Ein 42-Jähriger war ohne Führerschein und mit dem als gestohlenen Pkw seiner Frau unterwegs. Ein 55-Jähriger wurde mit 1,7 Promille in Bad Reichenhall gestoppt. Die Aufkleber an seinen Kennzeichen hatte ein Niedersache manipuliert, da der Wagen nicht mehr versichert war. Als Brotzeitmesser nutzte eine 29-Jährige ein Springmesser. Die Verkehrspolizei verwarnte 11 Blockierer der Rettungsgasse. Gleiches passierte einer 21-Jährigen, die zudem keinen Führerschein hatte.
Beamte der PI Fahndung Traunstein kontrollierten in der Nacht von Montag auf Dienstag einen Linienbus, der von den Niederlanden in Richtung Österreich unterwegs war.
Ein 44-jähriger Aserbeidschaner konnte sich zwar ausreichend ausweisen, die Ermittlungen ergaben jedoch, dass der Mann erstmals 2013 in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte und seit Mai 2017 nicht mehr greifbar war. Ein negativer Asylantrag sowie eine Abschiebeverfügung war die Folge. Der Mann wurde vorläufig festgenommen, über den weiteren Verbleib entscheidet nun die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde.
Bei der Kontrolle einer weiteren Businsassin, einer jungen Dame aus Österreich, wurde als Reisemitbringsel aus Holland ein fertiger Joint in der Handtasche aufgefunden. Die Fahnder stellten leichten Marihuanageruch fest, als die Dame ihre Dokumente aus der Handtasche holte. Die Frau wurde nach dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt, ihr „Souvenir“ wurde sichergestellt.
Am Sonntagnachmittag wurde ein Opel Omega mit polnischer Zulassung auf der Autobahn A8 bei der Ausfahrt Neukirchen durch Beamte der PI Fahndung Traunstein angehalten und einer Kontrolle unterzogen.
Der Pkw war mit 3 polnischen Staatsbürgern besetzt. Eine Überprüfung des 42-jährigen Fahrers ergab zunächst, dass dieser keinen Führerschein besitzt. Beim Abgleich der Fahrzeugdaten mit dem Fahndungscomputer staunten die Fahnder dann nicht schlecht, denn der Opel war von den polnischen Behörden als gestohlen gemeldet.
Der schon in die Jahre gekommene Pkw wurde zunächst sichergestellt. Der Grund für die Ausschreibung war auch schnell gefunden: Die Halterin des Pkw, die Ehefrau des Fahrers, hatte bei der Polizei in Polen Anzeige wegen Diebstahl erstattet, nachdem ihr Mann mit dem Pkw nach einem Ehestreit davonfuhr. Nachdem die Dame in Polen mit Hilfe einer Dolmetscherin kontaktiert wurde, zog sie die Anzeige zurück und war damit einverstanden, dass der Pkw an ihren Mann wieder ausgehändigt werden kann. Nachdem auch die zuständige Staatsanwaltschaft ihr Einverständnis dazu gab, konnten die Männer ihre Fahrt fortsetzen - allerdings mit einem Ersatzfahrer, denn den eigentlichen Fahrzeuglenker erwartet eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Am Sonntag Nachmittag wurde durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein ein Mercedes mit österreichischer Zulassung auf der Autobahn A8 bei Neukirchen angehalten und kontrolliert. Bei den Fahrzeuginsassen handelte es sich um Musiker, welche von einem Festival in Südtirol kamen.
Auf Befragen gab die 32-jährige österreichische Mitfahrerin zu, dass sie in ihrem Geldbeutel eine geringe Menge Kokain hat. Nachdem das Betäubungsmittel sichergestellt und eine Anzeige aufgenommen wurde, konnten die Musiker ihre Heimreise fortsetzen.
Am Montagabend kurz vor 19.00 Uhr stoppte eine Zivilstreife der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein einen mit drei jungen Männern besetzten österreichischen VW Passat auf der Bundesstraße 21, auf Höhe des Ortsteils Schwarzbach. Da insbesondere der Fondpassagier sichtlich nervös wirkte, nahmen die Fahnder auch sein mitgeführtes Gepäck genauer unter die Lupe. In einer Plastikbox kamen dann die drei „Drogenzigaretten“ zum Vorschein. Auf Vorhalt räumte der 25-jährige Schmuggler ein, dass er und seine zwei Begleiter in die Reichenhaller Therme wollten. Die Joints wären wohl noch ein Überbleibsel von einem anderen „Trip“.
Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde gegen den österreichischen Angestellten ein Ermittlungserfahren eingeleitet. Das konfiszierte Marihuana-Tabakgemisch wanderte in die Asservatenkammer der Schleierfahnder.
Das hat wohl ein 55-jähriger Berchtesgadener, als er am Mittwochabend mit seinem Auto von Berchtesgaden nach Bad Reichenhall fuhr. Eine Streife der PI Bad Reichenhall hielt den Fahrer in der Innsbrucker Straße auf, da er durch seine unsichere Fahrweise auffiel. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt werden musste. Der Führerschein des Berchtesgadener wurde sichergestellt. Dies bedeutet, dass er vorerst keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen darf.
In der Zeit von 08.00 Uhr - 13.00 Uhr wurde in Bad Reichenhall - Antoniberg in Richtung Bad Reichenhall kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 1212 Fahrzeugen wurden 170 Lenker verwarnt und 46 angezeigt. Der Schnellste war hier bei erlaubten 60 km/h mit 98 km/h unterwegs.
Am Dienstabend wurde ein 54-jähriger Mann aus Niedersachsen von Beamten der PI Fahndung Traunstein kontrolliert, nachdem er mit seinem in Deutschland zugelassenen Pkw über die A 8 am ehemaligen Grenzübergang Bad Reichenhall eingereist war.
Es wurde festgestellt, dass für den Kleinwagen bereits seit August 2016 keine gültige Haftpflichtversicherung mehr besteht und die Zulassung somit erloschen ist. Um diesen Umstand zu verschleiern, präparierte der Fahrer und Halter des Fahrzeuges die beiden am Pkw angebrachten Kennzeichen mit falschen Siegel der Zulassungsstelle und einem falschen TÜV-Siegel.
Nach der Anzeigenaufnahme wegen Urkundenfälschung und Pflichtversicherungsgesetz und nachdem auch sein Fahrzeug neu zugelassen und versichert wurde, konnte er seine Heimreise aus dem Kroatienurlaub fortsetzen.
Zugriffsbereit im Ablagefach der Fahrertür ihres VW Phaeton hatte eine 29-jährige Rumänin ein verbotenes Springmesser deponiert. Beamte der PI Fahndung Traunstein entdeckten die „Stichwaffe“ am Sonntagvormittag anlässlich einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn im Bereich der Ausfahrt Piding-Nord.
Konfrontiert mit dem nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand, räumte die in Baden-Württemberg wohnhafte Südosteuropäerin ein, dass ihr das „Schneidwerkzeug“ gehören würde. Angeblich habe sie das Springmesser, das sie zum Fleisch und Brot aufschneiden verwendet, im Auto vergessen.
Das mit einer Klingenlänge von 11 cm recht imposante „Super Knife“ aus US-amerikanischer Produktion, stellten die Beamten der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein sicher.
Gegen die Versandangestellte wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Anzeigenaufnahme durfte die junge Frau die Heimreise ins Bundesgebiet fortsetzen.
Beamte der Polizeiinspektion Berchtesgaden führten am Mittwoch, den 23.08.2017, zwischen 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr, in Berchtesgaden eine Verkehrskontrolle durch. In dieser Zeit mussten bei sehr geringen Verkehrsaufkommen drei Fahrzeugführer mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro verwarnt werden. Sie waren anstatt den erlaubten 30 Km/h mit 44 bis 46 Km/h unterwegs. Erfreulicherweise mussten keine weiteren Verstöße beanstandet werden.
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurde ein 62-jähriger Oberndorfer am Marienplatz von einer Streifenbesatzung der Laufener Polizei angetroffen, als er sich gerade auf sein Krad setzen und losfahren wollte. Eine Kontrolle ergab bei ihm eine Alkoholisierung weit jenseits des Erlaubten. Daher wurde sein Fahrzeugschlüssel sichergestellt, um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern.
Am Mittwoch wurden gegen 23.00 Uhr zwei Kraftradfahrer in Triebenbach kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass an einem Kleinkraftrad technische Veränderungen vorgenommen wurden, durch die nun für den Gebrauch des Rollers eine entsprechende Fahrerlaubnis notwendig war. Diese hatte der Fahrer, ein 16-jähriger Laufener, nicht. Er wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und weiteren Delikten wegen der Veränderungen am Roller angezeigt.
Der Hintergrund ist denkbar einfach, denn beim Erreichen des Einsatzortes zählt für die Rettungskräfte und die Polizei jede Sekunde!
