Der 24-Jährige hatte außerdem keinen Führerschein, dafür aber ein Päckchen Speed.
Das hatten selbst die erfahrenen Schleierfahnder so noch nicht gesehen.
Einen einfallsreichen Weg, seine nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen, berauschend wirkenden Psilocybinpilze zu konsumieren, hatte ein 24-jähriger Österreicher gefunden.
Er hatte sich mittels weißer Schokolade und der Pilze eine berauschend wirkende „Leckerei“ hergestellt. Diese wurde dem Mann nun jedoch zum Verhängnis, da das Verbringen der verbotenen Pilze in das Bundesgebiet eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz darstellt.
Bei einer weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs wurden - verpackt in mehrere Alupapierpäckchen - zudem noch kleinere Mengen Amphetamin, sogenanntes Speed, aufgefunden.
Des weiteren stellten die Beamten eine kleiner Menge Marihuana sicher.
Der Österreicher war zuvor durch die Beamten der Bundespolizei auf der Bundesautobahn A8 einer Kontrolle unterzogen worden, bei der festgestellt wurde, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Diese sei ihm wegen eines Verkehrsdelikts entzogen worden. Zuständigkeitshalber wurde er an die Pidinger Schleierfahnder übergeben, die schließlich bei einer Durchsuchung des Fahrzeugs die Betäubungsmittel auffanden.
Somit erwarten den Mann nun Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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