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Verkehrskontrollen von 28. Januar bis 3. Februar 2019

Bei mehreren Gurt- und Handykontrollen wurden zahlreiche Verstöße festgestellt. Ein slowenischer Sattelzugfahrer mit diversen Problemen wurde bei Oberteisendorf aus dem Verkehr gezogen. Die Geschwindigkeit wurde in Anger, Bad Reichenhall und Piding gemessen. Fahrer unter Drogeneinfluss mussten in Berchtesgaden und Laufen und betrunkene Fahrer mussten in Freilassing, Schönau und Teisendorf gestoppt werden.

Schönau


Ein 56 jähriger Einheimischer wurde am Dienstag, den 29.01.2019 gegen 8 Uhr morgens mit seinem Mofa in Schönau a. Königssee kontrolliert. Aufgrund von festgestellten Alkoholgeruches wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von über 2 Promille. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr mit einer empfindlichen Geldstrafe.

Freilassing


Gurt- und Handykontrollen


Am Morgen des 29.01.2019 legten die Beamten der Polizeiinspektion Freilassing ein besonderes Augenmerk auf Gurtverstöße und die missbräuchliche Benutzung elektronischer Geräte. Hierbei mussten innerhalb weniger Stunden acht Fahrzeugführer bei der Nutzung ihrer Smartphones, sowie fünf Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt werden. Ein besonders uneinsichtiger Fahrzeugführer wurde zudem zum Verkehrsunterricht vorgeladen.

Gurt- und Handykontrolle mit erschreckendem Ergebnis


Am Freitagvormittag von 10-11 Uhr führten Beamte der Polizei Freilassing im Bereich der Münchener Straße eine stationäre Handy- und Gurtkontrolle durch.

Das Ergebnis war ernüchternd. Es mussten acht Verkehrsteilnehmer beanstandet werden, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon bedienten. Die Fahrzeuglenker erwarten jeweils eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro, sowie ein Punkt in Flensburg.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass jegliches Bedienen eines Mobiltelefons der Ahndung unterliegt. Darunter fallen nicht nur das Telefonieren, sondern auch Nachrichten schreiben oder Sprachnachrichten zu versenden oder sogar das Wegdrücken eines Anrufs.

Des Weiteren mussten ebenfalls acht Verkehrsteilnehmer beanstandet werden, die keinen Sicherheitsgurt trugen. In diesen Fällen war ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro fällig.

Zwei betrunkene Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen


Gleich zweimal innerhalb einer halben Stunde führten am späten Sonntagabend Verkehrskontrollen der Polizeiinspektion Freilassing zur Beschlagnahme eines Führerscheins infolge eines Verkehrsdelikts. Gegen 22:54 Uhr wurde ein Mercedes mit österreichischer Zulassung im Bereich der Ludwig-Zeller-Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem 39-jährigen Fahrzeugführer wurde deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen - ein Atemalkoholtest ergab eine Alkoholisierung von 1,88 Promille. Nur wenige Minuten später, gegen 23:17 Uhr, wurde ein Opel Vectra mit österreichischer Zulassung im Bereich der Westendstraße von den Beamten kontrolliert. Auch hier ergab ein Atemalkoholtest bei dem 25-jährigen Fahrzeugführer mit 1,64 Promille eine erhebliche Alkoholisierung.

Beide Männer mussten sich einer Blutentnahme unterziehen und dürfen bis auf weiteres keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr in Deutschland führen. Es wurden jeweils Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Die Polizeiinspektion Freilassing weist erneut darauf hin, dass gerade in der Faschingszeit verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt werden. Ein alkoholisierter Fahrzeugführer gefährdet nicht nur sich selbst, sondern stellt auch eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar!

Bad Reichenhall


Schwerpunktkontrolle


Eine Verkehrskontrolle mit Schwerpunkt „Ablenkung im Straßenverkehr“ führten Beamte der PI Bad Reichenhall am Dienstagvormittag im Stadtgebiet von Bad Reichenhall durch. Dabei galt das Augenmerk insbesondere der unerlaubten Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt. Damit ist insbesondere die Verwendung des Handys oder Smartphones gemeint.

