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Jugendschöffenwahl 2018 – öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Im Landkreis Berchtesgadener Land werden insgesamt 44 Frauen und Männer (je zur Hälfte Frauen und Männer) gesucht, die am Jugendschöffengericht Laufen und für die Jugendkammer beim Landgericht Traunstein als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Berchtesgadener Land fasst in der Sitzung am 18.04.2018 den Beschluss über die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Laufen und die Jugendkammer beim Landgericht Traunstein.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von

Montag, den 23.04.2018 bis Freitag, den 27.04.2018

zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Landratsamt Berchtesgadener Land, I. Stock, Zimmer 124
während der Öffnungszeiten

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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