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Verkehrskontrollen vom 11. bis 17. Juli 2016

In Berchtesgaden und Bad Reichenhall führte die Polizei die Bayernweite Geschwindigkeitsaktion „Schokolade und Zitrone“ durch. In Bad Reichenhall, Laufen und Freilassing mussten mehrere betrunkene Fahrer gestoppt werden. Ein arbeitsreiches Wochenende hatten Pidinger Schleierfahnder auf der A8. Sie entdecken unter anderem Urkundenfälschungen, Betäubungsmittel und Haftbefehle.

Berchtesgaden


Bayernweite Geschwindigkeitsaktion „Schokolade und Zitrone“


Im Rahmen der Schwerpunktwoche „Geschwindigkeit“ wurde von der Polizeiinspektion Berchtesgaden am 12.07.2016 an der Grundschule Berchtesgaden eine Geschwindigkeitsmessung mit einer besonderen Zielsetzung durchgeführt. Hierbei wurden die Verkehrsteilnehmer nach erfolgte Messung von einem Polizeibeamten angehalten und über die gefahrene Geschwindigkeit informiert. Verkehrsteilnehmer, die bis zur erlaubten 30 km Grenze unterwegs waren, wurden von den mit anwesenden Kindern der 2 Klasse mit lobenden Worten angesprochen und erhielten ein Stück Schokolade. Autofahrer, die zu schnell unterwegs waren, wurden nicht, wie üblich, zur Kasse gebeten, sondern von den kleinen Verkehrsteilnehmern auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, optional wurden hier von den Kindern Zitronenstücke verteilt. Besonders wurde dabei an die Vernunft der Fahrzeugführer appelliert, mit dem Ziel, auf die schwächsten Teilnehmer am Straßenverkehr auf besondere Wiese zu achten. Die Aktion fand bei fast allen Fahrzeugführern Zuspruch, viele gaben an, dass diese Art der Verkehrskontrolle bei ihnen im Gedächtnis bleiben werde.

Geschwindigkeitsmessung in der Bergwerkstraße


Am 16.07.2016 wurden in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein von 19.00-24.00 Uhr in der Bergwerkstraße (B305) in Berchtesgaden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h mussten 43 Pkw-Lenker verwarnt werden, drei Fahrer erwartet eine Anzeige, der schnellste war mit einer Geschwindigkeit von 76 km/h unterwegs.

Bad Reichenhall


Mehrere alkoholisierte Pkw-Lenker im Stadtgebiet


Am Dienstag Abend durften drei Bürger aus Bad Reichenhall Polizeibeamte auf die Dienststelle begleiten, nachdem sie unter Alkoholeinfluss einen Pkw gelenkt hatten.
Kurz nach 20.30 Uhr wurden zwei Kraftfahrzeuge zur Kontrolle angehalten, welche auf der Nonner Straße in Richtung Staatsstraße 2101 unterwegs waren. Da bei dem 68-jährigen Pkw-Lenker eine Atemalkoholkonzentration von 0,31 mg/l und dem 46-jährigen Kraftfahrzeugführer aus Bad Reichenhall ein Wert von 0,37 mg/l angezeigt wurde, nahmen die Beamten die Pkw-Lenker mit auf die Dienststelle. Dort konnte der 46-jährige Mann einen weiteren, gerichtsverwertbaren Alkotest machen. Dieser zeigte einen Wert von 0,36 mg/l an. Da der ältere Mann aus Bad Reichenhall gesundheitliche Probleme hatte und ein weiterer Alkotest auf Grund einer beschädigten Lunge nicht möglich war, wurde im Krankenhaus Bad Reichenhall eine Blutentnahme durchgeführt.

Gegen 20.20 Uhr wurde eine 64-jährige Dame aus Bad Reichenhall zur Kontrolle angehalten, die mit ihrem Pkw von der Teisendorfer Straße kommend auf die B 21 auffuhr. Da auch hier leichter Alkoholgeruch wahrgenommen wurde, boten die Beamten einen Alkotest an. Dieser zeigte zum Erstaunen der Kfz.-Führerin eine Wert von 0,32 mg/l an. Der gerichtsverwertbare Atemalkomat auf der Dienststelle zeigte schließlich einen Wert von 0,36 mg/l an.