Seitdem diese Form der Ablenkung zu einer der häufigsten Unfallursachen geworden ist, wurde der Bußgeldsatz erhöht und die Polizei setzt erhöhte Anstrengungen in Aufklärung und Verfolgung dieses Phänomens.

In der einstündigen Kontrollzeit wurden drei Autofahrer beanstandet. Eine 31-jährige Frau telefonierte und jeweils eine 21-jährige Frau und ein 46-jähriger Mann beschäftigten sich während der Fahrt mit lesen und schreiben von Nachrichten. Alle drei erhalten eine Anzeige, die eine Geldbuße mit Gebühren von 128,50 Euro nach sich zieht und einen „Punkt in Flensburg“ verursacht.

In diesem Zusammenhang sei auch angesprochen, dass die Verwendung des Handys beim Radfahren ebenfalls nicht erlaubt ist und mit einer Verwarnung von 55 Euro geahndet werden kann. Im Falle einer Unfallverursachung, während der Benutzung des Handys verdoppeln sich die angegebenen Bußgelder und der Autofahrer, der zum Beispiel beim Telefonieren dem Vordermann hinten auffährt, erhält zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Geschwindigkeitskontrollen im 02.02.2019 / 03.02.2019


In der Zeit von 19.15 Uhr bis 01.00 Uhr wurde in Bad Reichenhall – B21 in Richtung Salzburg kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 1.311 Fahrzeugen wurden 48 Lenker verwarnt und 10 angezeigt. Der Schnellste war hier bei erlaubten 60 km/h mit 101 km/h unterwegs.

Berchtesgaden


Am Mittwoch, 30.01.2019 gegen 19:00 Uhr, wurden Beamte der Polizeiinspektion Berchtesgaden auf einen dunklen VW Golf aufmerksam, der vom Bahnhofskreisverkehr in Richtung Ramsau (B20/B305) unterwegs war. Im Bereich des „Gmundbergs“ (St2097) wurde das Auto angehalten und der Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Dabei fiel den Beamten auf, dass etwas nicht stimmt. Der 21-jährige Fahrzeuglenker wirkte derart „ruhig“ und unkonzentriert, sodass ein Drogenschnelltest durchgeführt werden musste. Hierbei bestätigte sich der Verdacht, Betäubungsmittel in Form von Cannabis, konsumiert zu haben. Der junge Mann wurde daraufhin mit dem Ergebnis konfrontiert und bestätigte einen Joint geraucht zu haben.

Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren mit 500 Euro Strafte sowie 1 Monat Fahrverbot.

Anger


Geschwindigkeitskontrolle am 30.01.2019

In der Zeit von 13.15 Uhr bis 17.15 Uhr wurde in Anger – St 2103 kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 766 Fahrzeugen wurden 8 Lenker angezeigt und 46 Lenker verwarnt. Der Schnellste war hier bei erlaubten 70 km/h mit 107 km/h unterwegs.

Piding


Geschwindigkeitskontrollen am 31.01.2019

In der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.35 Uhr wurde in Piding – B20 in Richtung Freilassing kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 2.259 Fahrzeugen wurden 12 Lenker verwarnt. Der Schnellste war bei erlaubten 70 km/h mit 93 km/h unterwegs.

Laufen


Am Abend des 30.01.2019 gegen ca. 23.00 Uhr wurden in der Freilassinger Straße in Laufen durch eine Polizeistreife der Polizeiinspektion Laufen allgemeine Verkehrskontrollen durchgeführt. Im Zuge der Verkehrskontrollen wurde ein 19-jähriger Salzburger einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle hinsichtlich Fahrtauglichkeit konnte starker Cannabis-Geruch wahrgenommen werden. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest verlief positiv, weshalb sich der junge Mann in einem naheliegenden Krankenhaus einer Blutentnahme unterziehen musste. Den Salzburger erwarten nun ein empfindliches Bußgeld sowie ein 1-monatiges Fahrverbot im Bundesgebiet.

Freilassing & Oberteisendorf


Betrunkener leugnet Alkoholkonsum


In der Nacht von Freitag auf Samstag wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Freilassing Verkehrskontrollen durchgeführt. Durch die bevorstehende Faschingszeit, lag bei den Kontrollen der Beamten der Konsum von Alkohol und Drogen im Vordergrund.

