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Unbelehrbarer Franzose handelt sich fünf Strafanzeigen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ein

Zudem musste der 26-Jährige auch noch sein Fahrzeug stehen lassen, da es erhebliche Mängel aufwies.

Am 21.03.2023 wurde die Verkehrspolizeiinspektion Traunstein durch die Bundespolizeiinspektion Freilassing über den Verdacht eines Fahrens ohne Führerschein verständigt. Als die Streifenbesatzung der Verkehrspolizei bei der Kontrollstelle am Grenzübergang Walserberg eintraf, übergaben die Kollegen der Bundespolizei einen 26-jährigen Franzosen, der gegen 09:30 Uhr mit seinem PKW VW Passat mit französischer Zulassung von Österreich kommend angehalten wurde. Unter dem Fahrersitz lag griffbereit ein Holzknüppel, der aufgrund seiner Beschaffenheit unter das deutsche Waffengesetz fällt.

Durch eine Datenabfrage wurde festgestellt, dass ihm in Frankreich der französische Führerschein entzogen wurde. Der Beschuldigte zeigte dann jedoch auf seinem Mobiltelefon eine Fotokopie eines belgischen Führerscheins vor, dessen Original sich später jedoch entgegen seiner Darstellung als Fälschung entpuppte. Der junge Mann ließ nicht locker und zeigte im Verlauf der Kontrolle dann noch einen türkischen Kartenführerschein vor, der ebenfalls als Fälschung erkannt wurde. Der Führerschein wurde daraufhin sichergestellt. Durch das Vorzeigen der falschen Dokumente wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Verschaffung falscher amtlicher Ausweispapiere eingeleitet.

Die Person wurde vorläufig festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle der Verkehrspolizei verbracht. Die verständigte Staatsanwaltschaft Traunstein ordnete zur Sicherung der Strafverfahren eine Sicherheitsleistung in einem mittleren vierstelligen Bereich an. Der Franzose zeigte sich hiervon unbeeindruckt und verweigerte eine Zahlung, weshalb Haftgründe geprüft wurden. Während der Sachbearbeitung beleidigte er dann noch einen Polizeibeamten und beschädigte ein Dienstfahrzeug mittels eines Fußtrittes. Deshalb wurden zwei weitere Strafverfahren wegen Beleidigung und Sachbeschädigung gegen den Mann eingeleitet.

Nach einer Bedenkzeit entschied sich der Mann zur Entrichtung einer Sicherheitsleistung und konnte deshalb gegen 19:00 Uhr aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen werden. Insgesamt wurden gegen den Beschuldigten fünf Strafanzeigen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß nach dem Waffengesetz gestellt.

Da zudem am PKW des Beschuldigten erhebliche Mängel feststellbar waren, wurde der PKW abgeschleppt. Er wird bis zur Behebung der Mängel polizeilich verwahrt. Die Kosten hierfür wurden ihm in Rechnung gestellt.

red/Pressemitteilung VPI Traunstein

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