Falschparker in Bad Reichenhall, mehrere betrunkene Fahrer, drei zu laute Motorräder in Bischofswiesen und der erste Tag der Verkehrssicherheitsaktion der PI Laufen.
Am 06.07.2013 gegen 15:30 Uhr wurde der Polizei mitgeteilt, dass drei Pkw auf dem Parkplatz in der Innsbrucker Straße so abgestellt wurden, dass andere Verkehrsteilnehmer weder in den Parkplatz einfahren noch diesen verlassen konnten. Die Verkehrssünder wurden kostenpflichtig umgesetzt. Da bereits vor bzw. während des Eintreffens des Abschleppunternehmens zwei Beteiligte angetroffen werden konnten, wurden diese vor Ort verwarnt. Die Anfahrtskosten für das Abschleppunternehmen haben die Verwarnten natürlich zusätzlich zu tragen.
Am vergangenen Samstagabend wurde ein in der Ramsau wohnender Kraftfahrzeugführer in Schönau angehalten und kontrolliert.
Bei der Kontrolle wurde bei dem Fahrzugführer Alkoholgeruch festgestellt. Ein anschließender Test an einem gerichtsverwertbaren Alkoholmessgerät erbrachte einen Wert über 0,5 Promille.
Dies bedeutet für den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Das hätte für einen 34-jährigen, in Freilassing lebenden Türken am 07.07.13, gegen 22.45 Uhr, richtig schlecht ausgehen können. Der Mann wurde von einer Streife der Polizei Freilassing vor einem Wirtshaus in der Hermannstädterstraße gesehen, wie er in seinem Wagen sitzend, Motor und Licht startete. Als er die herannahende Polizeistreife bemerkte, stellte er den Motor wieder ab, schaltete sein Licht aus und stieg aus seinem Fahrzeug. Der Mann wurde, zu seinem Glück, vor der Abfahrt einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte doch starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte die Befürchtungen der Polizeibeamten. Der Mann hatte einen Alkoholpegel von über 1,8 Promille und war somit absolut fahruntüchtig. Wäre er bei diesem Alkoholwert mit seinem Pkw weggefahren, hätte dies eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr sowie ein längerer Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge gehabt. Die Führerscheinstelle wird in solch einem Fall aber trotzdem informiert.
Am Sonntag, den 07.07.2013, gegen 23:30 Uhr, wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein 29-jähriger Saaldorfer angehalten. Als er seinen Führerschein vorzeigte, wurde deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Auf Nachfragen gab der junge Mann an, nur zwei Radler getrunken zu haben. Ein durchgeführter Alkotest ergab jedoch einen Wert von über 1,1 Promille. Vermutlich waren es doch mehr als zwei Radler, die zu seiner Fahruntauglichkeit führten. Seinen Führerschein musste der 29-Jährige abgeben. In erwartet nun eine Anzeige und ein längerer Entzug seines Führerscheines.
Am Montag, 08.07.2013, gegen 23.15 Uhr, bemerkte eine Streifenbesatzung der PI Freilassing einen 51-jährigen Surberger, der im Ortsgebiet in seinen geparkten Pkw einsteigen wollte. Im Zuge der folgenden Kontrolle wurde bei dem Mann deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Ein Alkotest ergab einen Wert von knapp 0,9 Promille.
Der Mann musste seinen Wagen stehen und sich von der Ehefrau abholen lassen. Das Einschreiten der Polizei hatte ihn vor einer Geldbuße sowie einem Fahrverbot bewahrt.
Einer Streife der Polizeiinspektion Berchtesgaden fielen am Montagnachmittag (8. Juli) im Ortsbereich Bischofswiesen drei auswärtige Motorräder mit lautem Fahrgeräusch auf.
Bei der anschließenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass zwei junge Männer aus dem Endschalldämpfer der Abgasanlage den sog. „db-eater“ entfernt hatten. Dabei handelt es sich um ein Stück des Endschalldämpfers, welches wesentlich zur Geräuschreduzierung bestimmt ist. Ein Betrieb ohne den db-eater führt zu einem stark erhöhten Stand- und Fahrgeräusch.
Nach Einbau des mitgeführten db-eater und Aufnahme einer Anzeige konnte die Weiterfahrt erfolgen. Die Fahrer erwartet ein Bußgeld und drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Die Abgasanlage des dritten Fahrers musste aufgrund eines Mangels beanstandet werden. Auch diese war zu laut und somit nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auch die Fahrer von Motorrädern darauf hin, dass die angebrachten Abgasanlagen der zulässigen Norm und den erlaubten Grenzwerten entsprechen müssen.
Am 09.07.2013 wurde in der Strub auf der B 20 in der Zeit von 13.15 Uhr bis 15.15 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle mit dem Laserhandmessgerät durchgeführt. Bei einem Durchlauf von ca. 500 Fahrzeugen wurden 4 Verwarnungen ausgesprochen.
Bei erlaubten 70 km/h wurde der Schnellste mit 93 km/h gemessen.
Im Rahmen der in der vergangenen Woche angekündigten Verkehrssicherheitsaktion der PI Laufen, mussten bereits am ersten Tag eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern beanstandet werden.
So wurden beispielsweise bei Verkehrskontrollen am Nachmittag im Raum Tittmoning, Kirchheim und Fridolfing insgesamt fünf Fahrzeugführer angezeigt, weil sie während der Fahrt mit ihrem Mobiltelefon telefonierten. Diese erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von jeweils 40,- Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister.
Bei Verkehrskontrollen in Waging wurde gegen 20 Uhr ein 28-jähriger Verkäufer angehalten, bei dessen Kontrolle deutlicher Alkoholgeruch festgestellt wurde. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Den jungen Mann erwartet jetzt ein Bußgeld von mindestens 500,- Euro, drei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Außerdem stellte sich bei zwei weiteren Verkehrskontrollen heraus, dass die jeweiligen Fahrzeugführer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Beide Fahrer erwartet ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer führte in seinem Fahrzeug ein sog. Einhandmesser mit sich, was nach den Bestimmungen des Waffengesetzes verboten ist und eine Anzeige nach sich ziehen wird.
Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Radarfahrzeug wurden vor und in Tittmoning in der Zeit von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr insgesamt 998 Fahrzeuge überprüft. 43 davon waren zu schnell dran, weshalb sie demnächst eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung ins Haus bekommen werden.
Weitere Kontrollen werden folgen. Veranstaltungsbesucher werden erneut gebeten, zur Rückfahrt lieber ein Taxi zu rufen, als alkoholisiert in eine Verkehrskontrolle zu geraten.
| ← | April 2026 | → | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| 30 | 31 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | 1 | 2 | 3 |