Nostalgiegleitschirm seit ca. 18 Jahren nicht mehr gewartet und dazu kein Flugschein.
Am Samstag Nachmittag startete ein Einheimischer mit seinem „Nostalgiegleitschirm“ vom Startplatz des Kleinen Jenner. Nach kurzer Flugphase wollte er im Bereich des Spinnerkasers über die Jennerseilbahn fliegen. Die Flughöhe war zu gering und der junge Mann berührte die Seile der laufenden Bahn. In weiterer Folge stürzte er zu Boden, blieb aber glücklicherweise unverletzt. Die Jennerbahn musste kurzzeitig abgestellt werden. Die Fahrgäste, die zwischen den Stützen 34 und 35 befördert wurden, kamen mit dem Schrecken davon. Wie sich herausstellte, besitzt der Gleitschirmflieger keinen Flugschein und sein Fluggerät ließ er seit ca. 18 Jahren nicht mehr überprüfen. Er hatte seit über zehn Jahren keinerlei praktische Erfahrungen mehr mit seinem Fluggerät gehabt. Sein neuerlicher Versuch, mit dem Gleitschirmfliegen wieder zu beginnen, zieht jetzt strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Mann muss sich nun wegen mehrerer Vergehen nach dem Strafgesetzbuch und dem Luftfahrtgesetz verantworten.
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