutzung des Handys am Steuer durch. Dabei mussten bei der einstündigen Kontrollaktion erschreckenderweise 10 Fahrzeugführer wegen Telefonierens oder Tippens während der Fahrt angezeigt werden. Die Betroffenen erwartet ein Bußgeld in Höhe von 100,- Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Etwa halb so viele Fahrzeuginsassen mussten wegen des nicht angelegten Sicherheitsgurtes mit 30,- Euro verwarnt werden.
Am späten Freitagabend führten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing im Bereich der Münchener Straße (St2104) eine allgemeine Verkehrskontrolle bei einem 29-jährigen Salzburger durch. Während der Aushändigung der Dokumente konnten die Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch feststellen.
Ein Alkoholvortest bestätigte den Verdacht. Der Wert lag deutlich über der Grenze von 0,5 Promille. Nun muss der Fahrer mit einem Bußgeld von 500,- Euro, 2 Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wie in der letzten Bürgerversammlung der Stadt Freilassing von den Beteiligten angeregt, kontrollierten am Sonntagmorgen Beamte der Polizeiinspektion Freilassing das Parkverhalten in der Münchener Straße. Insbesondere wurde hier von den Bürgen bemängelt, dass bevorzugt der dort vorhandene Fahrradstreifen als Parkplatz benutzt wird und es so zu Verkehrsbehinderungen kommt.
Am Sonntag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr mussten mehrere Autofahrer darauf hingewiesen werden, dass dort ein Parkverbot herrscht. Besonders ärgerlich hierbei war, dass einige Lenker trotz der anwesenden Polizeistreife auf dem Fahrradweg parken wollten. Die meist gegebene Antwort, warum dort geparkt wurde, war: „Ich wollte nur kurz zum Bäcker“. Da die Fahrzeugführer sich im Gespräch überwiegend einsichtig zeigten und ihren Pkw auf einen geeigneten Parkplatz abstellten, konnte in den meisten Fällen eine mündliche Verwarnung ausgesprochen werden.
Die Polizei Freilassing bittet die „neue“ Verkehrsregelung in der Münchener Straße zu beachten und einen der vorhanden Parkplätze zu nutzten um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Auf zahlungspflichtige Verwarnungen bei erneuten verkehrsrechtlichen Verstößen wird hiermit hingewiesen.
In der Zeit von 13.10 Uhr bis 18.00 Uhr wurde in Piding – B20 in Richtung Freilassing kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 2325 Fahrzeugen wurden 49 Lenker verwarnt und 9 angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 70 km/h mit 108 km/h unterwegs.
Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Piding staunten Donnerstagmittag nicht schlecht, als ein Fahrzeuglenker vor ihnen an einer Wanderbaustelle auf der B 20, trotz Dauerrotlicht als drittes Fahrzeug vor der Ampel plötzlich ausscherte und trotz nahenden Gegenverkehrs in einer unübersichtlichen Linkskurve die Baustelle passierte. Unter Einsatz von Sonderrechten wurde der Fahrzeugführer, ein 62-jähriger Einheimischer, durch die Streifenbesatzung gestoppt und zur Rede gestellt. Unbeeindruckt von der Vorsatztat und möglicher Folgen berief sich der Lenker auf Zeitdruck, den er kompensieren wollte. Sein Zeitversäumnis bis zum Abschluss der Anzeigenaufnahme war ein Vielfaches dessen was er aufholen wollte. Dem Verkehrssünder erwartet eine empfindliche Geldbuße, verbunden mit Fahrverbot und Punkten in Flensburg.
Am Donnerstagabend führten Beamte der Polizeiinspektion Berchtesgaden in der Zeit von 22.00 – 23.00 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung in der von-Hindenburg-Allee in Berchtesgaden, ortsauswärts durch. Es mussten zwei Verkehrsteilnehmer welche sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hielten, beanstandet werden. Der schnellste Pkw war mit 60 km/h mit dem Lasermessgerät gemessen worden. Den 39-jährigen Berchtesgadener erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 100.- Euro und ein Punkt in Flensburg.
