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Alpenbock und weitere seltene Schönheiten im Landkreis

In seiner Freizeit hat ein Mitarbeiter des Landratsamtes Berchtesgadener Land beim Umschichten seines Holzstoßes einen seltenen Alpenbewohner entdeckt: den Alpenbock (Rosalia alpina). Dieser gilt als stark gefährdet und hat in den alten Buchenwäldern unseres Landkreises eines der letzten Vorkommen Deutschlands.

Der Alpenbock braucht vor allem starkes abgestorbenes Buchenholz für die Entwicklung seiner Larven. Beim Männchen sind die blau-schwarz geringelten Antennen fast doppelt so lang wie sein Körper. Das farbenfrohe Insekt wurde in der Zwischenzeit von einer Mitarbeiterin der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt wieder in seinen geeigneten Lebensraum gebracht.

Waldbesitzer können sich geeignete Buchenbestände zur Entwicklung und dem Erhalt der Lebensräume dieser und weiterer seltener Arten über das „Vertragsnaturschutzprogramm Wald“ fördern lassen. Hierzu wird gemeinsam mit dem Waldbesitzer, dem Förster des zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und der unteren Naturschutzbehörde ein Ortstermin durchgeführt, bei dem geeignete Bäume zum Erhalt ausgesucht werden.

Jeder Einzelne kann einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz im Landkreis leisten, wenn er seine Sichtung eines seltenen Alpenbewohners wie dem Alpenbock dem Landratsamt meldet. Über den Winter hinweg können auch andere Bewohner der Wälder, wie z. B. Fledermäuse, in Holzstößen gefunden werden. Beobachtungen können mit Angaben des Fundorts und idealerweise mit einem Foto bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt gemeldet werden.

Diese Meldungen werden dann nach einer Prüfung in die Artenschutzkartierung des Landesamtes für Umwelt aufgenommen und dienen der unteren Naturschutzbehörde auch als Grundlage in der täglichen Arbeit: beispielsweise bei Landschaftspflegemaßnahmen, die gemeinsam mit den Partnerinstitutionen Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land sowie der Biosphärenregion Berchtesgadener Land und den lokalen Naturschutzverbänden durchgeführt werden.

Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt berät gerne auch telefonisch unter 0049 8651 773 856. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/natur-artenschutz/ abrufbar.

red/Pressemitteilung LRA BGL
Bild © LRA BGL
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