Bei Piding stoppten die Schleierfahnder einen 28-Jährigen mit Crystal-Meth und einen Kroaten mit einem serbischen Probeführerschein. Auch keinen gültigen Führerschein, und zudem ein falsches Kennzeichen, hatte ein Ukrainer am Grenzübergang Melleck. Im Rahmen der Grenzkontrollen vollstreckte die Bundespolizei offene Haftbefehle gegen vier Personen. Ein stark betrunkener E-Scooter-Fahrer wurde in Freilassing gestoppt. Gegen einen polizeibekannten Laufener wurde in Bad Reichenhall ein Haftbefehl vollstreckt. In Marktschellenberg wurde in der Schnitzhofallee die Geschwindigkeit kontrolliert. Ein extrem stark alkoholisierter Berchtesgadener kippte mit seinem Motorrad um.
Am Dienstagabend kontrollierten die Pidinger Schleierfahnder auf der A8 ein slowakisches Paar, das zuvor mit ihrem Pkw aus Österreich eingereist war. Das auffallend nervöse Verhalten des Beifahrers während der Kontrolle deutete auf einen möglichen Drogenkonsum hin, weshalb der 28-Jährige durchsucht wurde.
Der Verdacht bestätigte sich - in seiner Hosentasche fanden die Fahnder eine Injektionsspritze mit einer Konsumeinheit der gefährlichen Droge „Crystal-Meth“. Gegen den Betroffenen wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Slowake seine Reise fortsetzen.
Die mitreisende Lebensgefährtin zeigte sich sichtlich wenig erfreut über den aufgedeckten Drogenkonsum ihres Mannes – ein Umstand, der angesichts der schnellen physischen und psychischen Abhängigkeit sowie der häufig gravierenden gesellschaftlichen Folgen von „Crystal-Meth“ nachvollziehbar ist.
Bei der Kontrolle eines im Bundesgebiet zugelassenen Pkw stellten Beamte der Grenzpolizei Piding am Sonntagnachmittag, 19.07.2026, fest, dass der Fahrzeugführer ohne in Deutschland gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Die Kontrolle fand an der Tank- und Rastanlage Piding statt. Dabei händigte der Fahrzeuglenker alle für ihn und seine Beifahrerin notwenigen Personaldokumente aus. Auf Frage nach seinem Führerschein übergab der 28-jährige, im Bundesgebiet wohnhafte Kroate den Beamten seinen serbischen Probeführerschein, welcher in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. Er wurde wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Am Mittwochnachmittag, 15. Juli 2026, kontrollierten Beamte der Grenzpolizei Piding an der Grenzkontrollstelle B21 / Melleck einen 19‑jährigen Ukrainer mit einem Pkw mit deutschen Kennzeichen. Der Mann wirkte auffallend nervös. Der Grund hierfür konnte schnell gefunden werden. Auf Nachfrage konnte er keinen Führerschein vorlegen. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte außerdem fest, dass die am Fahrzeug angebrachten deutschen Kennzeichen weder für das in Kontrolle befindliche Fahrzeug, noch für ein anderes Fahrzeug zugeteilt waren. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Kennzeichen sichergestellt. Gegen den 19‑Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Ukrainer auf freien Fuß entlassen.
Am Montagabend (13. Juli) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei in der Kontrollstelle an der A8 einen 35-jährigen Kroaten als Insassen eines Fernreisebusses. Der Abgleich seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Bedrohung. Da der Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von 960 Euro nicht begleichen konnte, wurde er kurze Zeit später in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Kontrolle eines 36-jährigen Ungarn am Dienstag (14. Juli) in einem Einreisezug am Bahnhof Freilassing brachte gleich sieben Fahndungstreffer zutage. Darunter befanden sich fünf Aufenthaltsermittlungen sowie ein Strafvollstreckungshaftbefehl verschiedener Staatsanwaltschaften. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - hatte den Mann wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er den geforderten Betrag in Höhe von 2.160 Euro nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.
