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„Geisterradlerin“ verursacht Unfall

43-Jährige Salzburgerin fährt in der Münchner Straße auf der falschen Seite und stößt mi 12-Jährigen zusammen.

Am 29.08.2012, gegen 17.30 Uhr, fuhr eine 43-jährige Salzburgerin, mit ihrem Damen Trekkingrad auf dem Radweg entlang der Münchener Straße auf der falschen Seite. An der Kreuzung Münchner Straße / Industriestraße kam es schließlich zum Zusammenstoß mit einem 12-jährigen Radfahrer, der auf der richtigen Seite fuhr. Während der Junge den Zusammenstoß unverletzt überstand, musste sich die 43-Jährige in ärztliche Behandlung begeben.

Mehrere Kinder wollten mit ihren Fahrrädern in das Freilassinger Schwimmbad fahren. Sie fuhren daher auf der rechten Seite der Münchener Straße stadtauswärts, wie sie es in der Jugendverkehrsschule gelernt hatten, als ihnen dort, im Kreuzungsbereich, eine Radfahrerin in falscher Fahrtrichtung entgegenkam. Der 12-Jährige bemerkte dies zu spät und stieß mit der Radfahrerin zusammen.

Die Radfahrerin befuhr verbotswidrig den linken Radweg in Richtung Innenstadt und fuhr somit entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

Die Polizeiinspektion Freilassing weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt, die mit 15,- Euro Verwarnungsgeld zu ahnden ist. Im Falle eines Unfalles sieht der Bußgeldkatalog sogar 30,- Euro vor. Da sich in der letzten Zeit Unfälle häufen, die auf dieses Fehlverhalten zurückzuführen sind, wird die Polizei Freilassing in nächster Zeit ein verstärktes Augenmerk auf die gebührenpflichtige Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit legen.

Pressemitteilung Polizei Freilassing

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