Geschwindigkeitskontrollen gab es in Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim und Schneizlreuth. Die höchste Überschreitung war in Leobendorf mit 146 km/h bei erlaubten 100 km/h. Alkoholisierte Fahrer musste die Polizei in Bad Reichenhall, Berchtesgaden und Teisendorf anhalten. Ein 24-Jähriger konnte bei der Grenzkontrolle keinen Führerschein vorweisen, dafür zeigte ihm die Polizei einen offenen Haftbefehl. Auch bei Anger hatte ein 30-Jähriger keinen Führerschein.
In den Vormittagsstunden des 02.04.2018 führten Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall eine Geschwindigkeitskontrolle auf der B305 im Ortsgebiet von Weißbach a.d. Alpenstraße durch. Bei lebhaftem Urlauberverkehr mussten insgesamt 8 Fahrzeugführer beanstandet werden. Der Tagesschnellste wurde bei erlaubten 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von 76 km/h gemessen. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 108,50 Euro und einen Punkt.
Am Montagnachmittag führten Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall eine weitere Geschwindigkeitskontrolle auf der B20 im Gemeindegebiet von Bayerisch Gmain durch. Hier musste in einem Messzeitraum von 1 Stunde bei erlaubten 70 km/h erfreulicherweise kein einziger Verkehrsteilnehmer beanstandet werden.
Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall führten am Vormittag des 04.04.2018 Geschwindigkeitskontrollen mittels Laser am Hallthurmer Berg in Fahrtrichtung Berchtesgaden durch. Zwischen 10:30 Uhr und 12:30 Uhr mussten insgesamt neun Verkehrsteilnehmer wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes vor Ort angehalten werden. Während sieben Lenker mit einer Verwarnung davon kamen, mussten zwei Personen angezeigt werden. Sie erwartet nun ein Bußgeld samt einem Punkt in Flensburg. Der Schnellste war an dieser Stelle mit 86 km/h bei erlaubten 50 km/h unterwegs.
Am 03.04.2018, gegen 00.30 Uhr wurde von einer Streife der PI Bad Reichenhall im Stadtgebiet ein 47-jähriger Pkw-Lenker einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da bei dem Fahrzeugführer Alkoholkonsum nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde noch an der Kontrollstelle eine Atemalkoholmessung durchgeführt. Da der dabei ermittelte Promillewert etwas über dem erlaubten Maximalwert lag, wurde auf der Polizeidienststelle ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest angeordnet. Dieser bestätigte die Überschreitung des erlaubten Maximalwertes von 0,5 Promille. Auf den Pkw-Lenker kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 500.- € und ein Monat Fahrverbot zu.
In der Zeit von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr wurde in Bad Reichenhall - Thumseestraße in Fahrtrichtung Inzell kontrolliert.
Hier wurden 103 Lenker verwarnt und 2 angezeigt.
Der Schnellste war hier bei erlaubten 50 km/h mit 84 km/h unterwegs.
Diesen erwarten nun Punkte in „Flensburg“, ein Fahrverbot und eine empfindliche Geldbuße.
Im Zuge der Grenzkontrolle wurde durch Beamte der Bereitschaftspolizei ein 24-jähriger Kraftfahrer las Führer eines im Landkreis Pfaffenhofen zugelassenen Pkw einer Kontrolle unterzogen.
Hierbei wurde festgestellt, dass dieser vor zwei Wochen bei der PI Ingolstadt seinen Führerschein zur Ableistung eines einmonatigen Fahrverbots abgegeben hat. Er ist also derzeit nicht berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Der Fahrzeugführer wurde an die Verkehrspolizei Traunstein zur weiteren Bearbeitung übergeben. Im Zuge der Anzeigenaufnahme konnte ermittelt werden, dass gegen ihn wegen nicht bezahlter Geldbußen durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Erzwingungshaftbefehl erlassen wurde.
Ein Bekannter erklärte sich bereit, den offenen Betrag von einigen hundert Euro bei der Polizei in München einzubezahlen, um den 24-Jährigen vor einem einwöchigen Gefängnisaufenthalt zu bewahren.
Bleibt zu hoffen, dass er die Geldstrafe, welche ihn für das Fahren trotz Fahrverbots erwartet, rechtzeitig bezahlt, um nicht wieder mit einem Haftbefehl konfrontiert zu werden.
Am Dienstagnachmittag wurde durch Polizeibeamte der PI Laufen auf der St2103 bei Leobendorf eine mehrstündige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Laserhandmessgerät durchgeführt. Hierbei wurden lediglich Verkehrsteilnehmer beanstandet, welche die erlaubte Geschwindigkeit von 100 km/h um mindestens 20 km/h überschritten. So wurden durch die eingesetzten Beamten bei mehreren PKW‑Fahrern teils erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt.
Auf diese Fahrzeuglenker, die im Anzeigenbereich gemessen wurden, kommt nun eine empfindliche Geldbuße und Punkte in Flensburg zu.
