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Lokalbetreiber verstößt gegen Feiertagsgesetz am Karfreitag

Die Freilassinger Polizei führte in der Nacht auf Karfreitag mehrere Kontrollen von Lokalen durch.

Bei Kontrollen von diversen Lokalen im Stadtgebiet von Freilassing in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag durch die Polizeiinspektion musste lediglich ein 19-jähriger Lokalbetreiber angezeigt werden, da er sich nicht an das Feiertagsgesetz gehalten hatte. Dieses schreibt vor, dass an Karfreitag jegliche Musikdarbietung verboten ist, da es sich um einen stillen Feiertag handelt. Der Lokalbesitzer aus der Sägewerkstraße muss nun mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

red/Pressemitteilung Polizei Freilassing

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