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Verkehrskontrollen von 8. bis 14. Juli 2019

In Laufen hatte ein Motorradfahrer sein Kennzeichen so montiert, dass es nicht mehr lesbar war. Ein Ainringer hatte Marihuana im Rucksack. In Freilassing war ein Betrunkener unterwegs. Auf einem Supermarktparkplatz gab ein Salzburger seinem Sohn Fahrunterricht. Bei Grabenstätt und am Teisenberg stellten die Schleierfahnder gestohlene Fahrzeuge sicher. Ein Bosnier hatte mehrere Führerscheine, jedoch keine Gültigen. Zwei Frauen wurden per Haftbefehl gesucht. Ein 40-Jähriger hatte einen gefälschten Führerschein. Gleich mit drei Haftbefehlen wurden zwei Personen gesucht. Ein Paketdienstfahrer hatte gar keine Fahrerlaubnis. In Ainring, Bischofswiesen, Ramsau und Saaldorf-Surheim wurde die Geschwindigkeit gemessen.

Laufen


Kennzeichen unzulässig montiert


Am Dienstagmorgen wurde auf der B20 ein 18-jähriger Mann aus Fridolfing mit seinem Motorrad einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellten die eingesetzten Beamten fest, dass das amtliche Kennzeichen des Motorrades mit einer Neigung von fast 60 Grad an dem Kraftrad montiert war. Zulässig ist lediglich eine Neigung von 30 Grad. Durch solch eine hohe Neigung ist die Lesbarkeit des Kennzeichens nicht mehr gegeben, so dass er eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs bekam.

Marihuana im Rucksack


Am Sonntag gegen 19.45 Uhr wurde von einer Polizeistreife in der Poststraße ein Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der 23-jährige Beifahrer aus Ainring in seinem Rucksack eine geringe Menge Marihuana mitführte. Gegen ihn wird deshalb ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Saaldorf-Surheim


Eine Lasermessung der PI Freilassing am 10.07.2019 auf der B 20, Höhe Au, ergab 4 Beanstandungen. In diesem Bereich ist eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig. In der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr wurde als schnellster Pkw mit 125 km/h, ein Lenker mit österreichischer Zulassung gemessen. Der Lenker muss nun mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt rechnen. Bei drei anderen Autofahrern mit geringeren Überschreitungen wurde lediglich ein Verwarnungsgeld von 30 Euro ausgesprochen.

Bischofswiesen


Am Donnerstagmorgen führten Mitarbeiter der Polizeiinspektion Berchtesgaden eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserhandmessgerät auf der B305 in der Engedey durch.

Bei schwachem Verkehr musste lediglich ein Fahrzeuglenker beanstandet werden. Die gemessene Geschwindigkeit betrug 68 km/h bei erlaubten 50 km/h.

Freilassing


Am Donnerstagabend gegen 23.00 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing einen 53-jährigen Mann aus dem Gemeindebereich Saaldorf-Surheim mit seinem Pkw in der Laufener Straße. Bei der Kontrolle konnten die Beamten Alkoholgeruch bei dem Mann feststellen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 0,5 Promille. Ein weiterer Test auf der Dienststelle bestätigte diesen Wert. Den Mann erwarten nun ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot in Deutschland.

Fahrübungen auf Supermarktparkplatz


Am Sonntag Abend kurz vor 18 Uhr kontrollierten Beamte der Freilassinger Polizei einen Skoda mit Salzburger Kennzeichen auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Traunsteiner Straße. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 17-jährige Fahrer aus Salzburg zusammen mit seinem 48-jährigen Vater auf dem Parkplatz Fahrübungen durchführte. Der junge Mann gab an, dass er für seinen „L-Führerschein“ in Österreich üben wollte. Einen Führerschein besitzt er noch nicht. Die Weiterfahrt wurde dann durch den Vater durchgeführt. Der Fahrer, sein Vater und der Halter des Fahrzeugs, ein Verwandter der Familie werden nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. das Ermächtigen hierzu angezeigt.

Ramsau


Am Freitagvormittag führten Mitarbeiter der Polizeiinspektion Berchtesgaden eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserhandmessgerät auf der B305 im Baustellenbereich in Ramsau durch.

Bei lebhaften Verkehr mussten innerhalb kurzer Zeit 5 Fahrzeugführer wegen überhöhter Geschwindigkeit beanstandet werden. Davon erhalten drei Pkw-Lenker eine Anzeige. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 60 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Es wurde festgestellt, dass einige Verkehrsteilnehmer mit nicht angepassten Verkehrsverhalten aufgefallen sind. Insbesondere zwei Fahrzeuglenker mussten wegen verbotswidrigen Überholen angezeigt werden.