Der Spitzenreiter, ein 65-jähriger Traunsteiner, fuhr mit 146 km/h bei erlaubten 100 km/h über die St2103. Dieser muss zusätzlich zu der Geldbuße und zwei Punkten in Flensburg mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Am 02.04.2018 in der Zeit von 12.45 Uhr bis 16.20 Uhr wurde in Bad Reichenhall - B20/B21 in Richtung Lofer kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 2.310 Fahrzeugen wurden 75 Lenker verwarnt und 3 angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 60 km/h mit 97 km/h unterwegs.
In der Zeit von 16.40 Uhr bis 19.30 Uhr wurde in Schneizlreuth - B21 in Richtung Bad Reichenhall kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 1.250 Fahrzeugen wurden 212 Lenker verwarnt und 27 angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 50 km/h mit 85 km/h unterwegs.
Am Mittwochvormittag führten Beamte der Polizeiinspektion Berchtesgaden in der Salzburger Straße (St2100) in Berchtesgaden auf Höhe des Bürgerheims eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Handlasergerät durch. In der Zeit von 10.00 - 11.00 Uhr mussten drei Verkehrsteilnehmer beanstandet werden. Die 67-jährige, einheimische Spitzenreiterin war mit 47 km/h in der 30er Zone unterwegs.
Sie musste mit 25.- Euro, gebührenpflichtig verwarnt werden. Ein Verkehrsteilnehmer telefonierte verbotswidrig mit einem Mobiltelefon während der Fahrt. In erwartet ein Bußgeld in Höhe von 100.- Euro und ein Punkt in Flensburg.
Einer Streife der PI Berchtesgaden fiel am Freitagabend in der Königsseer Straße ein Kleinwagen auf, der mit geöffneter Heckklappe ein Fahrrad transportierte.
Bei der Kontrolle des einheimischen Fahrzeugführers wurde Alkoholgeruch festgestellt. Nach einem freiwilligen Atemalkoholtest musste der 70-jährige Mann noch zur Dienststelle, um dort auf dem gerichtsverwertbaren Messgerät nochmals überprüft zu werden. Da der Wert zwischen 0,5 Promille und 1,1 Promille lag, erwartet den Fahrzeugführer nun eine Ordnungswidrigkeitsanzeige mit einem Bußgeld von 500,- EUR und einem Monat Fahrverbot.
Am Mittwoch – 04.04.2018 wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.
Kontrollort: (von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr)
Freilassing, Wasserburger Straße (St2104)
Von 1.575 gemessenen Fahrzeugen wurden 164 Personen gebührenpflichtig verwarnt und 1 Kraftfahrzeuglenker wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angezeigt. 1 Pkw fuhr 77 km/h.
Am 06.04.2018 führen Beamten der Polizeiinspektion Freilassing insgesamt 4-stündige Geschwindigkeitskontrollen in Surheim und Freilassing durch. Dabei wurde in Surheim der ankommende Verkehr ortseinwärts kontrolliert. Der Tagesschnellste war mit 113 km/h bei erlaubten 70 km/h unterwegs gewesen. Vier weitere Verkehrsteilnehmer wurden ebenfalls beanstandet.
Eine weitere Kontrolle hat in Freilassing an der Grenzstraße stattgefunden. Dort wurde der ankommende Verkehr aus Salzburg gemessen. Insgesamt mussten 10 Pkw-Fahrer beanstandet werden. Der schnellste Pkw war mit 107 km/h bei erlaubten 70km/h unterwegs gewesen. Die beiden „Spitzenreiter“ müssen mit einer Geldbuße von ca. 120 Euro sowie einem Punkt in der Verkehrssünder Datei rechnen.
Am 06.04.2018 führten die Beamten der Polizeiinspektion Freilassing allgemeine Verkehrskontrollen durch. Bei den Kontrollen konnte bei einem 66-jährigen Fahrzeuglenker Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest zeigte einen Wert von über 1,6 Promille an. Daraufhin wurde dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt untersagt und er musste mit den Beamten ins Krankenhaus Freilassing mitfahren, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Seinen Führerschein musste der Pkw-Fahrer ebenfalls abgeben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen ihn eingeleitet.
Ein 30-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger, der in der Schweiz lebt, fiel den Schleierfahndern der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein auf der Autobahn A 8, Höhe Anger auf, als er mit einem Opel in Fahrtrichtung Salzburg unterwegs war.
Anlässlich der Kontrolle am Samstagvormittag, an einem Parkplatz in Anger, konnte er den Beamten zwar keinen Führerschein vorweisen, jedoch behauptete er, sein Führerschein befinde sich im Pkw seines Vaters, welcher schon voraus gefahren war.
Die weiteren Ermittlungen in der Schweiz ergaben jedoch, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Mit diesem Vorhalt konfrontiert, gab der Mazedonier schließlich zu, dass ihm sein Führerschein wegen eines Trunkenheitsdeliktes entzogen wurde und er aktuell keinen Führerschein besitzt.
Da sich der Besitzer des Opel mit im Fahrzeug befand, wurde auch gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er hat als Fahrzeughalter zu prüfen, ob der jeweilige Fahrer seines Pkw auch über einen Führerschein verfügt.
Die Weiterfahrt übernahm im Anschluss der Fahrzeughalter, er legte den Beamten einen gültigen Führerschein vor.
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