In der Woche wurden zahlreiche Pkw-Fahrer mit teilweise hohen Alkoholwerten gestoppt. In den Orten Freilassing und Teisendorf kontrollierte zudem die Bereitschaftspolizei bei Unterstützungseinsätzen.
Am Montagnachmittag führte die Polizeiinspektion Freilassing auf der Salzburger Straße in Freilassing eine Verkehrskontrolle durch. Gegen 17:00 Uhr wurde ein Ford Fiesta mit Salzburger Kennzeichen an der Kontrollstelle angehalten. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Fahrers, eines 24-jährigen Staatenlosen, mit Wohnort in Salzburg, ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Traunstein. Der junge Mann wurde wegen unerlaubten Waffenbesitzes gesucht. Er wurde festgenommen und zur Dienststelle verbracht. Da sein Haftbefehl durch die Zahlung einer hohen Geldstrafe außer Vollzug gesetzt werden konnte, wurde ihm Gelegenheit gegeben, mit Freunden und Bekannten zu telefonieren. Nach einigen Telefonaten lösten ihn Freunde aus. Sie brachten den geforderten Geldbetrag auf, so dass der Mann gegen 19:00 Uhr die Heimreise antreten konnte, da er seine Strafe bezahlt hatte.
Im Rahmen der Kontrolle wurden noch vier Pkw-Fahrer mit jeweils 30 Euro verwarnt. Sie hatten den Sicherheitsgurt nicht angelegt. Ein Autofahrer, welcher am Steuer telefonierte, wurde angezeigt. Das Bußgeld beträgt 40 Euro plus 28,50 Euro Gebühren.
Am Dienstag, 18.02.2014, unterstützten Beamte der Bereitschaftspolizei aus München die Polizeiinspektion Freilassing im Rahmen der Unterstützungseinsätze für den polizeilichen Einzeldienst in den Nachmittagstunden.
Neben der Beteiligung bei einer Durchsuchungsaktion an mehreren Objekten im Dienstbereich und der Unterstützung bei der Aufnahme eines Kleinunfalls gab es auch eigeninitiative Beanstandungen.
So mussten mehrere Verkehrsteilnehmer wegen Missachtung der Gurtpflicht mit einem Verwarnungsgeld von jeweils 30 Euro belegt werden. Da er sein Kind im Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert hatte, wurde gegen einen Pkw-Fahrer eine Bußgeldanzeige in Höhe von 40 Euro erstattet. Bei vier Verkehrsteilnehmern wurden Alko-Tests durchgeführt, die erfreulicherweise alle negativ ausfielen.
Am Bahnhof in Freilassing stellten die Beamten bei einer Jugendschutzkontrolle drei Minderjährige beim Rauchen fest. Die Zigaretten wurden vernichtet - die Erziehungsberechtigten verständigt.
Im Bereich der B 304 bei Freilassing Süd wurde eine Kontrollstelle betrieben, die auch der Fahndung nach überörtlich agierenden Straftätern dienen sollte.
Der Fahndungsfleiß der jungen Polizisten wurde dadurch belohnt, dass bei einer kontrollierten Person ein offener Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt wurde. Es handelte sich um einen rumänischen Staatsangehörigen, der sich laut eigenen Angaben mit seinen beiden Landsleuten auf der Durchreise vom Saarland nach Rumänien befand. Dem glücklichen Umstand, dass der 32-jährige das nötige „Kleingeld“ dabei hatte, ist es zu verdanken, dass er wieder auf freien Fuß gesetzt werden konnte. Der Haftbefehl konnte durch die Bezahlung von 220,- Euro abgewendet werden.
Am Donnerstag, 20.02.14 von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr wurde die Polizeiinspektion Freilassing durch Beamte der Bereitschaftspolizei München unterstützt.
Im Rahmen dieses Unterstützungseinsatzes wurden Verkehrskontrollen auf der Bundesstraße 304 durchgeführt. Zunächst errichteten die Beamten in der Gemeinde Teisendorf bei Hörafing eine Kontrollstelle. Mit der Laserpistole wurde die Geschwindigkeit des Verkehrs gemessen. 3 Pkw-Lenker und 2 Sattelzüge mussten beanstandet werden. Ein Sattelzug fuhr bei für ihn erlaubten 60 km/h mit 87 km/h Richtung Freilassing. Der bulgarische Lenker hinterlegte für die Ordnungswidrigkeit eine Sicherheitsleistung in Höhe von 80.--Euro zuzüglich Verfahrenskosten.
