Der Halter des geschleppten Fahrzeugs wollte sie die Zulassung sparen und ließ deswegen den Pkw "abschleppen".
Am 15.04.2018 gegen 13.40 Uhr, fiel der Berchtesgadener Polizei ein Fahrzeuggespann auf der B 20 im Bereich des Böcklweihers auf, wo ein Pkw einen anderen abschleppte.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass das gezogene Fahrzeug grundsätzlich fahrtüchtig, jedoch nicht für den Verkehr zugelassen war. Darum wollten es die beiden 44 und 58-jährigen Bischofswiesener abschleppen. Dieser Vorgang war jedoch nicht über die sog. „Nothilfe“ abgedeckt und wäre genehmigungspflichtig gewesen.
Der ziehende Pkw-Lenker konnte nicht die dafür erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE vorweisen. Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs hätte sein Fahrzeug ordnungsgemäß versichern müssen. Beide wurden strafrechtlich angezeigt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
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