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Keuchhusten im südlichen Landkreis: 7 Fälle in einer Woche

Im südlichen Teil des Landkreises (Marktschellenberg und Raum Berchtesgaden) kommt es aktuell zu einer Häufung von Keuchhustenerkrankungen bei Kindern. Dem Gesundheitsamt im Landratsamt sind im Verlauf dieser Woche bereits 7 Erkrankungsfälle gemeldet worden, die jetzt antibiotisch behandelt werden. Für die Kontaktpersonen sind Schutzmaßnahmen empfohlen.

Bei Keuchhusten leiden die Patienten wochenlang unter zum Teil heftigen Hustenanfällen. Die durch Bakterien verursachte Atemwegsinfektion führt bei Betroffenen anfangs zu leichten Erkältungsbeschwerden, wie Schnupfen, Husten und Schwächegefühl. Später ist ein langwieriger, trockener Husten typisch. Die häufigste Komplikation ist eine Lungenentzündung. Besonders gefährdet sind Säuglinge bis einem Jahr, Schwangere im 3. Trimenon und Kinder mit kardialen oder pulmonalen Grunderkrankungen.

Gegen diese sehr ansteckende Krankheit gibt eine wirksame Behandlung mit einem Antibiotikum. Wird dieses rechtzeitig (innerhalb der ersten 2 Wochen) eingesetzt, heilt der Husten rasch aus und Erkrankte dürfen bereits nach 5 Tagen wieder die Schule oder den Kindergarten besuchen. Ohne Antibiotikum ist das erst 21 Tage nach Beginn des Hustens zulässig. Auch müssen sie Kontakte mit Ungeschützten vermeiden. Ansteckungsgefahr besteht für ungeimpfte enge Kontaktpersonen von Erkrankten, insbesondere das familiäre Umfeld. Das Gesundheitsamt empfiehlt hier, den Hausarzt aufzusuchen und die Notwendigkeit einer antibiotischen Behandlung oder Schutzimpfung zu besprechen. Dies gilt besonders, wenn bereits Krankheitssymptome vorhanden sind und auch für Risikogruppen.

Gegen Keuchhusten gibt es eine zuverlässige Schutzimpfung, die alle Kinder mit den Kombinationsimpfungen ab dem 3. Lebensmonat bekommen sollten. Bei Erwachsenen soll alle 10 Jahre aufgefrischt werden, was am einfachsten in Kombination mit der Routineauffrischung gegen Tetanus und Diphterie erfolgt. Besonders Eltern, Großeltern, Geschwister und andere Bezugspersonen von Neugeborenen sollten ausreichend geimpft sein, damit das Neugeborene über den sogenannten 'Nestschutz' vor einer in diesem Fall lebensgefährlichen Ansteckung geschützt ist. Die Impfung wird beim Hausarzt oder Kinderarzt durchgeführt und von allen Kassen übernommen.

Weitere Informationen zu Keuchhusten stehen auf der Website des Landratsamtes www.lra-bgl.de oder des RKI (Robert-Koch-Institut) www.rki.de bereit. Bei Fragen geben die Haus- oder Kinderärzte oder auch das Gesundheitsamt gerne Auskunft.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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