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Ergebnis der Schwerpunktaktion Fahrzeugbeleuchtung im Gebiet Laufen

Bei den Kontrollen seit Anfang des Jahres musste die Polizei 43 Verkehrsteilnehmer wegen missbräuchlich benutzter oder defekter Beleuchtungseinrichtungen verwarnen.

Die durch die Polizeiinspektion Laufen im Zeitraum Februar und Anfang März durchgeführte Schwerpunktaktion offenbarte bei vielen Verkehrsteilnehmer teils gravierende Mängel beim Zustand der Beleuchtung ihrer kontrollierten Fahrzeuge.

Sowohl Kraftfahrzeugführer als auch Fahrradfahrer wurden dabei einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Insgesamt wurden 43 Verkehrsteilnehmer aufgrund missbräuchlich benutzter oder defekter Beleuchtungseinrichtungen gebührenpflichtig verwarnt. Die Verstöße wurden mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 20,- Euro geahndet. Zusätzlich wurden die verwarnten Verkehrsteilnehmer von der Polizei aufgefordert, die beanstandeten Mängel zeitnah zu beseitigen. Dies konnte durch Vorführung der Fahrzeuge bei einer amtlichen Prüfstelle oder einer Polizeidienststelle erfolgen.

Zielrichtung der Kontrollen war, dass Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Wichtigkeit einer funktionierenden und ordnungsgemäß verwendeten Beleuchtung des Fahrzeuges sensibilisiert wurden. Diese Faktoren tragen wesentlich zur Vermeidung von Verkehrsunfällen während der Winterzeit bei.

red/Pressemitteilung Polizei Laufen

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