Stadt versteigert restliches Inventar des Badylon
Auch einige ausgesonderte Geräte der Mittelschule können ersteigert werden.
Um sich einen Überblick über die zu versteigernden Gegenstände verschaffen zu können, findet am Samstag 19. September 2015 zwischen 9 und 13 Uhr ein Besichtigungstermin im Badylon statt.
Versteigerungsbedingungen
Die Stadt Freilassing führt die angekündigte Versteigerung unter folgenden Bedingungen durch:
1. Der Zuschlag wird dem Meistbietenden nach dreimaligem Aufruf erteilt.
2. Aushändigung der zugeschlagenen Sachen erfolgt nur gegen sofortige Barzahlung (keine Schecks) oder Überweisung vor Abholung ab einem Gebot von 500,00 €.
3. Wird ein ersteigerter Gegenstand (bis 500,00 €) nicht sofort bar bezahlt, darf der betreffende Meistbieter zu keinem weiteren Gebot mehr zugelassen werden, für eventuellen Mindererlös kann er zur Haftung herangezogen werden, auf Mehrerlös besteht kein Anspruch.
4. Angebote, die vom Versteigerer irrtümlich übersehen werden, finden keine Berücksichtigung.
5. Der Erwerber des Gegenstandes hat keinen Anspruch auf Gewährleistung wegen eines Mangels im Recht oder wegen Sachmangels.
6. Für die Abgabe eines gültigen Gebots sind die Mindestpreise der Versteigerungsgegenstände zu beachten.
Änderungen vorbehalten!