Trotz eines deutlichen Alkoholgeruchs, gelang es den Beamten vor Ort nicht, den Alkoholspiegel des Mannes zu bestimmen.
Am Montag, den 23.02.2026, gegen 18:55 Uhr, ereignete sich in Bayerisch Gmain an der Kreuzung Alpentalstraße und Lattenbergstraße ein Verkehrsunfall, bei dem ein alleinbeteiligter 82-jähriger Radfahrer gestürzt war. Hierbei zog sich der Mann eine Kopfverletzung zu, u. a. weil er ohne Fahrradhelm unterwegs war.
Noch während der medizinischen Erstversorgung war von den dazukommenden Polizeibeamten eine Einwirkung durch Alkohol nicht auszuschließen. Trotz des eindeutigen Alkoholgeruchs war ein Wert vor Ort nicht ermittelbar. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine Blutentnahme an, die anschließend im Klinikum durchgeführt wurde. Dort wurde der Mann hinsichtlich seiner Verletzung in Form einer Kopfplatzwunde weiter versorgt. Das Zweirad wurde im Zuge des Ermittlungsverfahrens als Beweismittel sichergestellt.
Die Polizei darf aus gegebenem Anlass noch einmal auf die gängigen Grenzwerte durch Alkohol hinweisen, die bei einer Ausfallerscheinung wesentlich niedriger angesetzt sind. Hierzu zählt auch der vorliegende Verkehrsunfall. Ebenso wird das Tragen eines Helmes bei Radfahrern durchaus empfohlen.
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