Der Betreiber wurde außerdem wegen einem Verstoß gegen das Gaststättengesetz angezeigt, da er nach 5:00 Uhr noch geöffnet hatte.
Ein 33-jähriger Gastwirt aus Freilassing kam am zurückliegenden Sonntag, gegen 05:40 Uhr, mit einem Gast in seinem Lokal entlang der Münchener Straße aneinander und schlug diesem ins Gesicht.
Der Gast erlitt eine Schwellung unter dem linken Auge und musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Bei der Anzeigenaufnahme mussten die Beamten feststellen, dass das Lokal noch gut besucht war und alle Anwesenden erheblich alkoholisiert waren. Bei einer Atemalkoholmessung brachte es der Gastwirt und der Geschädigte auf über 2 Promille.
Der Gastwirt wurde somit nicht nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Anzeige gebracht, sondern auch wegen einem Verstoß gegen das Gaststättengesetz, da er den Gaststättenbetrieb nicht um 05:00 Uhr eingestellt hatte.