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Verkehrskontrollen von 19. bis 25. Januar 2026

Bei Anger entdeckten die Schleierfahnder einen mehrfach gesuchten Ungar. Ein stark betrunkener 24-Jähriger fuhr im Raum Berchtesgaden mit seinem Pkw nach Hause. Zwei Personen versuchten sich in Anger und Übersee gegenüber der Polizei mit falschen Dokumenten auszuweisen. An den Grenzübergängen Bad Reichenhall und Freilassing erzielten die Bundespolizisten mehrere Fahndungstreffer. Auf der A8 wurde ein stark betrunkener Pkw-Fahrer gestoppt, der seine ganze Familie unangeschnallt dabei hatte.

Anger


Eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Piding kontrollierte am Montagmorgen, 19.01.2026, auf der BAB A8, Höhe Anger, einen 41-jährigen ungarischen Staatsbürger mit dessen Pkw, im Rahmen der Schleierfahndung.

Im Zuge der Kontrolle konnte der Mann keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Bei der anschließenden Überprüfung der Personalien im polizeilichen Fahndungsbestand stellte sich heraus, dass gegen die Person drei offene Strafvollstreckungshaftbefehle wegen verschiedener Verkehrsdelikte vorlagen.

Der Reisende wurde vor Ort verhaftet und im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ihn erwartet nun die Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe von über einem Jahr, sowie ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Berchtesgaden


Am 21. Januar 2026, gegen 22:30 Uhr, wurde ein 24-jähriger Pkw-Fahrer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch Beamte der Polizeiinspektion Berchtesgaden angehalten. Während der Kontrolle stellten die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem Fahrer fest. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,1 Promille.

Zur weiteren Beweissicherung wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Der Führerschein des Mannes, der im Landkreis Berchtesgadener Land wohnhaft ist, wurde sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Anger & Übersee


Am Dienstagmittag kontrollierte eine Streife der Grenzpolizei Piding an der Anschlussstelle Anger einen Pkw mit deutscher Zulassung. Der ukrainische Beifahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Der Fahrer hingegen legte lediglich Fotos eines angeblichen rumänischen Personalausweises und Führerscheins auf seinem Handy vor. Obwohl es sich nur um Fotos handelte, erkannten die Schleierfahnder schnell, dass die gezeigten Dokumente gefälscht waren.

Der Fahrer wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zur weiteren Abklärung zur Dienststelle nach Urwies verbracht. Erste Ermittlungen ergaben, dass die auf den gefälschten Dokumenten angegebenen Personalien zwar echt waren, der 35-Jährige jedoch tatsächlich moldauischer Staatsbürger ist und in Deutschland wohnhaft ist. Einen gültigen Führerschein besitzt er nicht. Der 35-jährige Moldauer wurde wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt.


Auch am Mittwoch endete die Reise eines Autofahrers auf der A8, wenige Kilometer weiter auf Höhe der Anschlussstelle Übersee. Der 28-jährige Lenker eines österreichischen Pkw legte bei der Kontrolle neben seinem serbischen Reisepass auch einen polnischen Führerschein vor. Bei der Überprüfung stellten die Fahnder fest, dass es sich bei dem Führerschein um eine Totalfälschung handelt. Da der Serbe darüber hinaus keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, wurde ihm die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt und er in der Folge wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

In beiden Fällen übernehmen die Ermittlungsgruppe der Grenzpolizei Piding die weiteren Ermittlungen.

Bad Reichenhall & Freilassing


Kräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing erzielten am 22. Januar mehrere Fahndungstreffer und vollstreckten diverse Haftbefehle.

Am Grenzübergang Saalbrücke (B304) zwischen Salzburg und Freilassing wurde in der Nacht ein Reisebus durch die Bundespolizei bei Grenzkontrollen überprüft. Ein Insasse, ein 29-jähriger Kosovare, wurde von zwei Staatsanwaltschaften gesucht. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg suchte wegen Urkundenfälschung nach dem Mann. Er wurde rechtskräftig durch einen Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Werl im September 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Da er diese nicht vollständig bezahlt hatte, greift nun die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe. Selbst die Zahlung des Strafrestes hätte den 29-Jährigen aber nicht vor einer Verhaftung bewahrt. Das Amtsgericht Paderborn suchte wegen gemeinschaftlichem Betruges nach dem Kosovaren, der durch eine Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn im April 2025 zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Eine zuvor ergangene Ladung zum Strafantritt ignorierte er. Bundespolizisten verhafteten den Mann und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

Bei Grenzkontrollen auf der A8 wurde am Abend ein 40-jähriger Kroate als Mitfahrer in einem Fahrzeug durch Bundespolizisten kontrolliert. Er wurde in zwei Fällen von der Staatsanwaltschaft Stuttgart gesucht. Wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls war noch eine Restfreiheitsstrafe von 18 Tagen aus einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten zu verbüßen. Der durch das Amtsgericht Stuttgart im Juni 2023 verurteilte Kroate wurde seinerzeit aus der Haft heraus abgeschoben. Durch den Einreiseversuch war der Strafrest nun zu vollstrecken und die Person zu verhaften. Wegen mehrerer Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in eine Privatwohnung wurde durch das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft Ende 2024 zudem Untersuchungshaft gegen den 40-Jährigen angeordnet. Beamte der Bundespolizei verhafteten ihn. Er wird im Laufe des Tages bei einem Amtsgericht vorgeführt.

Piding


Am 23.01.2026 gegen 23:45 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein ein Fahrzeug mit polnischer Zulassung in Piding.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Skoda, welcher nur für fünf Personen mit Sitzplätzen und Sicherheitsgurten ausgestattet war, mit sechs Personen, darunter drei Kindern, besetzt war. Die drei Kinder auf der Rücksitzbank, welche zum Teil einander auf dem Schoß saßen, waren gänzlich ungesichert. Sie trugen also weder einen Sicherheitsgurt, noch benutzten sie einen erforderlichen Kindersitz.

Zu allem Überfluss mussten die Beamten auch noch feststellen, dass der Fahrer, welcher zugleich der Vater der Kinder ist, nicht unerheblich alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Der 32-jährige Ukrainer musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Gegen ihn wurde unter anderem ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

red/Pressemitteilungen Polizei Berchtesgaden, GPI Piding, VPI Traunstein, Bundespolizei Freilassing

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