Ainring


Am Sonntag Nachmittag von 16:45-17:45Uhr führte die PI Freilassing eine Geschwindigkeitskontrolle auf der B 20 Abzweigung Bruch in Fahrtrichtung Freilassing mittels Laserpistole durch. In der einstündigen Messung mussten die Beamten bei lebhaftem Verkehrsaufkommen erfreulicherweise nur einen Verkehrsteilnehmer beanstanden.

Der junge Mann aus Österreich wurde bei erlaubten 70 km/h mit 94 km/h gemessen. In erwartet nun ein Bußgeld von rund 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Grabenstätt & Teisendorf


Am Sonntagnachmittag führten die Kontrollen der Pidinger Schleierfahnder auf der A8 zur Sicherstellung von gleich zwei Fahrzeugen. Diese wurden im Vorfeld von ihren rechtmäßigen Eigentümern bei der Polizei als abhanden gekommen gemeldet.

Den ersten Treffer erbrachte die Kontrolle eines Münchner Wohnmobils auf Höhe Grabenstätt. Bei der Überprüfung des Kennzeichens stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug seit einer Woche wegen Unterschlagung im polizeilichen Fahndungssystem zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Wie die Ermittlungen im Anschluss ergaben, wurde von dem 34-jährigen Serben lediglich eine Anzahlung für das Wohnmobil geleistet. Die große Restsumme des vereinbarten Kaufpreises kam beim Verkäufer jedoch nie an. Dem noch nicht genug wurde zudem festgestellt, dass der Fahrer ein einmonatiges Fahrverbot nicht fristgerecht angetreten hatte und deshalb zum Kontrollzeitpunkt gar kein Kraftfahrzeug hätte führen dürfen. Der Serbe wurde wegen Unterschlagung und Fahren trotz Fahrverbots zur Anzeige gebracht, bevor er auf freien Fuß entlassen wurde. Das Wohnmobil wurde sichergestellt.

Ein paar Stunden nach Sicherstellung des Wohnmobils, schlug der Fahndungscomputer erneut Alarm. Diesmal kontrollierten die Fahnder auf Höhe des Teisenbergs einen Chevrolet Orlando. Wie sich in diesem Fall herausstellte, hatte es der 50-jährige Pole mit der Bezahlung der Leasingraten nicht so genau genommen. Aus diesem Grund ließ der Gläubiger den Pkw von der Polizei zur Fahndung ausschreiben. Allerdings war nicht nur der Chevrolet zur Fahndung ausgeschrieben, sondern auch der Fahrer selbst. Da er für die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen nicht greifbar war, wollten diese seinen aktuellen Aufenthaltsort wissen.

Der Chevrolet wurde sichergestellt und verblieb auf der Dienststelle in Piding. Der Fahrer konnte nach der Anzeigenaufnahme seine Reise fortsetzen.

Nach Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft, können die rechtmäßigen Eigentümer ihre Fahrzeuge in Piding nun wieder in Empfang nehmen. (siehe Bild)

Anger


Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung


Alle Bemühungen eines Bosniers, die Pidinger Schleierfahnder über das Nichtvorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis zu täuschen, misslangen. Zwar konnte er gleich zwei Führerscheine aus unterschiedlichen Ländern vorweisen, doch zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigte keiner von beiden.

Am Samstag, gegen 18.00 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der Grenzpolizei Piding auf Höhe Anger, einen Münchener SUV, der von einem 33-jährigen Bosnier gelenkt wurde.

Beim Datenabgleich stellte sich heraus, dass dem Mann bereits in der Vergangenheit sein deutscher Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen wurde. Bei der Kontrolle zeigte er deshalb zunächst seinen bosnischen Führerschein vor. Nachdem der Mann aber schon seit Längerem in Deutschland wohnhaft ist, hatte der bosnische Führerschein hierzulande keine Gültigkeit mehr. Dieser Umstand war dem Mann nach eigener Auskunft auch bekannt.

Aus diesem Grund händigte der Mann kurzerhand auch noch einen kroatischen Führerschein aus, welcher als EU-Führerschein, unabhängig vom Wohnsitzprinzip, grundsätzlich unbegrenzt Gültigkeit in Deutschland besitzen würde. Doch auch diesen Führerschein ließen die Fahnder in diesem Fall nicht gelten, da er sich nach kurzer Begutachtung schlicht als Totalfälschung herausstellte. Im Zuge der weiteren Durchsuchung konnte zudem noch der dazu passende gefälschte kroatische Personalausweis aufgefunden werden.

Der Mann musste seinen Pkw an Ort und Stelle abstellen. Die Falschdokumente wurden sichergestellt und der Mann auf freiem Fuß wegen diverser Urkundendelikte und Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.

