Das Bayerische Umweltministerium hat kurzfristig entschieden und heute den Veterinärämtern mitgeteilt, dass in Bayern die Stallpflicht nur noch örtlich begrenzt, bei nachgewiesenen Geflügelpestfällen („Vogelgrippe“), zu beachten ist.
Die bundesweit angeordneten sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen auch in kleineren Geflügelhaltungen gelten aber weiterhin. Das heißt, dass unbefugtes Betreten verboten ist und bei betriebsfremden Personen Schutzkleidung/-stiefel anzuwenden sind. Die Schutzkleidung ist entweder zu desinfizieren oder bei Einwegmaterialien zu vernichten.
Somit besteht im Landkreis Berchtesgadener Land keine Stallpflicht für Geflügel mehr. Auch Märkte und Ausstellungen sind wieder möglich und Freilandeier dürfen wieder als solche gekennzeichnet werden.
Um eine erneute Ausbreitung rasch zu erkennen, beobachten die Behörden die aktuelle Situation jedoch durch Wildvogelmonitoring weiterhin sehr genau. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise in allen sieben Regierungsbezirken und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen.
Die Stallpflicht wurde im Landkreis am 25. November durch Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 47a vom 24. November 2016 eingeführt.
Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt im Landratsamt Berchtesgadener Land unter der Telefonnummer 08651 / 773 - 304.
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