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Landkreis übernimmt Transport und Verwertung von Grün- und Gartenabfällen

Ab 1. Juni gibt es in jeder Gemeinde, ohne Mengenbegrenzung, eine Sammelstelle. Vom neuen System sind die Städte bisher noch ausgenommen und sollen zum Jahr 2016 folgen.

Ein vom Landratsamt beauftragtes Gutachten im Rahmen einer sogenannten Wertstoffpotenzialanalyse, das im Oktober 2013 vorgestellt wurde, ergab, dass zu viele Grün- und Gartenabfälle über die Mülltonne entsorgt oder an Waldrändern, Fluss- und Bachläufen unerlaubt abgelagert werden, anstatt sie zum gemeindlichen oder städtischen Wertstoffhof zu bringen.

Wie der Fachbereich Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt mitteilt, werden nun ab Montag, 1. Juni 2015 nicht mehr die Städte, Märkte und Gemeinden für die Entsorgung der Grün- und Gartenabfälle zuständig sein, sondern der Landkreis.
Bisher gab es im Landkreis sehr unterschiedliche Regelungen für die Bürger: Manche Gemeinden nahmen an ihren Wertstoffhöfen entweder keine oder nur eingeschränkt Grün- und Gartenabfälle an.
So war es nicht verwunderlich, dass es bequem in der Restmülltonne entsorgt oder an nahen Waldrändern, Bachläufen und Senken in der Landschaft abgekippt wurde. Obwohl dies schon immer illegal war, hatte sich diese Praxis annähernd landkreisweit eingebürgert, weil die Gartenbesitzer auch oft der Meinung sind, ein bisschen Gras oder Heckenschnitt am Waldrand abzulagern, ist höchstens ein Kavaliersdelikt und „düngt“ außerdem den Boden.
Allerdings verändern sich dadurch der Humus- und Nährstoffgehalt von naturbelassenen Oberböden und – meist nicht erwünschte, nährstoff- und stickstoffliebende Pflanzen siedeln sich an. An Fluss- und Bachläufen erstickt durch die illegalen Ablagerungen die natürliche Vegetation und bei Hochwasser kommt es dann zu Erosionen.

Wilde Ablagerungen in der Natur verändern Boden und Pflanzengesellschaften



Ein ganz wichtiger Faktor bei der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung ist darüber hinaus die Einbringung von standortfremden Pflanzen, Pflanzenteilen und Samen in die freie Natur. In den wild abgelagerten Haufwerken können sich außerdem kaum beherrschbare Pilzkrankheiten entwickeln und verbreiten.

Grün- und Gartenabfälle von privaten genutzten Flächen zur kommunalen Sammelstelle bringen



Gemäß dem neuen Entsorgungskonzept für Grün- und Gartenabfälle wird in jeder Gemeinde eine Sammelstelle eingerichtet, die mindestens an 3 Tagen pro Woche geöffnet hat. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach den neuen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes oder der Sammelstelle.
Aufgrund vertraglicher Bindungen können die Städte Laufen an der Salzach, Freilassing und Bad Reichenhall am 1. Juni noch nicht am neuen System teilnehmen. Aller Voraussicht nach nehmen diese Städte ab dem 1. Januar 2016 am Landkreiskonzept teil. Bis dahin gelten die alten Bedingungen (Mengenbeschränkung und Anlieferverbot für Dienstleistungsbetriebe in der Grünflächenpflege).
Zukünftig soll es keine Mengenbegrenzung mehr geben. Grün- und Gartenabfälle von privat genutzten Flächen können zu den Annahmezeiten der Sammelstellen kostenlos angeliefert werden. Weiterhin gelten wird allerdings das sogenannte Residenzprinzip, d.h. die Grün- und Gartenabfälle sollen zur Sammelstelle jener Gemeinde gebracht werden, in der sie angefallen sind. An den Sammelstellen wird darauf auch weiterhin geachtet.

Aus Grün- und Gartenabfällen wird Komposterde und Energie


Der vom Landkreis beauftragte Entsorger, der im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ermittelt wurde und im Landkreis Rosenheim ein großes Kompostwerk und eine Vergärungsanlage betreibt, beschickt seine Anlagen abhängig von der Zusammensetzung des Grünguts: Grasschnitt und kleinteiliges, überwiegend nicht holziges Material kommt in eine Vergärungsanlage, die Energie erzeugt, der sogenannte Gärrest wird nach Abschluss der Vergärung zusammen mit dem überwiegend holzigen und groben Strukturmaterial in Mieten zur Kompostierung aufgesetzt. Heraus kommt nach einigen Arbeitsschritten ein sehr homogener und hochwertiger Kompost, der sich sehr gut als Torfersatz zur Verwendung im Garten eignet.
Es ist daran gedacht, die fertige Komposterde auch im Landkreis Berchtesgadener Land zu vermarkten, damit sich der Stoffkreislauf schließt.
Der Fachbereich Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt appelliert an die Gartenbesitzer, das Angebot der kostenlosen Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen in Anspruch zu nehmen. Damit leisten die Gartenbesitzer einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung und tragen zum Gelingen der Energiewende bei. Aus Gartenabfällen hergestellter Kompost hilft, ökologisch wertvolle Torfmoose zu erhalten. Torf wird hauptsächlich in den baltischen Ländern abgebaut und muss über große Strecken zum Endverbraucher transportiert werden. Torf selbst enthält keinerlei Nährstoffe, fungiert lediglich als Wasserspeicher und muss im Boden erst durch Mikroorganismen mineralisiert werden, um für unsere Nutz- und Zierpflanzen zur Verfügung zu stehen.
Der in einem Erdenwerk in der Region erzeugte Kompost aus regionalen Abfällen zeichnet sich aus durch gleichbleibende Qualität, garantiert ein konstantes Nährstoffpotenzial für die Pflanzen und wird regelmäßig auf Schadstoffe untersucht.
Für Fragen zum Themenkomplex steht Ihnen der Fachbereich Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt unter folgender Telefon-Nummer zur Verfügung: 08651/773 – 503.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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