Im Fahrzeug wurden Utensilien zum Treibstoffklau sichergestellt. Der Beifahrer wurde in Deutschland und Ungarn gesucht, auch ein Auslieferungsbegehren lag vor.
Am Sonntagvormittag, gegen 11:15 Uhr, kontrollierte eine Streife der Schleierfahnder an der Anschlussstelle Anger die Insassen eines älteren Peugeot mit französischer Zulassung.
Die Insassen, vier ungarische Staatsangehörige im Alter von 35, 35, 44 und 47 Jahren, gaben auf Nachfrage an, auf dem Weg nach Frankreich zu sein. Bei der Kontrolle wurde von den Beamten festgestellt, dass der Fahrzeuglenker keine Fahrerlaubnis besitzt und dass für den Pkw keine Zulassung besteht. Im Dienstgebäude der PI Fahndung Traunstein mit Dienstsitz in Urwies wurde der Peugeot genauestens durchsucht.
Im Kofferraum fanden die Beamten mehrere Utensilien, die geeignet sind Benzin- und Dieseldiebstähle zu begehen. Da diese Gegenstände keiner konkreten Straftat zugeordnet werden konnten, wurden die Sachen präventiv sichergestellt. Aber nicht nur das Auto wurde genau unter die Lupe genommen, auch der von dem 44-jährigen Beifahrer ausgehändigte ungarischen Personalausweis. Schon zum Zeitpunkt der Kontrolle hatten die Fahnder Zweifel an der Übereinstimmung der Person mit dem im Personalausweis angebrachten Lichtbild. Ein auf der Dienststelle durchgeführter Schnellabgleich seiner Fingerabdrücke erbrachte die “wahre” Identität des Bauhilfsarbeiters aus Budapest.
Mit den ermittelten Personalien, spuckte der Polizeicomputer aus, dass nicht nur die deutsche Justiz, sondern auch die Behörden in Ungarn, nach dem 44-jährigen fahnden. Dem ungarische Bauhilfsarbeiter wurde daraufhin die Festnahme erklärt.
Nach derzeitigen Erkenntnissen liegen in seinem Heimatland fünf Haftbefehle wegen unterschiedlicher Delikte und ein Auslieferungsbegehren vor. Nach Anzeigenerstellung wurde die Person dem zuständigen Ermittlungsrichter zum Haftbefehlserlass vorgeführt und anschließend in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die drei anderen Ungarn konnten ihre Fahrt nach Frankreich fortsetzen, nachdem sie eine ordnungsgemäße Zulassung für das Fahrzeug beantragt und einen „Ersatzfahrer“ besorgt hatten.