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Verkehrskontrollen vom 24. bis 30. April 2017

In Zügen fanden die Schleierfahnder Drogen und falsche Urkunden. Ein 67-jähriger Deutscher kam wegen Vermietungsbetrug quasi vom Kloster ins Gefängnis. Beamte des Fortbildungsinstitutes Ainring führten am Hallthurmer Berg umfangreiche Fahrzeugkontrollen durch. Ein Rumäne mit zahlreichen Strafen versuchte wieder einzureisen. Als nachträgliches Geburtstagsgeschenk bekam eine 27-Jährige einen Haftbefehl. Ein stark betrunkener Kroate wurde bei Piding gestoppt; zwei Tage zuvor musste er den Führerschein bereits in Rosenheim wegen Trunkenheit abgeben.

Freilassing


Mit Haftbefehl Gesuchter hatte Drogen dabei


Ein 31-jähriger Deutscher wurde am Montagvormittag kurz nach seiner Einreise in das Bundesgebiet von Fahndungsbeamten der PIF Traunstein - Fahndungsgruppe Schiene - in einem Meridian-Zug in Freilassing kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorlag aus dem hervorging, dass noch 480 Euro Reststrafe zu bezahlen bzw. ersatzweise 48 Tage Strafhaft zu vollstrecken sind.
Der Kellner der gerade seine Saisonarbeit auf einer Skihütte im Salzburger Land beendet hatte und auf dem Heimweg nach Niedersachsen war, hatte genügend Geld dabei um die Geldstrafe zu bezahlen und wollte dies alles im Zug schnell geregelt haben.
Als ihm mitgeteilt worden ist, dass er trotzdem zur Dienststelle mitkommen muss, wurde er zunehmend nervöser. Den Grund hierfür stellten die Beamten fest, als sie sein Gepäck durchsuchten. Es wurden darin mehrere verschiedene Ecstasy-Tabletten und geringe Mengen an Haschisch und Marihuana aufgefunden.
Außerdem wurde der Aufenthalt des Deutschen noch von zwei weiteren Staatsanwaltschaften wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und nochmals wegen Erschleichen von Leistungen gesucht.
In der Sommersaison will der Kellner auf der Insel Borkum arbeiten. Einen Teil des dort verdienten Geldes wird er wohl erneut für die Bezahlung von Geldstrafen verwenden müssen.

Falsche Urkunden und Rauschgift sichergestellt


Bereits am Dienstagmorgen wurden im Nachtzug von Mailand nach München von den Schienenfahndern der PI Fahndung Traunstein eine Frau mit ihren beiden Kindern kontrolliert, die sich in einem Schlafwagenabteil befanden und italienische Personalausweise vorzeigten. Da sie auf die italienische Ansprache nicht reagierten, wurden die vorgezeigten Dokumente einer besseren Kontrolle unterzogen und es wurde festgestellt, dass die Identitätskarten als Blankoformulare in Italien gestohlen wurden und die eingetragenen italienischen Personalien erfunden waren.
Mit dem Sachverhalt konfrontiert, zeigte die Frau die syrischen Reisepässe vor, in denen allerdings keine Visa vorhanden waren. Die Familie erhoffte sich mit den falschen italienischen Dokumenten nach Schweden reisen zu können, um dort Verwandte zu besuchen. Die Personen wurden in Rosenheim zur Endsachbearbeitung zuständigkeitshalber an die Bundespolizei übergeben.

Am Dienstagabend wurde in einem Regionalzug von Salzburg nach Mühldorf ein 27-jähriger Deutscher kontrolliert, der sich nicht ausweisen konnte. Bei der Kontrolle wurde Marihuanageruch wahrgenommen. In einer zusammengelegten Socke die er in seiner Jackentasche hatte, konnte dann ein Tütchen mit 7 Gramm Marihuana aufgefunden werden, das er sich erst kurz vorher in Freilassing gekauft hatte.

Drogen im Mund versteckt


Am Donnerstag Nachmittag wurde am Bahnhof Freilassing ein Radfahrer von einer Streife der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein/Schiene kontrolliert. Da er keine Ausweispapiere bei sich hatte, wurde ihm eine Durchsuchung zur Feststellung seiner Identität angekündigt. Bevor jedoch die Durchsuchung stattfinden konnte, griff der Mann in seine Brusttasche und steckte sich etwas in den Mund. Da der dringende Verdacht bestand, dass es sich hierbei um Drogen handeln könnte, wurde er aufgefordert, den Mund zu öffnen und zu zeigen, was er da gerade kaue.

