Zwei betrunkene Fahrer wurden in Laufen erwischt. Geschwindigkeitskontrollen gab es in Berchtesgaden, Schneizlreuth und Freilassing. Bei einer Schwerverkehrskontrolle in Bad Reichenhall wurde ein Lkw mit zahlreichen Mängeln gestoppt; auch beim Fahrer gab es Mängel.
Glück im Unglück hatte ein 55-jähriger Laufener als er am Steuer seines Pkw am Montag gegen 23:30 Uhr in eine Verkehrskontrolle der Laufener Polizei geriet. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 0,5 Promille. Nach Belehrung über die Konsequenzen lies der Mann sein Fahrzeug stehen und trat den kurzen Heimweg zu Fuß an. Sein Fahrzeugschlüssel wurde zuvor sichergestellt und er erhält ein Anschreiben, in dem er nochmals auf die Gefahren einer solchen Fahrt hingewiesen wird. Erspart blieben ihm ein 1-monatiges Fahrverbot, 500,- Euro Geldbuße und zwei Punkte im Verkehrszentralregister.
Die Polizei Laufen führte in der Nacht auf Freitag Alkoholkontrollen im Stadtgebiet Laufen durch. Bei einem 45-jährigen Autofahrer aus Laufen wurde Alkoholgeruch festgestellt, weshalb ein Alkotest durchgeführt wurde. Seinen Pkw musste der Mann dann abstellen, der gemessene Alkoholwert lag bei deutlich über 0,5 Promille. Für den Laufener war es in diesem Jahr bereits der zweite Verstoß wegen Alkoholauffälligkeit. Das sonst für den Verstoß vorgesehene einmonatige Fahrverbot und das Bußgeld in Höhe von 500.- Euro wird nun jeweils verdoppelt.
Am Donnerstag wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Bad Reichenhall, an der B 21, eine gemeinsame Kontrolle vom Polizeifortbildungsinstitut Ainring und Beamten der Schwerverkehrsgruppe der VPI Traunstein durchgeführt.
Gleich beim ersten angehaltene LKW Gespann wurden erhebliche Mängel festgestellt.
Der Fahrer konnte für das Gespann keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen.
Die Auflaufbremse des mitgeführten Anhängers war ohne Funktion, weil die Bremsbeläge bis auf die Bremsträger abgenutzt waren, und damit der Bremshebelweg nicht mehr ausreichte.
Die Kugelkopfkupplung des Anhängers war über das Verschleißmaß erheblichst abgenutzt, das Abreißbremsseil war abgerissen, ein Reifen drucklos und hatte schon Hitzeschäden. Dem noch nicht genug, war das zulässige Gesamtgewicht des LKW um satte 40 % überschritten und die zweite Achse des LKW um 30 %.
Dass der selbständige Umzugsunternehmer aus dem Raum Salzburg auch noch ohne eine Fahrerkarte in sein Kontrollgerät einzulegen mit dem Gespann fuhr, war dann eher zweitrangig.
Bei weiteren überprüften Fahrzeugen wurden zudem noch beschädigte, abgefahrene Reifen und eine mangelhafte Ladungssicherung festgestellt.
Am Donnerstag, 24.07.2014, wurden in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Kontrollort: (von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
Berchtesgaden, Oberau, erlaubte Geschwindigkeit 50 km/h.
Von 191 gemessenen Fahrzeugen waren 12 (12 Verwarnungen) zu schnell unterwegs.
Höchste gemessene Geschwindigkeiten 75 km/h.
Kontrollort: (von 17.40 Uhr bis 20.00 Uhr)
Berchtesgaden, Unterau, erlaubte Geschwindigkeit 70 km/h.
Von 933 gemessenen Fahrzeugen waren 2 (2 Verwarnungen) zu schnell unterwegs.
Höchste gemessene Geschwindigkeit 85 km/h.
Am Samstag, den 26.07.2014 wurde durch die Polizei Bad Reichenhall in der Zeit von 07.15 bis 08:25 im Ortsbereich von Weißbach (B 305) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.
Dabei wurden bei lebhaftem Urlaubsverkehr insgesamt 7 Fahrzeuglenker beanstandet.
Fünf Fahrer wurden hierbei gebührenpflichtig verwarnt. Gegen zwei Fahrzeuglenker wurde wegen erheblicher Überschreitung der Geschwindigkeit im Ortsbereich eine Bußgeldanzeige erstattet. Die beiden Fahrzeugführer aus Mühldorf und Duisburg fuhren mit jeweils 74 km/h durch den Ort.
Mehr als 10 Prozent Beanstandungsquote, das ist die Bilanz einer Radarkontrolle, welche die Polizei am Freitag, 25.07.2014, zwischen 15.45 Uhr und 20.45 Uhr, auf der Staatsstraße 2104, Höhe des Freibades, durchführte. Bei regem Badebetrieb wurde dabei der Verkehr in Richtung Saaldorf gemessen. Insgesamt mussten 133 Beanstandungen registriert werden. Während 113 Verkehrsteilnehmer mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, wird gegen 20 Kraftfahrzeuglenker wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei zulässigen 50 km/h wurde der schnellste Fahrer mit 86 km/h gemessen.
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