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Verkehrskontrollen von 16. bis 22. Februar 2026

Auf der A8 bei Anger stoppten die Schleierfahnder einen Pkw-Fahrer unter Drogeneinfluss. Bei der Kontrolle eines mazedonischen Pkw entdeckten die Polizisten gleich zwei gesuchte Personen. Im Rahmen der Grenzkontrollen auf den Straßen und in den Zügen wurden gleich mehrere Straftaten festgestellt.

Anger


Montagnacht, den 17.02.2026, kontrollierten Beamte der Grenzpolizei Piding einen Pkw Honda der auf der Autobahn A 8, von München kommend, in Richtung Salzburg fuhr. Im Gemeindebereich von Anger wurde der Honda mit ungarischer Zulassung angehalten. Der 51-jährige Fahrer legte den Zulassungsschein für sein Fahrzeug sowie seinen Personalausweis vor. Was er den Schleierfahndern jedoch nicht vorzeigen konnte war sein Führerschein. Er gab zu verstehen, dass sich dieser in seinem Heimatland Ungarn befinden würde. Doch das war nicht das einzige Problem. Der Ungar musste sich schließlich einer Blutentnahme unterziehen, da ein vorab getätigter Drogenvortest positiv verlief.

Eine Anzeige wegen Fahren unter Drogeneinfluss wurde aufgenommen. Zudem wird auch wegen des „fehlenden“ Führerscheins weiter ermittelt. Gegebenenfalls kommt hier auch noch eine weitere Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auf den Ungarn zu. Nach Beendigung der Maßnahmen konnte der Ungar die Dienststelle verlassen, jedoch wurde ihm die Fahrt mit seinem Pkw für 24 Stunden untersagt.

Piding


In der Nacht zum 18. Februar 2026, gegen 00:05 Uhr, unterzogen Schleierfahnder an der Tank- und Rastanlage Piding‑Süd einen Opel Vivaro mit mazedonischer Zulassung einer verdachtsunabhängigen Kontrolle. Im Fahrzeug befanden sich mehrere Personen, die nach eigenen Angaben auf dem Weg in ihre Heimat waren.

Während der Kontrolle der Reisedokumente stellten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Piding zunächst bei einer 53‑jährigen nordmazedonischen Staatsangehörigen fest, dass sie ihren erlaubten Aufenthalt um mehr als 90 Tage überschritten hatte. Gegen sie wurde eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz erstattet. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben, welche die Frau sofort entrichten musste.

Bei einer weiteren Insassin des Pkw, einer 44‑jährigen serbischen Staatsangehörigen, ergab die Überprüfung der Frau eine aktuelle Fahndungsnotierung. Die erforderlichen Daten wurden durch die Fahnder erhoben und an die zuständige Dienststelle übermittelt.

Nachdem alle Maßnahmen abgeschlossen waren, wurden beide Personen entlassen und konnten ihre Reise fortsetzen.

Freilassing & Bad Reichenhall


Am Freitag (20. Februar) wurde an der Saalbrücke in Freilassing ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger als Fahrer eines PKW mit deutscher Zulassung kontrolliert. Im Kofferraum seines Fahrzeugs fanden die Beamten eine Druckluftpistole ohne Prüfzeichen. Die Waffe wurde sichergestellt und der 35-Jährige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt.

Einen Tag später, am Samstag (21. Februar) wurde an der Kontrollstelle auf der A8 im Rahmen einer Einreisekontrolle ein Fahrzeug mit rumänischer Zulassung überprüft. Das Fahrzeug war mit sechs rumänischen Staatsbürgern besetzt, von denen fünf der Insassen gültige rumänische Identitätskarten vorlegten. Ein 25-jähriger konnte lediglich ein Foto seiner Identitätskarte auf seinem Mobiltelefon zeigen. Bei der Fahrzeugdurchsuchung fanden die Beamten mehrere Gegenstände, die auf die geplante Begehung von Eigentumsdelikten hinwiesen. U.a. wurde auch ein Paar Schuhe aufgefunden, deren Profil - vermutlich um keine entsprechenden Spuren zu hinterlasse n - manipuliert waren. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass vier der Insassen in Deutschland bereits, auch in der jüngeren Vergangenheit mehrfach wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Bandendiebstahls in Erscheinung getreten waren. Eine Auswertung der mitgeführten Mobiltelefone ergab zudem Hinweise auf die Planung von möglichen illegalen Aktivitäten in Frankreich und Deutschland. Aufgrund dieser Umstände wurde die Einreise der Personen verweigert und die Männer nach Österreich zurückgewiesen.

Am Sonntag (22. Februar) wurde ein 65-jähriger deutscher Staatsangehöriger in einem Fernverkehrszug überprüft. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth vor, der aufgrund seiner Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erlassen worden war. Zudem bestand noch ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen des Erschleichens von Leistungen. Die Geldstrafe in Höhe von 900,00 EUR konnte der 65-Jährige nicht begleichen. Der Mann wurde daher in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingewiesen.

Am gleichen Tag wurde im Zuge einer weiteren Kontrolle ein 35-jähriger Staatsangehöriger aus Bangladesch bei einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle im Zug am Bahnhof Freilassing überprüft. Der Mann konnte keine gültigen Ausweisdokumente vorlegen und zeigte lediglich ein Foto seines bangladeschischen Reisepasses vor. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass der Mann bereits im Jahr 2019 abgeschoben worden war und ein Einreise- sowie Aufenthaltsverbot bis zum Frühjahr 2022 erhalten hatte. Bei der Durchsuchung wurden zudem 40 Tabletten Zolium sowie 230 Tabletten Sizodom sichergestellt, was den Verdacht auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz aufwarf. Nach Beendigung der strafrechtlichen Maßnahmen wurde der Mann nach Österreich zurückgewiesen.

red/Pressemitteilungen Polizei GPI Piding, Bundespolizei Freilassing

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