Der Betroffene öffnete daraufhin, nach anfänglichem Zögern, den Mund und so kam ein zerkautes Briefchen mit braunen Anhaftungen zum Vorschein. Nach seinen Angaben sollte es sich um eine Kleinmenge Heroin gehandelt haben. Er gab an, dass er es lieber essen, als der Polizei überlassen wollte. Nachdem abgeklärt wurde, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigung der Person zu erwarten war, wurde er wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Da der Freilassinger kein unbeschriebens Blatt ist, muss er nun mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Vom Kloster ins Gefängnis


Am Samstagvormittag kontrollierte eine Streife der Fahndungsgruppe Schiene in einem Meridian in Freilassing einen 67-jährigen deutschen Staatsangehörigen kurz nach seiner Einreise aus Österreich.
Der Rentner konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Allerdings ergab die Überprüfung seiner Personalien im Fahndungscomputer eine Festnahmeausschreibung der Staatsanwaltschaft München wegen Betrug. Aus dem Haftbefehl geht hervor, dass der Deutsche im Jahre 2016 für zwei Wohnungen in München Mietverträge abgeschlossen und dafür vorab jeweils eine Monatsmiete im Voraus einbehalten hatte, obwohl ihm die Wohnungen gar nicht gehörten und er nicht vermietungsberechtigt war. Die Unterzeichner der Mietverträge wurden dadurch nicht unerheblich geschädigt.
Der Festgenommene hat viele Jahre seines Lebens im Gefängnis zugebracht und lebt seit mehreren Monaten in einem Kloster in Österreich. Dort wollte er zur Besinnung und Ruhe kommen, um nochmals einen Neustart zu versuchen. Dieser muss nun bis nach seinem Gefängnisaufenthalt verschoben werden, da ihn die Polizei erneut in eine Haftanstalt einlieferte.

Schönau


Die Berchtesgadener Polizei führte am Dienstagnachmittag in der Waldhauserstraße (BGL1) von Schönau am Königssee eine Geschwindigkeitsmessung mittels Lasermessgerät durch. In der einstündigen Messzeit wurde eine Fahrzeuglenkerin angezeigt, da sie mit 76 km/h weit über der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h lag. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer wurde gebührenpflichtig verwarnt.

Bischofswiesen


Am Dienstag, 25.04.2017 wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.

Kontrollort: Bischofswiesen, B 20, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h (von 14.45 - 20.00 Uhr)
Von 1.032 gemessenen Fahrzeuglenkern mussten 19 verwarnt und 3 angezeigt werden. Der schnellste Fahrzeugführer war mit einer Geschwindigkeit von 113 km/h unterwegs und muss mit einem Fahrverbot rechnen.

Bayerisch Gmain


Am Mittwochnachmittag führte das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei im Dienstbereich der Polizeiinspektion Bad Reichenhall eine Kontrollstelle durch. Das Hauptaugenmerk lag hierbei auf getunte Kfz. Im Zeitraum von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr wurden am Hallthurmer Berg insgesamt 10 Kraftfahrzeuge angehalten.
An einem Kraftrad aus dem Bereich Kufstein wurde festgestellt, dass der vordere Reifen auf der rechten Seite fast kein Profil mehr hatte. Ihn erwartet nun ein Bußgeld von ca. 100,- Euro, sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Eine Dame aus Berchtesgaden, welche mit dem Pkw ihres Sohnes auf dem Weg nach Bad Reichenhall war, wurde beanstandet, da das Standgeräusch weit über dem zulässigen Wert lag. Ferner wurde ein nicht zugelassener Luftfilter, sowie eine nicht zulässige Folie auf der Windschutzscheibe festgestellt. Auch sie muss mit einem Bußgeld in Höhe von ca. 100,- Euro rechnen. Da der Pkw auf sie zugelassen war, blieb ihr Sohn in diesem Fall von einem Bußgeld verschont. Er muss seinen Pkw nun in den nächsten Tagen in den Originalzustand umbauen.
Einem 27-jähriger Mann aus dem Raum Tirschenreuth wird in den nächsten Tagen ein Bußgeldbescheid in Höhe von ca. 150,- Euro zugestellt. Sein Pkw war mit einem Ladeluftkühler ausgestattet, welcher unzulässig an der Motoraufhängung angeschraubt wurde. Ferner hatte er einen zu lauten Auspuff montiert.
Alle Kraftfahrzeugführer bekamen eine Mitteilung über Fahrzeugmängel ausgestellt.