Alle drei Pkw-Lenker erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von jeweils 500,- Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei, sowie ein Fahrverbot von 1 Monat.

Schwerpunktwoche in der Zenostraße


Im Rahmen der „Schwerpunktwoche Geschwindigkeit“ des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, führte die PI Bad Reichenhall mit 28 kleinen Kollegen der Klasse 2a der Grundschule St.-Zeno am Freitag früh eine Kontrollaktion durch. Wie bereits bei anderen Dienststellen, wurde die Geschwindigkeit der Fahrzeugführer gemessen und dann entweder Zitronen oder Schokolade verteilt, je nachdem, ob der Fahrzeugführer zu schnell oder ordnungsgemäß fuhr.
Die motivierten kleinen Kolleginnen und Kollegen durften sich an den Messungen und den Kontrollen vielfältig beteiligen, so dass die zwei Schulstunden wie im Nu vergingen. Die Fahrzeugführer mussten sich auch unangenehmen Fragen stellen, wie z.B.: „Warum sind Sie zu schnell gefahren?“ oder „Warum sind Sie nicht früher aufgestanden?“
Dass die Mehrheit der Fahrzeugführer die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h nicht ganz einhielt, hatte für die Schüler dann doch noch einen Vorteil. Sie konnten sich den Rest der Schokolade auf Staatskosten schmecken lassen.

Anger


Ein 37-jähriger Angerer wurde am Montag, den 11.07.2016, gegen 18:15 Uhr im Gemeindegebiet von Anger kontrolliert. Bei der Verkehrskontrolle konnte der Mann keinen Führerschein vorzeigen, dieser wurde ihm aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg von Behördenwegen entzogen.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Angerer bereits eine Woche zuvor wegen des gleichen Deliktes angezeigt wurde. Ein weiteres Ermittlungsverfahren aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Seine Ehefrau wird als Halterin des Autos ebenfalls angezeigt.

Anger, Bad Reichenhall & Schneizlreuth


Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall führte am Freitag, den 15.07.2016, an mehreren Stellen im Dienstbereich Geschwindigkeitskontrollen durch. In der Zeit zwischen 15:00-15:45 Uhr wurde im Gemeindebereich von Anger auf der Staatsstraße 2103 die Geschwindigkeit überwacht. Hierbei konnten keine nennenswerten Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt werden. In Bad Reichenhall wurde auf der B 21 in der Zeit zwischen 16:15-16:45 Uhr die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Salzburg überwacht. Auch hierbei konnten die Beamten im Berufsverkehr keine nennenswerten Geschwindigkeitsübertretungen feststellen. Zuletzt wurde in Schneizlreuth auf der B21 am Bodenberg in Fahrtrichtung Bad Reichenhall die Geschwindigkeit überwacht. Hierbei mussten vier Verkehrsteilnehmer mit einem Verwarnungsgeld verwarnt werden. Der Schnellste war bei den erlaubten 50 km/h mit 72km/h unterwegs.

Laufen


Gleich zwei betrunkene Fahrzeuglenker wurden bei Kontrollen der Polizei Laufen festgestellt.
Zunächst wurde ein 72-jähriger Laufener gegen 19:45 Uhr im Stadtgebiet einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei einem Atemalkoholtest wies er einen Wert von über 0,5‰ auf. Ihn erwartet nun ein Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Gegen 22:45 Uhr konnte ebenfalls im Stadtgebiet Laufen von der Streife ein Fahrzeug mit plattem Vorderreifen festgestellt werden, welches noch versuchte weiterzufahren. Bei der Kontrolle des Fahrers, eines 26-jährigen Salzburgers, konnte dann deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Den Platten hatte er sich bei einem Kontakt mit dem Randstein zugezogen. Da der Atemalkoholwert deutlich über 1,1‰ lag, musste bei ihm eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt werden. Gegen ihn wurde Strafanzeige erstattet. Der Schaden an seinem Pkw wird auf 200 Euro geschätzt.

