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Anzeigenerstatter musste knapp 2.000 Euro bezahlen

Ein 23-Jähriger wollte eigentlich nur einen Bekannten wegen Körperverletzung anzeigen.

Das hatte sich ein 23-jähriger Türke mit Wohnsitz in Salzburg wohl anders vorgestellt, als er am 18.06.2013, kurz nach Mitternacht zur Freilassinger Polizeidienststelle kam um dort Strafanzeige wegen einer Körperverletzung zu erstatten.

Der Mann war am Montag, den 17.06.2013, gegen 18:00 Uhr, in Freilassing bei einem Bekannten gewesen, als die beiden in Streit gerieten und er von dem 22-jährigen Kontrahenten mehrere Schläge gegen den Kopf bekam. Er verließ dessen Wohnung in der Ludwig-Zeller-Straße und erschien schließlich Stunden später bei der Polizei, da er den Täter anzeigen wollte. Bei der Anzeigenaufnahme stellte sich jedoch heraus, dass gegen den Anzeigeerstatter zwei Vollsteckungshaftbefehle vorlagen. Der Mann war wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung rechtskräftig verurteilt worden, hatte jedoch die Geldstrafe in Höhe von knapp 2000,- Euro nicht bezahlt. Daher hatte ihn die Staatsanwaltschaft Traunstein zur Fahndung ausgeschrieben.

Da der junge Mann über einen Bekannten das Geld auftreiben und somit seine Geldstrafe bezahlen konnte, durfte er die Polizeidienststelle, nach seiner Anzeigenaufnahme auch wieder verlassen. Gegen seinen Kontrahenten wurde ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung eingeleitet.

Pressemitteilung Polizei Freilassing

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