Am Samstagnachmittag beobachtete eine Streife der Verkehrspolizei Traunstein einen slowenischen Sattelzug, der aus dem Parkplatz am Teisenberg in die Autobahn A8 in Richtung München einfahren wollte. Gerade auf die Autobahn aufgefahren, blieb der Lkw plötzlich auf dem rechten Fahrstreifen stehen. Die zufällig anwesenden Polizisten sicherten die Gefahrenstelle sofort mit ihrem Einsatzfahrzeug ab, während der LKW-Fahrer sein Gespann rückwärts zurück in den Parkplatz rollen ließ.
Als Begründung für diese gefährliche Aktion gab der 61-jährige bosnische Fahrer Probleme mit dem Automatikgetriebe seiner Iveco-Sattelzugmaschine zu Protokoll. Tatsächlich zeigte der Bordcomputer der Zugmaschine einen Defekt in der Getriebesteuerung an.
Die Beamten nahmen daraufhin den Zug etwas genauer unter die Lupe. Dabei erhärtete sich der Verdacht dann sehr schnell, dass das Getriebe nicht der einzige Schwachpunkt dieses Gespanns sein dürfte.
Während die Zugmaschine nämlich aufgrund des Getriebeschadens mit dem Beschleunigen so ihre Probleme hatte, war beim Auflieger genau das Gegenteil der Fall - hier wäre eine stärkere Bremsung wohl eine spannende Angelegenheit geworden, denn von sechs Radbremsen waren noch ganze zwei Stück betriebsbereit. Bei den übrigen vier Radbremsen war kein Bremsbelag mehr vorhanden, sie schliffen allesamt bereits geraume Zeit Eisen auf Eisen. Die über die Felgenaußenseiten verteilten Metallspäne, die bei der Reibung zwischen Bremsscheibe und Bremsbelagträger entstehen, verrieten dies schon aus einiger Entfernung. Eine halbwegs brauchbare Bremsleistung des -im Übrigen vollgeladenen Sattelanhängers- war damit natürlich nicht mehr gewährleistet.
Schließlich erinnerte die Art und Weise, wie der Auflieger beladen war, ein wenig an das „Kraut-und-Rüben-Prinzip“. Die Plane war auf einer Seite bereits deutlich ausgebaucht, da die Ladung, gänzlich ungesicherte und durcheinander liegende Kisten und Kartonagen, sich während der Fahrt offensichtlich selbständig machte und im Laderaum hin und her rutschte.
Mit seiner Fahrt trotz der verkehrsunsicheren Bremsanlage und der nicht vorhandenen Ladungssicherung handelte sich der Bosnier nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Er musste eine Sicherheit von mehr als 200 Euro leisten und bekommt außerdem einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Des Weiteren dürfte auch der Fahrzeughalter nicht gänzlich ungeschoren davonkommen, denn die Verkehrspolizei wird das Bundesamt für Güterverkehr über den Vorfall in Kenntnis setzen. Die Weiterfahrt haben die beiden Beamten natürlich an Ort und Stelle unterbunden, Ladungs- und Fahrzeugdokumente wurden sichergestellt. Der Fahrer nahm´s dennoch sportlich und meinte schließlich: „If I can´t go on with my truck, at least there´s an amazing weather here.“ Dem hatte die Polizei nichts mehr hinzuzufügen.
Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Piding kontrollierten am Freitagvormittag auf der A8, Neukirchen, einen polnischen Mercedes Sprinter.
Bei der Überprüfung des 38-jährigen rumänischen Fahrers stellten die Fahnder fest, dass dieser noch einen Haftbefehl wegen Baugefährdung, in Höhe von 6.000 Euro offen hatte. Da er nicht in der Lage war, diesen hohen vierstelligen Betrag in Kürze aufzubringen, wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Wie sich später herausstellte, legten noch am selben Nachmittag einige Freunde des Inhaftierten zusammen und bezahlten die geforderte Geldstrafe in voller Höhe bei der JVA ein. Der Rumäne durfte sich glücklich schätzen, solche Freunde zu haben, denn ansonsten hätte er die nächsten 120 Tage hinter Gitter absitzen müssen.
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