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Verkehrskontrollen vom 16. bis 22. April 2018

Geschwindigkeitskontrollen führte die Polizei in Laufen, Marktschellenberg und Berchtesgaden durch, wobei in Berchtesgaden ein Fahrer auch noch betrunken war. Bei einer zweistündigen Kontrolle auf der B21 mussten die Schleierfahnder drei Anzeigen erstellen. Ein Jugendlicher war mit verbotenen Waffen in einem Fernzug unterwegs. Die Reichenhaller Polizei führte in ihrem Dienstbereich Motorradkontrollen durch. In Laufen gab es eine Kontrolle der Gurt- und Handynutzung.

Marktschellenberg


Am Sonntag, 14.04.2018 bis Montag, 15.04.2018 wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.

Kontrollort: Marktschellenberg, B 305, zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h (von 19.25 - 00.30 Uhr)

Von 448 gemessenen Fahrzeugen mussten 11 Lenker angezeigt und 14 verwarnt werden. Der schnellste Fahrzeugführer wurde mit einer Geschwindigkeit von 185 km/H gemessen, ihn erwartet nun außer Punkten in der Verkehrssünderdatei des Kraftfahrt-Bundesamts auch ein Fahrverbot.

Berchtesgaden


Am Dienstagmittag führte die Polizei Berchtesgaden in der Hanielstraße eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Fünf Fahrzeugführer wurden angehalten und mussten eine Verwarnung bezahlen. Der Schnellste fuhr bei den erlaubten 30 km/h mit 52 km/h. Ein 52-jähriger Bischofswieser musste auch wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes angehalten. Bei der Kontrolle wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert über der erlaubten 0,5 Promillegrenze. Sein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Dem Alkoholisierten droht nun ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte und 500 Euro Bußgeld.

Laufen


Geschwindigkeitsmessung St2103


Am Dienstag wurde durch die Laufener Polizei in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr mittels Laser eine Geschwindigkeitsmessung auf der Staatsstraße 2103 im Schönramer Filz durchgeführt. Überprüft wurden die Verkehrsteilnehmer, die von Schönram in Richtung Leobendorf fuhren.

Es wurden neun Verkehrsteilnehmer beanstandet. Hiervon waren sechs im Verwarnungsbereich und drei Autofahrer im Anzeigenbereich. Der schnellste wurde mit 151 km/h gemessen. Den Fahrer erwartet ein einmonatiges Fahrverbot, 160.- Euro Geldstrafe sowie 2 Punkte in Flensburg.

Gurt- und Handykontrolle


Am Dienstag wurden im Stadtgebiet mehrere mobile und stationäre Verkehrskontrollen der Laufener Polizei durchgeführt. Hierbei wurden drei Fahrzeugführer aufgrund Nutzung ihres Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung sowie drei Fahrzeugführer ohne Gurt kontrolliert. Ferner wurde bei einem Pkw die Vorführung zur Hauptuntersuchung um knapp ein halbes Jahr überzogen.

Bad Reichenhall


Am Mittwochnachmittag führten Schleierfahnder der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein auf der B21, im Bereich Bad Reichenhall, eine stationäre Kontrollstelle durch. Hierbei wurden 20 Kraftfahrzeuge mit insgesamt 35 Insassen verschiedenster Nationalitäten genauer überprüft. Während der nur zweistündigen Kontrolldauer konnten drei Straftäter durch die Pidinger Schleierfahnder aufgegriffen werden.

Den Anfang machte ein 22-jähriger Deutscher, welcher mit dem Pkw seiner Freundin unterwegs war. Im Handschuhfach wurde zugriffsbereit ein verbotenes Elektroschockgerät, ein sogenannter Taser, aufgefunden. Dies hatte eine Anzeige nach dem Waffengesetz zur Folge. Der Taser wurde sichergestellt.

Nur kurze Zeit später wurde ein 25-jähriger Pole genauer unter die Lupe genommen. Erneut bestätigte sich der Spürsinn der Fahnder und so konnten fünf Gramm Crystal Meth in seinem Handschuhfach aufgefunden und sichergestellt werden. Der junge Mann musste sich anschließend einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen und erhielt eine Anzeige wegen eines Vergehens des Schmuggels von Methamfetamin.

Zuletzt endete die Weiterfahrt eines 28-jährigern Österreichers, welcher mit dem Pkw seines Schwagers auf dem Weg nach Saalfelden war. Die Überprüfung seiner Person ergab, dass ihm aufgrund einer Drogenfahrt vor 2 Jahren das Recht aberkannt worden war, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Neben einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wurde ihm auch die Weiterfahrt untersagt.

