Die Polizei erinnert erneut daran, Verantwortung zu übernehmen und keine Drogen an Jugendliche weiter zu geben.
Ein ungewöhnlich offenes Gespräch zwischen zwei Polizeibeamten und einem Jugendlichen endete am gestrigen Abend mit einer Strafanzeige – allerdings nicht gegen den jungen Mann, der das Gespräch so ehrlich begann.
In den Abendstunden fiel einer Streifenbesatzung im Stadtgebiet Bad Reichenhall ein 15-jähriger Jugendlicher zusammen mit einem deutlich älteren Begleiter auf. Die beiden verhielten sich auffällig, was die Beamten zu einer Kontrolle veranlasste. Auf die Frage nach verbotenen Gegenständen reagierte der Jugendliche ohne Zögern und übergab den Polizisten frank und frei einen Joint.
Auf Nachfrage gab der 15-Jährige auch sofort an, das Rauschmittel von seinem 26-jährigen Begleiter erhalten zu haben. Für den jungen Erwachsenen hat diese vermeintliche „Gefälligkeit“ nun ernste Folgen: Trotz der Legalisierung von Cannabis erwartet ihn eine Anzeige wegen eines besonders schweren Falles der Abgabe von Cannabis an Minderjährige.
Denn das Cannabisgesetz (KCanG) erlaubt den Besitz und Konsum für Erwachsene nur unter strengen Bedingungen. Besonders der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht im Vordergrund. Wer als Volljähriger Cannabis an Minderjährige weitergibt, begeht nach dem Gesetz ein schweres Vergehen – und muss mit empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Polizei Bad Reichenhall erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das KCanG keine Einladung zum sorglosen Umgang mit Cannabis ist. Die Legalisierung bedeutet nicht, dass alles erlaubt ist. Sie soll den Konsum in geordnete, kontrollierte Bahnen lenken und vor allem Minderjährige schützen.
Der Schutz junger Menschen hat oberste Priorität. Jugendliche befinden sich in einer sensiblen Entwicklungsphase – sowohl körperlich als auch geistig. Cannabis kann in dieser Zeit bleibende Schäden verursachen. Erwachsene tragen daher eine besondere Verantwortung, mit dem Thema umsichtig und vorbildlich umzugehen.
Die Polizei appelliert:
???? Keine Weitergabe von Cannabis an Minderjährige!
???? Achten Sie auf die gesetzlichen Grenzen und Auflagen des KCanG!
???? Seien Sie sich Ihrer Vorbildfunktion bewusst!
| ← | November 2025 | → | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 1 | 2 |
| 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 |
| 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 |
| 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |