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Bundespolizei Freilassing am ersten Augustwochenende bei mehreren Schleusungen gefordert

105 unerlaubte Einreisen und 28 Fahndungstreffer, inklusive 6 Haftbefehle, das ist die Wochenendbilanz der Bundespolizeiinspektion Freilassing. Fünf Schleusungen und unerlaubte Einreisen in dreistelliger Höhe deuten auf eine Fortsetzung des hohen Migrationsdrucks an der deutsch-österreichischen Grenze hin. Zwei besondere Fälle gab es in Burghausen und in Piding & Traunstein. Nach zwei Fluchtversuchen konnten die Schleierfahnder bei Piding einen Marokkaner festnehmen, der zuvor eine Gruppe Personen nach Traunstein geschleust hatte.

Burghausen


Am Samstag (5. August) gegen 12:10 Uhr wollte eine Streife den Fahrer eines Pkw mit ungarischer Zulassung am Grenzübergang Burghausen kontrollieren. Nachdem die Beamten ihr Fahrzeug verlassen hatten, beschleunigte der 33-jährige Georgier aber stark und blieb nach 200 Metern außerhalb der Sichtweite der Streife stehen. Ein Zeuge hatte den Vorgang beobachtet und wies die Polizisten darauf hin, dass der Fahrer ausgestiegen und unvermittelt ins Landesinnere gelaufen sei. Dank des Hinweises konnten die Beamten den Fliehenden nach einer kurzen Verfolgung stellen. Zwar wurden bei der anschließenden Durchsuchung keinerlei Ausweisdokumente aufgefunden. Bei der Absuche der Strecke zwischen dem Festnahmeort und dem Schleuserwagen fanden die Beamten jedoch seinen georgischen Reisepass.

Dank des Zeugen, der noch weitere Personen beim Verlassen des Fahrzeugs beobachtet hatte, konnte die Bundespolizei bei Fahndungsmaßnahmen sechs türkische und zwei afghanische Staatsangehörige im Alter zwischen 9 und 42 Jahren im Ortsbereich Burghausen stellen. Wegen des Tatverdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts wurden sie vorläufig festgenommen und zum Bundespolizeirevier Mühldorf gebracht. Ein Datenabgleich des georgischen Schleusers ergab, dass dieser erst wenige Tage vorher durch die Bundespolizeiinspektion Passau wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt worden war. Ein Drogenschnelltest verlief auch diesmal positiv auf Kokain. In Besitz eines Führerscheins war der 33-Jährige auch nicht.

Die Bundespolizei nahm den Georgier wegen des Tatverdachts des Einschleusens von Ausländern unter einer das Leben gefährdenden Behandlung sowie der versuchten unerlaubten Einreise, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, des Führens eines Kraftfahrzeugs unter berauschenden Mitteln und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorläufig fest. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt.

Piding & Traunstein


Eine weitere aufsehenerregende Schleusung ereignete sich am Sonntag (6. August) in Traunstein. Um 19:45 Uhr wollte eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Piding auf der BAB 8 einen Pkw mit ungarischer Zulassung kontrollieren. Der Toyota versuchte sich zunächst mit überhöhter Geschwindigkeit der Kontrolle zu entziehen, konnte anschließend jedoch an der Tank- und Rastanlage Piding-Süd gestellt werden. Allerdings stoppte der Fahrer seinen Pkw abrupt und floh zu Fuß in Richtung einer Leitplanke. Dabei stürzte der 29-jährige Marokkaner, verlor seinen Schuh und verletzte sich leicht. Gegen die anschließende Festnahme sperrte er sich mit vollem Körpereinsatz. Dadurch wurde die Polizistin am Knie verletzt. Der Marokkaner konnte lediglich eine österreichische Asylverfahrenskarte vorweisen, eine Fahrerlaubnis besaß er nicht. Ein Drogentest verlief zudem positiv auf Kokain.

Bei den Ermittlungen zeigte sich schnell, dass der Fahrer in eine Schleusungshandlung verwickelt war. Im Verlauf der eingeleiteten Fahndung stellten dann Streifen der Bundespolizeiinspektion Freilassing gegen 20:30 Uhr am Bahnhof Traunstein acht türkische und drei afghanische Staatsangehörige fest, bei denen der Verdacht der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts bestand.

Aufgrund von eindeutigen Beweisen steht der Marokkaner in Verdacht, diese Ausländer zuvor mit dem Toyota eingeschleust zu haben. Außerdem ermittelt die Bundespolizei gegen ihn wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Führens eines Kfz unter berauschenden Mitteln. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich bei dem für die Schleusung benutzten Toyota um ein Fahrzeug, welches für maximal fünf Personen zugelassen ist. Der Pkw war aber mit insgesamt zwölf Personen besetzt, sodass für mindestens sieben Personen keine Rückhaltevorrichtung vorhanden war. Zudem sollen sich mehrere Personen im Kofferraum befunden haben. Die Einschleusung wäre in diesem Fall unter gesundheitsgefährdenden Begleitumständen durchgeführt worden. Der Schleuser wird einem Richter vorgeführt.

red/Pressemitteilung Bundespolizei Freilassing

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