In Oberteisendorf kontrollierten die Beamten den Verkehr auf der B 304 Richtung Traunstein.
Ein Pkw-Lenker hatte an seinem Fahrzeug unvorschriftsmäßige Zusatzscheinwerfer montiert. Er wird angezeigt. Zwei Fahrzeuglenker hatten den Sicherheitsgurt nicht angelegt. Sie bezahlten die gebührenpflichtigen Verwarnungen vor Ort.
Gerade noch rechtzeitig kam für einen 49-jährigen Mann aus Freilassing eine Verkehrskontrolle der Polizeiinspektion Freilassing. Der Mann war gerade im Begriff mit seinem Auto loszufahren, als die Beamten im Rahmen der Kontrolle deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen. Ein anschließender Test bestätigte den Verdacht. Der Umstand, dass der Mann noch nicht los fuhr, ersparte ihm ein Fahrverbot, ein empfindliches Bußgeld sowie mehrere Punkte in Flensburg. So trat er glücklich seinen Heimweg, welcher sowieso nur wenige hundert Meter betragen hätte, zu Fuß an.
Dagegen hatte ein 54-jähriger Salzburger nicht so viel Glück. Er geriet auf dem Weg von Salzburg nach Ainring in eine Polizeikontrolle. Auch hier konnte deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Vortest ergab einen Wert von deutlich über 0,5 Promille. Dies bestätigte sich auf der Dienststelle, wo ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Der Geschäftsmann erhält nun eine Bußgeldanzeige und muss in der Konsequenz mit 500.- Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot, sowie Zuwachs auf dem Punktekonto in Flensburg rechnen.
Bereits am 22.02.2014 fiel einer Streife der Polizeiinspektion Freilassing, gegen 01:20 Uhr, in der Göllstraße in Freilassing, ein österreichischer Kleinwagen auf.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte bei dem 53-jährigen Fahrer aus Salzburg eine mächtige „Fahne“ festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,7 Promille.
Bei den folgenden Ermittlungen wurde bekannt, dass er bereits mehrfach wegen des selben Delikts auffällig wurde und ihm deshalb das Recht aberkannt wurde von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Daher musste sich der Fahrer einer Blutentnahme im Freilassinger Krankenhaus unterziehen. Nun wird er sich wegen der Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
Auch gegen seine in Österreich wohnende Bekannte, welche ihm ihr Fahrzeug zur Verfügung stellte, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Am Sonntag, 23.02.2014, gegen 19.30 Uhr, wollte ein 44-jähriger Mann aus Steinbrünning, in der Bräuhausstraße mit seinem Auto losfahren, als die Beamten eine Verkehrskontrolle durchführten. Das eine deutliche „Fahne“ festgestellt wurde, wurde ihm ein Alkotest angeboten, der diesen Verdacht bestätigte. Der Mann brachte es auf über 0,8 Promille Alkohol in der Atemluft. Da der Mann jedoch noch nicht losgefahren war, muss er weder ein Fahrverbot antreten noch ein Bußgeld bezahlen.
Anders erging es einem 71-jährigen Salzburger, der mit seinem Pkw von den Beamten gegen 20.50 Uhr auf der B 304 Höhe Freilassing Mitte kontrolliert wurde. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Ein Test ergab einen Wert von mehr als 1,1 Promille. Eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins waren die Folge. Der Mann wird wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt.
Am Donnerstag, 20.02.2014, wurden in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr Verkehrskontrollen in Berchtesgaden und Bischofswiesen durchgeführt.
Dabei mussten die eingesetzten Beamten 25 Verkehrsteilnehmer wegen Verstöße gegen die Gurtpflicht bzw. wegen Nichteinhaltung der erlaubten Geschwindigkeit verwarnen, fünf wurden zur Anzeige gebracht, da sie während der Fahrt mit dem Handy telefonierten.
