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Änderung der Einfahrtsbedingungen in die Fußgängerzone

Der Stadtrat beschloss, vorerst für ein Jahr auf Probe, einige Einfahrtzeiten zu erweitern.

Der Stadtrat beschloss am gestrigen 9. April 2013 eine Neuregelung der Einfahrtsbedingungen in die Fußgängerzone. Sie folgten den Empfehlungen des Hauptausschusses vom 18.03.2013. Die Änderungen sind vorerst ein Jahr auf Probe gültig. Ab wann die neue Regelung in Kraft tritt ist nicht bekannt.

* Liefer- und Anwohnerverkehr bis bis 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht darf von 06.00 bis 10.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr ohne Ausnahmegenehmigung einfahren.
* erweitert werden die Einfahrtzeiten für den Liefer- und Anwohnerverkehr in begründeten Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung von 15.00 bis 17.00 Uhr.
* auch erweitert werden die Einfahrtzeiten für Anwohner mit Stellplätzen in der Fußgängerzone mit Ausnahmegenehmigung von 10.00 bis 17.00 Uhr und von 20.00 bis 24.00 Uhr.

red

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