Um 21:45 Uhr wurde ein 29-jähriger Ainringer einer Kontrolle unterzogen. Trotz wahrnehmbaren Alkoholgeruch beim Fahrzeuglenker leugnete dieser auf Nachfrage den Konsum von alkoholischen Getränken. Der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest zeigte jedoch etwas ganz anderes an. Der geblasene Wert lag im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit. Die Fahrt war hier für den Mann beendet und es wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt, welcher den Wert über dem Erlaubten bestätigte.

Den Lenker erwartet nun ein Bußgeldverfahren und ein damit eingeschlossenes Fahrverbot.


In der Zeit von 22:30 - 23:45 Uhr wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Kontrollstelle im Ortsgebiet von Oberteisendorf errichtet. Hier musste erfreulicherweise keiner der kontrollieren Verkehrsteilnehmer beanstandet werden.

Gerade in der Faschingszeit wird die Polizei ein besonderes Augenmerk auf den Alkoholkonsum in Verbindung mit dem Führen eines Fahrzeuges legen. Denken Sie daran, dass auch als Fahrradfahrer ein Grenzwert eingehalten werden muss. Bei Missachtung muss hier mit der Einleitung eines Strafverfahrens gerechnet werden.

Teisendorf


Am Freitag, den 01.02.2019, führte eine Streife der Autobahnpolizeistation Siegsdorf Schwerlastverkehr-Kontrollen auf der Bundesstraße 304 zwischen Traunstein und Freilassing durch.

Der große Erfolg stellte sich mit der Kontrolle eines slowenischen Sattelzuges gegen 16.45 Uhr bei Oberteisendorf ein.

Der serbische Fahrer hatte gerade Autoteile in Nordbayern entladen und befand sich nun auf Leerfahrt nach Salzburg, um dort eine neue Ladung entgegen zu nehmen.

Für seine Tätigkeit als Berufskraftfahrer im Euro-Raum konnte der Serbe keine der erforderlichen Genehmigungen vorweisen.

Die Auswertung des digitalen Kontrollgeräts der Sattelzugmaschine brachte erhebliche Verstöße gegen die täglichen Lenk- und Ruhezeiten zum Vorschein.

Zudem konnte nachgewiesen werden, dass der Serbe Lenktätigkeit ausgeübt hatte, ohne dass seine Fahrerkarte im Kontrollgerät gesteckt war. Die handschriftlichen Aufzeichnungen hierzu, um mit seinem Spediteur abrechnen zu können, wurden in der Fahrerkabine aufgefunden und einbehalten.

Einbehalten wurde auch ein Schlagring, der den Fahrer mit sich führte. Es handelte sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz.

Der Serbe wurde im späteren Verlauf wegen Verstöße gegen die ausländerrechtlichen Bestimmung und gegen das Fahrpersonalgesetz, sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Anzeige gebracht.

Er durfte bei der Polizei eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro hinterlegen, um die Durchführung des Strafverfahrens sicherstellen zu können.

Doch damit nicht genug. Die slowenische Spedition konnte keine Genehmigung für den Gütertransport vorweisen.

Im Zuge der weiteren Überprüfungen wurde festgestellt, dass für die slowenische Sattelzugmaschine keine Versicherung gegeben war.

Ebenso war keine Versicherung für den österreichischen Auflieger vorhanden. Der Auflieger unterlag auch, trotz des angebrachten Kennzeichens, keiner regulären Zulassung mehr. Der Auflieger und das österreichische Kennzeichenschild waren seitens der österreichischen Behörden bereits gesucht worden.

In Bezug auf den Auflieger liegt bereits der Verdacht der Unterschlagung durch die slowenische Spedition zum Nachteil einer österreichischen Firma vor. Hinsichtlich der Sattelzugmaschine gilt es dies noch abzuklären.

Die Sattelzugmaschine und der Auflieger wurden stillgelegt.

Die entsprechenden Ermittlungen gegen den Spediteur der slowenischen Firma wurden eingeleitet.

red/Pressemitteilungen Polizei Bad Reichenhall, Berchtesgaden, Freilassing, Laufen, VPI Traunstein

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