Anger


Anzeige wegen ungültigem Führerschein


Ein 46-jähriger Bosnier, wurde am Mittwochvormittag bei Anger von Schleierfahndern kontrolliert, was für ihn teure Folgen hatte.
Bei der Überprüfung stellten die Beamten nämlich fest, dass sein bosnischer Führerschein seit dem Jahr 2016 abgelaufen war, er aber weiterhin Auto fuhr - allerdings nur bis Anger. Nach der Kontrolle musste sich sein Beifahrer ans Steuer setzen und beide wurden zur Dienststelle gelotst, wo eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstellt wurde. Der Bosnier konnte seine Reise dann als Beifahrer und erst nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro fortsetzen. Der in Berlin wohnende Halter des Autos, der nicht mit dabei war, wurde ebenfalls angezeigt. Er hatte erlaubt, dass der 46Jährige mit seinem Fahrzeug fuhr, obwohl er keinen gültigen Führerschein hatte.

Dicker Fisch im Netz der Schleierfahnder


Ein abgeschobener Rumäne mit Einreiseverbot, ellenlangem Strafregister und offenem Haftbefehl wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag auf der Autobahn festgenommen. Nach Absitzen einer Reststrafe von 214 Tagen wegen Eigentumsdelikten kommen jetzt einige weitere Strafverfahren hinzu.

Einer Streife der Schleierfahnder erschien am Donnerstagmorgen gegen drei Uhr ein Auto mit französischer Zulassung kontrollwürdig. Das Fahrzeug war mit einer rumänischen Familie besetzt und wurde an der Autobahn im Bereich Anger in Fahrtrichtung Österreich angehalten. Bei der Abfrage des 38 Jahre alten Fahrers stellte sich heraus, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl vorlag. Danach hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe von über einem halben Jahr im Gefängnis abzusitzen. Darüber hinaus war er wegen verschiedenster Straftaten - von Widerstand gegen Polizeibeamte über zahlreiche Eigentumsdelikte bis hin zu Fahren ohne Fahrerlaubnis - und mit diversen Identitäten in Deutschland aktenkundig geworden und deshalb vor einigen Jahren nach Rumänien abgeschoben worden. Er hatte damit auch sein Recht verwirkt, sich als EU-Bürger in Deutschland aufzuhalten.
Das hinderte ihn allerdings nicht daran, erneut einzureisen und Straftaten zu begehen. Nebenbei stellten die Beamten noch fest, dass er keinen Führerschein besitzt.
Der Rumäne wurde zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle nach Piding transportiert und in einer Zelle untergebracht. Auf den Unbelehrbaren kommen jetzt nach dem Verbüßen seiner restlichen Haftstrafe neue Verfahren wegen unerlaubter Einreise und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu. Außerdem muss er mit einer erneuten Abschiebung rechnen.
Seine Ehefrau musste sich um einen Ersatzfahrer kümmern, um die Weiterreise mit ihren zwei Kindern anzutreten. Sie selbst hatte auch keinen Führerschein.

Rumänin bekommt Haftstrafe als Geburtstagsgeschenk


Eine 27-jährige Rumänin startete schlecht ins neue Lebensjahr. Am Samstag feierte sie Geburtstag, am Sonntagnachmittag klickten die Handschellen. Sie war als Insassin eines Reisebusses auf dem Weg nach Rumänien und wurde von einer Streife der Schleierfahndung bei Anger kontrolliert. Bei der Prüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass sie erst am Vortag Geburtstag hatte und wollten ihr schon Alles Gute wünschen. Allerdings zeigte der Fahndungscomputer auch an, dass gegen die Dame ein ganz frischer Haftbefehl wegen Betrug vorlag, den sie nicht bezahlen konnte. Sie musste die Schleierfahnder begleiten und wurde am Montagvormittag in das Traunsteiner Gefängnis gebracht, wo sie voraussichtlich die nächsten vierzig Tage verbringen wird.

Piding


Syrer reist illegal ein und Franzose hat Rauschgift in der Tasche


Einen erst seit wenigen Tagen in Österreich „angekommenen“ Asylbewerber erwischte eine Streife der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein am Samstagvormittag ohne gültige Grenzübertrittspapiere an der Autobahnanschlussstelle Piding-Nord in einem österreichischen Kleintransporter. Der illegal eingereiste Beifahrer - ein 25-jähriger Iraker - sowie sein Chauffeur - ein in Österreich bereits als Asylant anerkannter Syrer im Alter von 35 Jahren - mussten sich wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten.
Anlässlich einer Kontrolle des mit zwei Personen besetzten Lieferwagens, konnte sich der Mitfahrer lediglich mit einer „frisch“ ausgestellten österreichischen Asylkarte ausweisen. Dass dieser Lichtbildausweis nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigt, war auch dem Fahrer bewusst, dennoch wollte das Duo von Wien nach München zum „Shoppen“ fahren. Die Schleierfahnder setzten dem Vorhaben aber ein Ende und forderten den jungen Iraker nach Beendigung der Sachbearbeitung auf, das Bundesgebiet in Richtung Österreich zu verlassen.