Alle drei jungen Männer wurden nach Anzeigenaufnahmen und Beendigung aller polizeilicher Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Bezüglich ihrer Vergehen werden sie demnächst Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft erhalten.

Drogenfahrt im Stadtgebiet


Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall führten am Sonntagabend im Stadtgebiet Bad Reichenhall mehrere Verkehrskontrollen durch. Gegen 23:00 Uhr wurde eine 24-jährige Reichenhallerin angehalten. Im Laufe der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass die junge Frau Drogen konsumiert haben könnte. Ein durchgeführter Drogen Schnelltest verlief positiv, woraufhin eine Blutentnahme im Krankenhaus angeordnet wurde. Die Weiterfahrt wurde der Reichenhallerin untersagt.

Freilassing


Betrunken am Steuer


Am Freitag, den 20.04.2018, gegen 23:40 Uhr wurde ein 25-jähriger Surheimer mit seinem Opel in der Münchener Straße (St2104) in Freilassing einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch Beamte der Polizeiinspektion Freilassing unterzogen. Hierbei konnte durch die Beamten deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert deutlich über der 0,5-Promille-Grenze, weshalb der 25-Jähriger im Anschluss auf der Dienststelle einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durchführte. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500,-€ und ein Fahrverbot.

Jugendlicher mit verbotenen Waffen auf Reisen


Ein verbotenes Butterflymesser und einen geladenen Schreckschussrevolver hatte ein 16-jähriger Österreicher bei sich, als er am vergangenen Sonntag im Reisezug RJ 69, auf der Fahrt von München nach Salzburg, einer Kontrolle unterzogen wurde.

Den „Zugfahndern“ der PI Fahndung Traunstein fiel zunächst das in Deutschland nicht erlaubte Butterflymesser auf, das sich in einer Bauchtasche seines Rucksacks befand. Der Jugendliche gab an, vor ca. einer Woche zu seiner in Stuttgart lebenden Freundin gefahren zu sein, und bei der Einreise nach Deutschland schlicht vergessen zu haben das Messer aus dem Rucksack zu nehmen. Im Zuge dessen gab er dann gleich noch etwas zu was er angeblich vergessen hatte, nämlich einen geladenen Schreckschussrevolver der Marke Smith&Wessen. Dieser befand sich in einem Socken eingewickelt am Rucksackboden und war mit 3 Schreckschussmunition und 2 leeren Patronenhülsen geladen. Der Besitz einer solchen Waffe und der dazugehörigen Munition, ist nur Personen ab 18 Jahren erlaubt, die überdies noch über einen kleinen Waffenschein verfügen. Nach einer Anzeigenaufnahme wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz und der Sicherstellung des Revolvers und der Munition, konnte der junge Mann seine Fahrt fortsetzen.

Mittlerer Landkreis


Am Wochenende führten Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall mehrere Motorradkontrollen im Dienstbereich durch. Bei schönstem sonnigem Wetter waren sehr viele Motorradfahrer unterwegs. Bei den Kontrollen wurde ein besonderes Augenmerk auf die technische Manipulation und sicherheitsrelevante Umbauten am Motorrad gelegt, welche zudem häufig zu massiven Lärmbelästigungen führen. Erfreulicher Weise musste lediglich ein Motorradfahrer beanstandet werden. Dieser hat an seinem Motorrad einen offenen Kupplungsdeckel verbaut. Dieser stellt eine Gefahr dar, da die rotierenden Teile der Kupplung nicht geschützt sind. Des Weiteren hat sich dadurch auch das Geräuschverhalten negativ verändert. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Teisendorf


Eine Streife der PI Fahndung Traunstein kontrollierte Sonntagvormittag auf der A8 einen jungen Spanier, der auf dem Weg zur neuen Arbeitsstelle in Österreich war. Beim Überprüfen der Personalien wurde ein Haftbefehl festgestellt: 1 Tag Gefängnis, oder 40 Euro Reststrafe wegen Trunkenheit im Verkehr.

Der Durchreisende hatte lediglich 20 Euro bei sich und keinerlei Möglichkeiten Geld aufzutreiben. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bremen wurde der Haftbefehl „außer Vollzug“ gesetzt, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Er zeigte sich äußerst dankbar und konnte seine Weiterreise nach Österreich fortsetzen. Mit seinem ersten Lohn sollte er sich erstmal um die Begleichung seiner Strafe kümmern, denn sonst wartet tatsächlich das Gefängnis - für einen Tag.

red/Pressemitteilungen Polizei Berchtesgaden, Laufen, Fahndung Traunstein

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