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Katastrophenfall Schnee: Gesperrte Straßen dürfen nicht befahren werden

Die Polizei und das Landratsamt Berchtesgadener Land als Katastrophenschutzbehörde weisen darauf hin, dass es sich bei den aktuellen Sperrbeschilderungen nicht um bloße Handlungsempfehlungen handelt.

Die Sperrungen bestehen aufgrund der aktuellen Lawinensituation, die eine akute Lebensgefahr darstellen. Das Befahren dieser Strecken ist untersagt! Die Straßensperrungen sind zwingend einzuhalten! Neben der Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit erlischt gegebenenfalls auch der Versicherungsschutz im Schadensfall.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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