Unter dem Motto „Dialog zwischen Polizei und Motorradfahrer“ wurden sowohl Geschwindigkeitsmessungen, als auch technische Überprüfungen durchgeführt.
Unter dem Motto „Dialog zwischen Polizei und Motorradfahrer“ wurden am Samstag, 28.07.2012, im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Motorradkontrollen durchgeführt.
Im Bereich der Polizeiinspektion Berchtesgaden wurden im Wechsel zwei Kontrollstellen eingerichtet. Dabei wurden sowohl Geschwindigkeitsmessungen, als auch technische Überprüfungen durchgeführt.
Die erste Kontrolle fand von 11:15 - 13:30 Uhr in der Ortsdurchfahrt Oberau bei Berchtesgaden statt. Dabei wurde von einem Radarfahrzeug die Geschwindigkeit in beiden Richtungen gemessen. Bergwärts passierten die Kontrollstelle dabei 190 Fahrzeuge, talwärts 240. Die schnellsten Fahrer waren dabei ein Pkw (bergwärts) mit 71 km/h und ein Motorradfahrer (talwärts) mit 76 km/h bei erlaubten 50.
Eine österreichische Motorradfahrerin wurde beanstandet, da die Auspuffanlage manipuliert war und das Motorrad dadurch zu laut. Außerdem wurden drei Motorradfahrer angezeigt, weil die Reifen nicht mehr die erforderliche Profiltiefe von 1,6 mm hatten.
Die zweite Kontrollstelle wurde von 14:15 - 15:30 Uhr auf der B 305 in Ramsau eingerichtet. Dabei stand das Radarfahrzeug vor der Abzweigung in die Ortschaft Ramsau im Bereich der 70-km/h-Zone. Im Kontrollzeitraum passierten in Fahrtrichtung Berchtesgaden 160 Fahrzeuge die Kontrolle, in Fahrtrichtung Bad Reichenhall 100 Fahrzeuge. Alle Fahrer hielten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit, so dass es zu keinen Beanstandungen kam.
An der Anhaltestelle Abzweigung Gerstreit wurden 18 Motorräder einer technischen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde ein auswärtiger Motorradfahrer angezeigt, da die Auspuffanlage nicht den Vorschriften entsprach. Bei der Geräuschmessung wurden 108 dB(A) festgestellt, wobei nur 95 dB(A) laut Zulassungsbescheinigung erlaubt waren.
Einem einheimischen Motorradfahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, da seine Crossmaschine zu viele technische Mängel aufwies. So verwendete er u.a. Reifen, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und das Auspuffgeräusch war ebenfalls zu laut. Außerdem hatte er sein amtliches Kennzeichen so angebracht, dass es von hinten nicht mehr lesbar war. Das Kennzeichen darf mit einer maximalen Neigung von 30° angebracht sein, gemessen wurden aber 62°. Dies stellt einen Kennzeichenmissbrauch dar und wird als Strafanzeige der Staatsanwaltschaft Traunstein vorgelegt.
Insgesamt zeigten sich die Motorradfahrer verständnisvoll und befürworteten auch die umfangreichen Kontrollen.
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