Piding


Zwei Damen mit Haftbefehl


Eine auf der A8 eingesetzte Fahndungsstreife der Grenzpolizei Piding kontrollierte bereits in der Nacht auf Donnerstag einen deutschen VW Passat, besetzt mit drei bulgarischen Staatsangehörigen. Ein Abgleich der Personen mit dem polizeilichen Fahndungsbestand ergab gleich für zwei der Insassen offene Haftbefehle.

Eine 38-Jährige war wegen Ausübung der verbotenen Prostitution zu einer Freiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt worden. Durch Zahlung eines mittleren dreistelligen Betrags vor Ort, konnte sie zu ihrem Glück den Haftbefehl noch abwenden.

Die 40-jährige Begleiterin hatte dagegen einen zweistelligen Betrag zu bezahlen um ihrer Verhaftung zu entgehen. Auch sie konnte die geforderte Geldsumme aufbringen.

Nach dem kurzen Zwischenstopp auf der Polizeiwache in Piding, konnten sie ihre Fahrt wieder fortsetzen.

Falsifikat im Geldbeutel


Die Schleierfahnder der Grenzpolizei Piding konnten schnell ermitteln, wie ein rumänischen Staatsbürger zu einem kosovarischen Führerschein kam – es handelte sich schlicht um ein Falschdokument, welches sich der Mann offensichtlich über illegale Wege besorgt hatte.

Am Donnerstag gegen Mittag wurde ein rumänischer Pkw auf der A8, kurz nach der Einreise ins Bundesgebiet, von Fahndern der Pidinger Grenzpolizei gestoppt und einer Kontrolle unterzogen.

Bei der Durchsuchung der Insassen konnte in der Geldbörse eines Rumänen, ein kosovarischer Führerschein aufgefunden werden. Dem geschulten Blick der Fahnder blieb nicht lange verborgen, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte. Der Führerschein wurde sichergestellt und der 40-Jährige wegen Urkundenfälschung zur Anzeige gebracht. Im Anschluss konnte er mit seinen Landsleuten die Weiterreise antreten.

Zwei Personen – drei Haftbefehle


Am Dienstag wurden die ursprünglichen Reisepläne zweier Männer durch die Fahnder der GPI Piding jäh unterbrochen. Beide Personen wurden per Haftbefehl gesucht.

Den Anfang machte ein 19-jähriger Rumäne, der von der Staatsanwaltschaft Mannheim per Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann war kurz zuvor als Insasse eines rumänischen Kleinbusses ins Bundesgebiet eingereist. Der Datenabgleich mit dem Fahndungssystem ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Die geforderte Geldstrafe im hohen dreistelligen Bereich konnte zu seinem Glück von bereits in Deutschland lebenden Familienangehörigen einbezahlt werden. Dadurch blieb dem jungen Mann ein 20-tägiger Gefängnisaufenthalt erspart und er konnte seine Reise fortsetzen.

Die Kontrolle eines grenzüberschreitenden Linienbusses führte in den späten Nachmittagsstunden zum nächsten Fahndungstreffer. Ein 32-jähriger Rumäne wurde gleich mit zwei Haftbefehlen deutschlandweit gesucht. Auch für ihn standen einen längeren Gefängnisaufenthalt oder alternativ die Zahlung der geforderten Geldstrafe von über 2000 Euro zur Auswahl. Da er über einen größeren Bargeldbetrag verfügte, zog er die Zahlung vor und konnte so schließlich seine Weiterreise als freier Mann fortsetzen.

Berufskraftfahrer mit falschem Führerschein


Kurz nach Mitternacht kontrollierten Beamte der GPI Piding am Mittwoch einen kurz zuvor über die Autobahn eingereisten Pkw mit italienischer Zulassung. Der Fahrer, ein 22-jähriger Rumäne, händigte dabei auch seinen Führerschein an die Beamten aus, der von den erfahrenen Schleierfahndern jedoch sofort als Totalfälschung erkannt werden konnte.

Wie sich herausstellte, arbeitet der Mann seit einiger Zeit als Paketdienstfahrer für ein deutsches Unternehmen, welches ihn nach Vorlage seines falschen rumänischen Führerscheins, als Kraftfahrer einstellte. Dass es sich bei dem vorgelegten Führerschein um kein echtes Dokument handelte, war für den Arbeitgeber nicht erkennbar.

Die weiteren Ermittlungen ergaben zudem, dass gegen den Mann bereits von einer anderen bayerischen Polizeidienststelle aktuell wegen eines Verkehrsunfalles mit Personenschaden und Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt wird. Nun muss sich der junge Mann zusätzlich wegen Urkundenfälschung und eines weiteren Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten.

red/Pressemitteilungen Polizei Berchtesgaden, Freilassing, Laufen, GPI Piding
Bild © GPI Piding
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