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Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer für Gehwege und Seitenstreifen

Ab Ende März beginnt wieder die wöchentliche Straßenreinigung. Die Anwohner müssen auch wieder die anliegenden Wege reinigen.

Abhängig von der Witterung beginnt ab Ende März die wöchentliche Straßenreinigung. Im Zuge dessen bittet die Stadt Freilassing die Anwohner die Gehwege von Splitt zu befreien.

Eigentümer, deren Grundstücke an öffentlichen Straßen angrenzen oder durch sie erschlossen werden, sind zur Reinigung der anliegenden Geh- und Radwege sowie auch der Seiten- und Parkstreifen verpflichtet. Die Reinigung umfasst grundsätzlich die Kehrung und Beseitigung aller Verunreinigungen, die auf die Wege fallen - unabhängig davon, ob Passanten sie absichtlich weggeworfen haben (Zigarettenschachteln, Getränkedosen usw.) oder einfach durch die Natur (Laub, Gras, Unkraut) bedingt sind. Der Kehricht und sonstiger Unrat sind zu entsorgen und dürfen nicht der Kehrmaschine überlassen werden. Ferner sind die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizuhalten.
 
Der genaue Verordnungstext kann im Internet unter www.freilassing.de oder im Rathaus (Erdgeschoss/Zimmer 015) eingesehen werden. Telefonische Auskunft erteilt Ihnen gerne das Ordnungsamt unter (08654/3099-129).

red/Pressemitteilung Stadt Freilassing

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