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Bayerisches Staatsministerium ändert die Nachweispflicht für die Einreise aus Risikogebieten – Testpflicht für Grenzgänger und Grenzpendler nach Bayern aufgehoben

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger und Grenzpendler bei der Einreise aus Risikogebieten aufgehoben. Hierzu ist eine geänderte Allgemeinverfügung zum Testnachweis für Einreisende aus Risikogebieten veröffentlicht worden.

Wie das Staatsministerium in der geänderten Allgemeinverfügung vom Dienstag, 23.02.2021, bekannt machte, musste mit Blick auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.02.2021 die für Grenzgänger und Grenzpendler vorgesehene Regel in Nr. 1.2. der Allgemeinverfügung vom 15.01.2021 aufgehoben werden. Grenzpendler und Grenzgänger müssen damit in Bayern keinen wöchentlichen Testnachweis mehr vorlegen.

Zu beachten ist allerdings, dass der Testnachweis von Österreich weiterhin einmal pro Woche gefordert wird. Ebenfalls gültig bleiben die Verordnungen für Grenzgänger und Grenzpendler bei der Einreise aus Hochinzidenz- bzw. Virusvariantengebieten.

Hinweis: Aufgrund der weiterhin bestehenden Testpflicht für die Einreise nach Österreich sowie für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete bleiben auch die Öffnungszeiten in den kommunalen Testzentren unverändert. Diese sind in Bayerisch Gmain von Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr sowie in Freilassing am Montag und Freitag jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr und am Mittwoch und Samstag jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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