An gleicher Stelle, nur rund eine Stunde später - gegen 12 Uhr - stellte eine andere Fahnderstreife bei einem französischen Touristen eine kleine Menge Cannabis sicher. Der 21-Jährige wollte mit seinen drei österreichischen Begleitern ebenfalls nach München. In diesem Fall verzögerte sich der Einkaufsbummel lediglich, da die Gruppe aus Linz im Anschluss weiterreisen durfte. Zuvor wurde der Franzose polizeilich einvernommen und die in seiner Bekleidung aufgefundenen Drogen - ein Joint und rund 1 Gramm Marihuana - beschlagnahmt.

Unbelehrbarer Autofahrer auf der A8


Eine Streife der Schleierfahndung unterzog am Sonntag in den frühen Morgenstunden einen Pkw und dessen kroatischen Fahrer einer Kontrolle auf der A8 an der Rastanlage Piding-Süd.

Einen Führerschein konnte er dabei nicht vorweisen. Der Grund hierfür konnte schnell geklärt werden. Eine Überprüfung in der polizeilichen Datenbank ergab, dass er vor zwei Tagen seinen Führerschein bei der Verkehrspolizei Rosenheim aufgrund eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr abgeben musste.

Erst Sonntagmorgen erschien er dort mit einem Bekannten, der als Ersatzfahrer fungieren sollte. Diesem wurde der Fahrzeugschlüssel ausgehändigt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sein Freund den Pkw nicht mehr führen darf.
Diesem Hinweis schenkten jedoch beide offensichtlich wenig Beachtung. Kurze Zeit später übergab der Ersatzfahrer den Pkw wieder an seinen Freund, welcher sogleich seine Fahrt nach Slowenien unbehelligt bis Piding fortsetzte.

Doch dem nicht genug: Da die Beamten Alkoholgeruch wahrnahmen, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Der Wert lag auch diesmal weit über 1,1 Promille, weshalb erneut eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Er wurde wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, wurde der Mann entlassen. Nun muss er sich erneut um einen Ersatzfahrer kümmern. Auch der Ersatzfahrer, der ihm den Pkw kurz zuvor überlassen hatte, wurde wegen Beihilfe zur Anzeige gebracht.

Laufen


Am Sonntag, 30.04.2017, gegen 06:45 Uhr kam ein 24-jähriger Mann aus Bad Reichenhall zur Wache der Polizeiinspektion Laufen um Anzeige zu erstatten. Hier wurde durch den aufnehmenden Beamten starker Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes festgestellt. Da der junge Mann angab, sich nach durchzechter Nacht in Laufen, nur noch kurz im Kofferraum seines Pkw ausruhen zu wollen, um im Anschluss nach Hause zu fahren, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Der ermittelte Wert betrug weit über 1,1 Promille, der Reichenhaller war somit absolut fahruntüchtig. Sein Pkw-Schlüssel wurde einbehalten und wird bei der PI Laufen verwahrt bis er wieder nüchtern ist.

Piding & Bad Reichenhall


Geschwindigkeitskontrolle am 28.04.2017 und am 29.04.2017

In der Zeit von 19.15 Uhr bis 21.55 Uhr wurde in Piding B 20 in Fahrtrichtung Freilassing kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 469 Fahrzeugen mussten 28 Fahrzeuglenker verwarnt und 8 angezeigt werden. Der Spitzenreiter war dabei ein Fahrzeuglenker, welcher bei erlaubten 70 km/h mit 120 km/h gemessen wurde. Diesen erwarten nun Punkte in Flensburg, eine empfindliche Geldbuße und ein Fahrverbot.

In der Zeit von 22.30 Uhr bis 29.04.2017, 01.05 Uhr, wurde eine zweite Kontrollstelle in Bad Reichenhall - St 2101, - Antoniberg - Fahrtrichtung Inzell - eingerichtet. Bei einem Durchlauf von 73 Fahrzeugen wurden 5 Fahrzeuglenker verwarnt und 1 angezeigt. Der Schnellste war hier bei erlaubten 60 km/h mit 96 km/h unterwegs.

red/Pressemitteilungen Polizei Bad Reichenhall, Berchtesgaden, Laufen, Fahndung Traunstein

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