Eben zu einem solchen Einsatzort im Gemeindebereich Anger mussten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein am vergangenen Donnerstag beschleunigt gelangen, sodass jeder, der deren Vorwärtskommen mehr als unvermeidbar behinderte, nun mit einem Verwarnungsgeld rechnen muss.
Letztendlich kam es allein auf einer Strecke von knapp vier Kilometern zu elf Beanstandungen! Die jeweiligen Fahrzeughalter erhalten - analog dem Verfahren, wie bei einem Parkverstoß - demnächst Post von der Bußgeldstelle mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung.
Am Sonntagnachmittag kam es auf der BAB 8 Richtung München zwischen den AS Bad Reichenhall und Anger auf dem linken Fahrstreifen zu einem Auffahrunfall ohne Verletzte. Aufgrund des starken Rückreiseverkehrs kam es zu enormen Stauungen.
Als Beamte der Autobahnpolizei Siegsdorf durch die Rettungsgasse mit einem uniformierten Streifenwagen, sowie Blaulicht und Martinshorn durchfuhren, wurden sie aufgrund eines parkenden Pkw auf dem rechten Fahrstreifen erneut ausgebremst. Die Hälfte der Insassen befand sich außerhalb des Fahrzeuges um teilweise ihre Notdurft dort zu verrichten. Da zunächst keine Zeit zur Ahndung war, wurde das besagte Fahrzeug dann an der Unfallstelle angehalten und die Fahrzeugführerin auf ihr Fehlverhalten angesprochen.
Die Fahrerin, eine 21-Jährige aus dem Raum Crailsheim, befand sich mit ihrer Familie auf dem Rückweg aus dem Türkeiurlaub. Da sie zunächst angab ihre Fahrerlaubnis zu Hause vergessen zu haben, wurden weitere Überprüfungen durchgeführt, welche letztlich ein rechtskräftiges Fahrverbot für Deutschland ergaben.
Die junge Dame erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren trotz Fahrverbotes. Die Geldstrafe hierfür wird durchaus höher ausfallen, als das Bußgeld für das nicht einhalten der Rettungsgasse.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei Staubildung unverzüglich eine Rettungsgasse zu bilden und diese auch bei laufendem, zähfließendem Verkehr zwingend freigehalten werden muss. Personen müssen in ihren Fahrzeugen verbleiben und dürfen die Fahrbahn nicht betreten oder blockieren. Die Polizei wird auch in Zukunft hier ein besonderes Augenmerk darauflegen und Rettungsgassenverweigerer entsprechend vor Ort bar oder im Nachgang postalisch mit einem Verwarnungsgeld belangen.
Am Abend des 24.08.2017 gingen bei der Einsatzzentrale der Polizei mehrere Mitteilungen eines „Schlangenlinienfahrers“ auf der BAB 8 in Fahrtrichtung München und später auf der B304 in Richtung Freilassing ein.
Der Fahrer konnte schließlich durch die Polizei in Ainring angehalten und einer Kontrolle unterzogen werden. Dabei stellte sich schnell der Grund seiner Fahrunsicherheit dar. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit (über 1,1 Promille). Der 38-jährige Österreicher wurde zur Blutentnahme gebeten, sein Führerschein wurde sichergestellt. Da er aufgrund seiner Alkoholisierung desorientiert war durfte er die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen. Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Gartenarbeit macht durstig. Dies dachte sich am Freitagnachmittag ein 47-jähriger aus Ainring. Nach getaner Arbeit gönnte er sich noch „eine Abschlusshalbe“ und fuhr dann mit seinem Oldtimer Moped von Ainring in Richtung Freilassing. Hier wurde er gegen 17:30 Uhr auf Höhe der B20 Abzweigung Bruch von Beamten der Polizei Freilassing kontrolliert. Während der Kontrolle konnten die Beamten leichten Alkoholgeruch wahrnehmen.
Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 0,5 Promille. Den Mann erwartet nun ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot in Deutschland.
Am Freitag, 25.08.2017, wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.
Kontrollort: Bischofswiesen, B 20, Fahrtrichtung Berchtesgaden/Ramsau, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h (von 15.50-20.35 Uhr).
Von 973 gemessenen Fahrzeugen wurden 48 verwarnt, 8 Pkw-Lenker werden angezeigt. Der schnellste Fahrzeugführer war mit einer Geschwindigkeit von 121 km/h unterwegs, er muss mit einem höheren Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.
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