Am Mittwoch (15. Juli) kontrollierten Bundespolizisten in der Kontrollstelle an der A8 einen 52-jährigen kroatischen Reisebusinsassen. Der Datenabgleich ergab eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Regensburg sowie einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim. Die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis konnte der Mann nicht begleichen, sodass auch für ihn der Weg direkt in eine Justizvollzugsanstalt führte.
Nur wenige Stunden später nahmen Bundespolizisten bei einer grenzpolizeilichen Zugkontrolle am Bahnhof Freilassing einen 38-jährigen Kroaten fest. Die Staatsanwaltschaft München I hatte den Mann wenige Tage zuvor aufgrund des Verdachts der Körperverletzung mit einem Untersuchungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben. Nach der Vorführung beim zuständigen Richter wurde der Kroate in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 18.07.2026, um 22:20 Uhr, war der Streifenbesatzung bei der Kontrollfahrt in Freilassing zwei Personen, welche unerlaubt zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren, in der Bräuhausstraße durch unsichere Fahrweise auf. Nach erfolgter Anhaltung der beiden 17-Jährigen konnte beim Fahrzeuglenker deutliche Alkoholeinwirkung wahrgenommen werden. Ein später durchgeführte Atemalkoholtest bestätigte jene Annahme der Fahruntauglichkeit und lag weit über den gesetzlichen Wert von 1,1 Promille. Beim Jugendlichen aus Freilassing erfolgte anschließend eine für das Strafverfahren erforderliche Blutentnahme. Dem Fahrzeugführer des Elektrokleinstfahrzeug erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Eine Weiterfahrt wurde folglich unterbunden.
Am vergangenen Freitag, den 17.07.2026 gelang den Beamten der Grenzpolizeistation Laufen erneut ein Fahndungserfolg. Im Rahmen anderweitiger Ermittlungen tauchte der Name eines alten Bekannten aus Laufen auf. Dieser bewohnte über Monate hinweg die Obdachlosennotunterkunft an der Salzach in Laufen. In dieser Zeit beschäftigte er auch mehrfach die Polizei und die Stadt Laufen. Wie sich nun bei der Überprüfung seiner Person herausstellte, lag gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera auf Grund eines Verkehrsdeliktes vor. Der 67-Jährige konnte an seinem derzeitigen Aufenthaltsort in Bad Reichenhall festgenommen werden. Es war ihm möglich, den geforderten Geldbetrag aufzubringen, so dass er nach Zahlung der Strafe wieder entlassen werden konnte.
In der Nacht von Samstag, 18.07.26, auf Sonntag, 19.07.26, führte die Verkehrspolizeiinspektion Traunstein zusammen mit der Polizeiinspektion Berchtesgaden eine Geschwindigkeitsmessung in Marktschellenberg auf der B305 durch. Bei einem Durchlauf von ca. 320 Fahrzeugen wurden 8 Verstöße festgestellt. Der schnellste Fahrzeugführer wurde mit 137 km/h bei den erlaubten 100 km/h gemessen.
Am Freitagabend, des 17.07.2026, wurde eine Streifenwagenbesatzung von der Polizeiinspektion Berchtesgaden zu einem Motorradunfall in die Königsseer Straße bestellt. Vor Ort stellte sich schnell heraus, dass hier kein Verkehrsunfall vorlag, sondern vielmehr ein 67-jähriger einheimischer Motorradfahrer auf Grund von starkem Alkoholkonsum mit seiner Maschine auf der Straße umgekippt war. Bei dem Mann wurde eine äußerst starke Alkoholisierung festgestellt, sodass der sich wegen dem vermeintlichen Verkehrsunfall vor Ort befindliche Notarzt zu einer Blutentnahme, durch die Beamten, angewiesen wurde. Der Führerschein des Motorradfahrers wurde sogleich sichergestellt und den Mann erwartet nun ein nicht unerhebliches Strafverfahren.
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