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Betrunkener 23-Jähriger wollte an der Leine neben dem Polizeiauto mitlaufen

Ein Österreicher streifte auf der A8 bei Siegsdorf eine Leitplanke und wurde kurz vor der Grenze gestoppt. Den „fiesen“ Restalkohol wollte er entweder mit einem Laufband oder neben dem Dienstwagen herlaufend abbauen.

Nachdem ein 23-jähriger Österreicher mit seinen Freunden am vergangenen Freitag in einer Diskothek in Traunreut die Nacht durchzechte, machte er sich in den frühen Morgenstunden auf den Nachhauseweg in Richtung Salzburg.

Da er doch einiges über den Durst trank, hatte er durchaus Mühe das Fahrzeug selbst auf gerader Strecke unter Kontrolle zu halten.

So geschah es, dass er beim Einfahren in die Autobahn an der Anschlussstelle Siegsdorf die Leitplanke touchierte, anhielt und sich vergewisserte, dass er keinen Schaden verursacht hatte, und dann weiterfuhr.

Ein anderer Verkehrsteilnehmer, der auf den Vorfall aufmerksam wurde, verständigte die Polizei. Diese stoppte den Österreicher daraufhin auf der Autobahn kurz vor der Grenze zu Österreich.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest bescheinigte dem Maschinenführer aus dem Salzburger Land einen Wert von über 1,2 Promille.

Dies hielt er selbst auch durchaus für möglich, da er nach eigenen Angaben zwar etwas getrunken, sich aber zurückgehalten habe. So habe er lediglich eine dreiviertelte Flasche Wodka anstatt einer ganzen getrunken.

Zudem gab er an, gar nicht mehr betrunken zu sein und sich eigentlich fit zu fühlen. Das Gerät mit dem der Atemalkoholtest durchgeführt wurde, zeige ja auch nur noch den „fiesen“ Restalkohol an, so der Wortlaut. Er habe schließlich nach dem Trinkende etwa drei Stunden im Auto geschlafen und sei erst dann losgefahren. Somit könne ihm dieser jetzt wohl kaum zum Vorwurf gemacht werden.

Auch habe er keinen Unfall verursacht, er sei lediglich mit dem Auto in der Kurve „ausgerutscht“ und dabei gegen die Leitplanke geraten.

In beiden Punkten musste er also eines Besseren belehrt werden.

Auf der Fahrt zum Krankenhaus Bad Reichenhall, wo eine Blutentnahme zum Zwecke der gerichtsverwertbaren Bestimmung des Alkohol-Werts durchgeführt wurde, fragte der 23-jährige Maschinenführer die Polizeibeamten, ob ihm ein Laufband zur Verfügung gestellt werden könnte, damit er den „fiesen“ Restalkohol herausschwitzen und im Anschluss gleich weiterfahren kann. Falls nicht, so bot er auch an, bis zum Krankenhaus neben dem Dienstwagen herzulaufen, notfalls auch mit einer Leine. Leider musste beiden Varianten verneint werden.

Letztendlich trifft es den Salzburger jetzt recht hart. Zum Einen muss er mit dem Verlust seiner Fahrerlaubnis für etwa ein Jahr und einer empfindlichen Geldstrafe rechnen, doch zum Anderen muss er jetzt seiner Frau erläutern, dass er nicht in der Nachtschicht bei seiner Arbeitsstelle war, wo er eigentlich hätte sein sollen, sondern mit Freunden eine feucht-fröhliche Party feierte.

Es ist für ihn zu hoffen, dass er dabei nicht in Erklärungsnot gerät.

Pressemitteilung Verkehrspolizei Traunstein

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