Ein Salzburger war in Freilassing mit einem manipulierten Roller unterwegs. In Weißbach an der Alpenstraße kontrollierte die Polizei die Geschwindigkeit. Allgemeine Verkehrskontrollen gab es in Laufen und Petting. Kurz vor einer Polizeikontrolle versuchten zwei Personen in der Autobahnausfahrt noch schnell einen Fahrerwechsel.
Den richtigen Riecher hatten mal wieder Beamte der Polizeiinspektion Freilassing am 21.08.2018 bei einer Verkehrskontrolle gegen 21:35 Uhr in der Ludwig-Zeller-Straße.
Ein 15-jähriger Salzburger wurde mit seinem Leichtkraftrad kontrolliert, da die Beamten bereits von Weitem den lauten Auspuff des Gefährts wahrnehmen konnten. Eine eingehende Befragung des Fahrers gaben Hinweise darauf, dass er an seinem Roller etwas manipuliert hatte. Der Jugendliche gab an, dass sein Gefährt eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h erreicht. Mit seiner vorhandenen Fahrerlaubnisklasse AM darf er jedoch Kraftfahrzeuge bis maximal 45km/h lenken.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden und das Gefährt als Beweismittel sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall führten am Samstagnachmittag eine Laser-Geschwindigkeitsmessung in Weißbach durch. Im Messzeitraum von einer Stunde mussten dabei insgesamt 6 Fahrzeuge angehalten und beanstandet werden. Während fünf mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung davon kamen, musste gegen einen Fahrzeuglenker aus dem Landkreis Traunstein eine Bußgeldanzeige erstattet werden. Er war zuvor innerorts mit 77 km/h gemessen worden. Den Fahrer erwartet nun ein empfindliches Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Am 25.08.2018 wurden durch die Beamten der Polizeiinspektion Laufen mehrere Verkehrskontrollen, zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr, durchgeführt. Insgesamt konnten sechs Fahrzeugführer ohne angelegten Sicherheitsgurt, sowie ein Fahrzeug mit einem defekten Scheinwerfer festgestellt werden.
Gegen 13:30 Uhr wurde ein Fahrzeuggespann, bestehend aus Pkw und Anhänger, in Schönram / Petting durch die Beamten einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Gespann eine zulässige Gesamtmasse von 6.000kg hat. Für diese Fahrzeugkombination würde der Fahrzeugführer die Fahrerlaubnisklasse „BE“ benötigen. Dieser konnte den Beamten vor Ort jedoch nur einen Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse „B“ vorweisen. Gegen den Fahrzeugführer laufen nun aktuelle Ermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ebenso muss sich der Halter der Fahrzeuge, wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, verantworten.
Mit einem äußerst riskanten Fahrerwechsel wollte ein 39-jähriger Moldauer seinen 34-jährigen rumänischen Bekannten vor einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis „retten“.
Gegen 18.30 Uhr war der vollbesetzte VW Sharan mit deutscher Zulassung einer Streife der Pidinger Schleierfahnder auf der Autobahn aufgefallen. Kurz bevor der Van an der Ausfahrt Piding herausgezogen werden sollte, überholten die routinierten Fahnder das Fahrzeug, prägten sich den Lenker ein und gaben dann die vorgeschriebenen Anhaltesignale. In der Ausfahrt blieb das Fahrzeug unvermittelt stehen und der Fahrer tausche mit seinem Beifahrer den Platz. Durch den abrupten Zwischenstopp misstrauisch geworden, checkten die Beamten dann auch sofort die „Sitzverhältnisse“ im vorderen Bereich des VW. Wie vermutet hatte sich bei den Männern - der ursprüngliche Fahrer hatte eine auffallend spiegelnde Glatze - auf den Vordersitzen ein Wechsel vollzogen.
Ein kurzer Check im Polizeicomputer genügte dann auch, um den Grund für die Aktion zu finden. Dem Fahrzeughalter bzw. ersten Fahrer war wegen einer Trunkenheitsfahrt das Recht aberkannt worden, von seiner ausländischen „Lizenz“ Gebrauch zu machen. Sein moldauischer Führerschein wurde dem in Baden-Württemberg wohnhaften Südosteuropäer daher im April 2018 abgenommen. Zudem bestand noch eine Sperre zur Wiedererteilung bis Februar 2019.
Als Quittung für seine offensichtliche Ignoranz zeigten ihn die Fahnder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis an. Im Falle einer Verurteilung droht dem Rumänen mit moldauischer Abstammung eine empfindliche Geldstrafe. Nach Beendigung der Anzeigenaufnahme durften die Männer die Weiterreise in Richtung Österreich fortsetzten. Zuvor hinterlegte der an der Aktion beteiligte Moldauer, der eine gültige Fahrerlaubnis mitführte, aber noch eine angemessene Sicherheitsleistung für den gescheiterten „Freundschaftsdienst“. Er musste sich wegen versuchter Strafvereitelung verantworten.
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