Am Donnerstagabend wurde von Beamten der Polizeiinspektion Berchtesgaden eine zweistündige Geschwindigkeitskontrolle in der Von-Hindenburg-Allee in Berchtesgaden durchgeführt.
Bei sehr schwachem Verkehr musste insgesamt zwei Fahrzeugführer mit 25 bzw. 35 Euro verwarnt werden. Sie wurden bei den erlaubten 30 Km/h mit 44 bzw. 49 Km/h gemessen.
Am 20.02.2014, gegen 23.10 Uhr, stieg ein 72-jähriger Mann aus Piding am Festplatz in Bad Reichenhall in seinen Pkw. Um eine eventuelle Trunkenheitsfahrt zu unterbinden, wurde der Mann von Beamten der PI Bad Reichenhall kontrolliert. Bei der Durchsicht der Führerschein- und Fahrzeugdokumente wurde leichter Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig vor Ort durchgeführter Alkotest ergab dann einen Wert von über 1,3 Promille. Der Mann aus Piding war sehr einsichtig und trat die Heimfahrt mit einem Heimfahrservice an. Dies war definitiv günstiger wie der Verlust seines Führerscheines.
Am 20.02.2014 führten Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall Geschwindigkeitskontrollen auf der Kretabrücke (St2101) in Bad Reichenhall durch. Im Zeitraum von 21:10 Uhr bis 22:10 Uhr mussten insgesamt 4 Verkehrsteilnehmer wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitungen beanstandet werden. Die schnellste an diesem Abend war eine Inzellerin, die mit 77 km/h in der Ortschaft gemessen wurde. Sie erwartet nun ein Bußgeld sowie Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden durch die Polizeiinspektion Bad Reichenhall zwei Fahrzeuge festgestellt, die das auf der B 21 bestehende Nachtfahrverbot für Kfz über 7,5 t missachteten. Die Weiterfahrt der Lastwägen wurde unterbunden. Die Fahrer erwartet nun ein Bußgeldverfahren.
Am 23.02.2014, gegen 02.00 Uhr, wurde der Lenker eines blauen Mazda mit auswärtigen Kennzeichen durch Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall zur Kontrolle angehalten, als dieser die Anton-Winkler-Straße (B20) in Bad Reichenhall befuhr.
Da beim Fahrzeuglenker, einem 39-jährigen Mann leichter Alkoholgeruch festgestellt wurde, boten die Beamten vor Ort einen Alkotest an. Dieser zeigte einen Wert von über 0,8 Promille an. Auf der Dienststelle wurde dem Mann nochmals die Gelegenheit gegeben, einen gerichtsverwertbaren Alkotest durchzuführen. Hierdurch ersparte er sich eine Blutentnahme und weitere 100,- Euro an Kosten.
Der Alkotest auf der Dienststelle zeigte schließlich einen Wert von knapp über 1,00 Promille an. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro, 1 Monat Fahrverbot, sowie 4 Punkte in der Verkehrssünderdatei.
Am Donnerstagnachmittag überprüften Beamte der Polizeiinspektion Laufen mittels Lasergerät die Geschwindigkeiten auf der Staatstraße 2103 von Leobendorf in Richtung Schönram.
Zwei Audifahrer waren so schnell unterwegs, dass Anzeige gegen sie erstattet wird.
Bei erlaubten 100 km/h betrug die höchstgemessene Geschwindigkeit 145 km/h. Der Fahrzeugführer wird einen Monat auf seinen Führerschein verzichten müssen (Fahrverbot). Zudem werden ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro fällig und drei Punkte in Flensburg eingetragen.
Am Freitagnachmittag führten Beamte der Polizeiinspektion Berchtesgaden eine Geschwindigkeitsmessung in Bischofswiesen, Ortsteil Stanggaß, durch.
Während der Messzeit mussten insgesamt drei Verkehrsteilnehmer beanstandet werden. Davon erhielt eine Fahrzeugführerin eine Verwarnung und zwei Pkw-Lenker eine Anzeige und somit auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Der schnellste Pkw-Fahrer wurde mit 77 km/h in der geschlossenen Ortschaft gemessen.
| ← | April 2026 | → | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| 30 | 31 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | 1 | 2 | 3 |