Freilassing


Am Sonntagnachmittag gegen 16.20 Uhr kontrollierten die Beamte der Polizeiinspektion von Freilassing einen 61-jährigen Ainringer mit seinem Pkw in der Sägewerkstraße. Bei der Kontrolle konnte die Beamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem Mann feststellen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als die erlaubten 0,5 Promille. Den Mann erwartet nun ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot in Deutschland. Ebenso wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall informiert.

Piding & Anger


Begonnen hatte die arbeitsreiche Serie am Freitag, hierbei wurden im grenzüberschreitenden Verkehr, unter anderen drei Fahrzeugen kontrolliert, bei denen der Fahrer keine bzw. eine abgelaufene ausländische Fahrerlaubnis hatte.
Hierbei sei der Fall eines jungen Franzosen erwähnt, der Richtung Salzburg unterwegs war und an der AS Anger kontrolliert wurde. Beifahrer war sein Vater auf den das Fahrzeug angemeldet war. Beide konnten sich mit ihren französischen Dokumenten legimitieren, doch war kein Führerschein ausgehändigt worden. Auf die Frage, ob der Fahrer eine Fahrerlaubnis habe, sagte sein Vater gleich, dass sie diese Zuhause in Frankreich vergessen haben.
Darauf wurde ihnen erklärt, dass es kein Problem für die Schleierfahnder sei, in Frankreich eine Überprüfung durch zu führen.
Nach einer kurzen Bedenkzeit, gab der Fahrer reumütig zu, dass er keinen Führerschein besitzt.

Kurz zuvor wurde von einer anderen Streife ein slowenischer Kleintransporter kontrolliert. Die beiden Slowenen gaben an, sie kommen von München, wo sie auf einer Baustelle zur Probe gearbeitet hatten. Den Polizisten viel bei der Durchsicht der Ladung eine größere Menge an neuwertigen Kabelabschnitten auf.
Darauf angesprochen gaben die Männer an, die Kabel auf der Baustelle gestohlen und für den Transport abgeschnitten zu haben.

Der Sonntag war der arbeitsreichste Tag.

Gegen 01:00 Uhr wurde ein deutsches Fahrzeug, Fahrtrichtung München an der Anschlussstelle Bad Reichenhall gestoppt.
Die deutsche Fahrerin und der kosovarische Beifahrer händigten ihre Dokumente aus. Dabei konnten die Fahnder feststellen, dass die Dokumente des Mannes, Aufenthaltstitel und Führerschein Fälschungen waren.
Die beiden anderen Fahrgäste im Fond konnten lediglich ihre kosovarischen Personalausweise vorzeigen. Gültige Papiere zur Einreise hatten sie jedoch nicht.
Die Fahrerin gab an, die beiden Männer zufällig in Wien getroffen und mitgenommen zu haben, da sie noch München wollten. Eine Überprüfung der Fingerabdrücke ergab, dass einer der Männer der Bruder des Beifahrers war.
Die weitere Sachbearbeitung übernahm das zuständige Kommissariat der KPI TS.

Ein kontrollierter Bulgare hatte in der Seitenablage der Fahrertüre ein Butterflymesser griffbereit liegen. Dieses wurde nach dem Waffengesetz sichergestellt, da es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand handelt.

Gegen Mitternacht wurde Richtung München ein slowenisches Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen, dabei wurde in der Mittelkonsole Utensilien gesichtet, die für die Herstellung eines Joints benötigt werden. Die durchgeführte Überprüfung des Fahrgastraumes brachte 4g Haschisch zum Vorschein. Der Fahrer wurde wegen Schmuggel von Betäubungsmittel zur Anzeige gebracht.

Die Fahnder auf der Schiene, kontrollierten bei der Fahrt von München nach Salzburg einen Deutschen. Dieser wies sich mit seinem Personalausweis aus.
Eine Überprüfung im Fahndungsbestand ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Der Mann beging einen Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz und wurde zur einer Geldbuße verurteilt. Da der Reisende keinen festen Wohnsitz hat, konnte ihm die Zahlungsaufforderung nicht zugestellt werden und die Staatsanwaltschaft veranlasste die Ausschreibung.
Nach Bezahlung der Buße, konnte er weiter nach Österreich reisen.

red/Pressemitteilungen Polizei Bad Reichenhall, Berchtesgaden, Freilassing, Laufen, Fahndung Traunstein

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