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Aktueller Planungsstand zum Neubau des Erholungspark Badylon

Die Planungen für den Neubau des Erholungsparks Badylon sind umfangreich und vor allem aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zeitaufwändig. Für die Stadt muss der Erholungspark vor allem aber finanzierbar sein. Deshalb ist es wichtig, eine hohe Förderung für den Baumaßnahme zu erhalten.

Nach umfangreichen Begutachtungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Beratungen mit den für die finanzielle Förderung zuständigen Stellen bei der Regierung von Oberbayern fasste der Stadtrat im Januar dieses Jahres den Beschluss, das beschädigte Badylon durch einen Neubau zu ersetzen. Dies unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung der Finanzierbarkeit durch die zu erwartende Förderung. Letztere ist leider bis zum heutigen Tage noch nicht abschließend geklärt.

Gleichzeitig wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung Meinungen und Anregungen aufgenommen und den weiteren Planungsschritten zu Grunde gelegt. Nach Prüfung der diversen bereits gefertigten Gutachten wurde von der Regierung von Oberbayern dann prinzipiell grünes Licht für die Ersatzneubauten gegeben, weil diese dort ebenfalls als sinnvoller und wirtschaftlicher gegenüber einer Sanierung betrachtet werden. In der Folge musste auf Anforderung der Förderstelle noch eine umfangreiche Bedarfsanalyse zur Feststellung des Bedarfs der Schulen, Vereine und sonstigen Besucher der Anlage erstellt und daraus wiederum ein Pflichtenheft entwickelt werden, in dem die genauen Ziele des Projektes festzulegen waren.

Um mit der Planung des neuen Badylon beginnen zu können, müssen Architektur- und Planungsbüros für die verschiedenen Fachgebiete beauftragt werden. Aufgrund der Größenordnung des Projektes müssen nicht nur später die Bauleistungen sondern auch bereits die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Für die Gebäude- und Freianlagenplanung, die Tragwerksplanung, die Planung der Heizungs-, Lüftungs- u. Badewassertechnik, die Elektroplanung und die Projektsteuerung sind deshalb nach den Regeln der VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) insgesamt 5 einzelne umfangreiche und aufwändige zweistufige Vergabeverfahren durchzuführen, die sich aufgrund der einzuhaltenden Fristen über viele Monate hinziehen.

Für die Gebäude- und Freianlagenplanung konnte die erste Stufe des Vergabeverfahrens bereits beendet werden. In der zweiten Stufe stellen sich nun die ausgewählten Bewerber einem Architektenwettbewerb und beginnen gerade mit der Erarbeitung von Entwürfen, die gegen Ende des Jahres von einer Fachjury bewertet werden. Nach Abschluss der daran anschließenden weiteren Vertragsverhandlungen werden unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Fristen dann der Architekt und der Freianlagenplaner für das Projekt Badylon im Januar / Februar 2015 feststehen.

Die weiteren Vergabeverfahren für die übrigen Ingenieurleistungen befinden sich gerade in der ersten Stufe und sollen noch in diesem Jahr mit der Auftragserteilung abgeschlossen werden. Damit kann ab Anfang 2015 die intensive gemeinsame Planungsarbeit beginnen.

Der Kunstrasenplatz und der Sektorbereich der Rundlaufbahn wurden bereits größtenteils saniert und können wieder bespielt werden. Die Trafostation "Sportzentrum" am Badylon wurde in Zusammenarbeit mit dem Versorgungsunternehmen wiederhergestellt und bietet nun die notwendige Versorgungssicherheit für die Kläranlage und das neue Badylon.

Die bestehenden Freisportanlagen werden unverändert und uneingeschränkt auch während der zukünftigen Baumaßnahmen für die Schulen und Vereine zur Verfügung stehen, ebenso die TSV-Turnhalle.

Weiterer Zeitplan


Zum Verständnis, warum die Planungs- und Baumaßnahme so zeitaufwändig sind, ein Rückblick auf den Bau des Badylons in den 70er Jahren: 1978 wurde der Erholungspark Badylon in Betrieb genommen. Dazu wurde 1970 auf der Grundlage des Ergebnisses eines Architektenwettbewerbes eine Grundsatzentscheidung zum Bau der Anlage getroffen. Zwei Jahre später wurden die Aufträge an die Planungsbüros erteilt. Planung und Bau der Anlage nahmen weitere fünf Jahre, von 1973 bis 1978 in Anspruch. Bereits der damalige Neubau stellte für die Stadt Freilassing nicht nur eine architektonische, sondern vor allem eine finanzielle Herausforderung dar. So musste zwischendurch, um eine drohende Zwangsverwaltung der Stadt abzuwenden, die Bautätigkeit für die Dauer eines ganzen Jahres eingestellt werden.

Der im Januar 2014 vorgestellte Zeitplan kann bisher eingehalten werden. Bis Mitte 2015 wird mit einem fertigen Vorentwurf gerechnet, in der weiteren Planung müssen dann auch die für Freilassing geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. 2015 soll auch mit dem Ausräumen der abzubrechenden Gebäude begonnen werden, bevor voraussichtlich 2016 der vollständige Abbruch erfolgen wird. Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung, den Ausschreibungen und Vergaben der einzelnen Bauleistungen wird mit einem Baubeginn 2016 / 2017 gerechnet. Die Bauzeit für die Gebäude und die dazugehörigen Außenanlagen wird derzeit mit zwei bis zweieinhalb Jahren veranschlagt. Die Fertigstellung soll demnach im Frühjahr / Sommer 2019 sein.

red/Pressemitteilung Stadt Freilassing
Bilder © Stadt Freilassing
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