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Großkontrolle des Lkw-Nachtfahrverbots auf der B21 zeigt weiterhin zahlreiche Verstöße

Neben den Verstößen gegen das Nachtfahrverbot, stellten die Beamten auch noch mehrere andere verkehrsrechtliche Verstöße fest.

In den frühen Morgenstunden des gestrigen Montags führten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste Traunstein sowie Mitarbeiter des Landratsamts Berchtesgadener Land eine gezielte Kontrollaktion zur Einhaltung des Nachtfahrverbots für den Schwerverkehr am sogenannten „Kleinen Deutschen Eck“ durch.

Bereits seit Jahren steht die Strecke über die B20 und B21 – als direkte Verbindung zwischen Salzburg und Tirol – unter besonderer Beobachtung. Grund dafür ist das seit langem bestehende Nachtfahrverbot für den Schwerlastverkehr, das insbesondere dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner dient. In der Vergangenheit wurden bei vergleichbaren Kontrollen regelmäßig Verstöße festgestellt. Auch bei der heutigen Aktion bestätigte sich: Nicht jeder Lkw ist zur nächtlichen Fahrt berechtigt – und manche nehmen es mit Vorschriften eher sportlich.

Ergebnisse der Kontrolle


Im Zuge der Kontrollaktion wurden insgesamt 18 Lkw angehalten und überprüft. Dabei kam es zu folgenden Feststellungen:

• Verstöße gegen das Nachtfahrverbot: 9 Fahrer konnten keine gültige Ausnahmegenehmigung vorweisen. Die betroffenen Transporte hätten in den Nachtstunden nicht auf der Strecke unterwegs sein dürfen.
• Zuwiderhandlungen gegen Bescheidauflagen: In zwei Fällen lagen zwar Ausnahmegenehmigungen vor, jedoch wurden die darin festgelegten Bedingungen nicht eingehalten.
• Mängel bei der Ladungssicherung: Eine nicht vorschriftsgemäß gesicherte Fracht wurde bei der ganzheitlichen Kontrolle ebenfalls beanstandet.
• Ein Verstoß nach dem Gefahrgutrecht: Auch ein Fahrzeug, das Gefahrgut transportierte, war Gegenstand der Maßnahmen. Hier erfolgte eine gesonderte Ahndung nach den einschlägigen Vorschriften.

Fazit


Die Einhaltung verkehrsrechtlicher Vorschriften schützt nicht nur die Ruhe der Bevölkerung, sondern dient insbesondere auch der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall und das Landratsamt Berchtesgadener Land kündigen an, dass auch in Zukunft mit weiteren Kontrollen gerechnet werden muss.

Ein kleiner Hinweis der Polizei mit einem Augenzwinkern


Wer sich künftig in den Nachtstunden auf den Weg über das Kleine Deutsche Eck macht, sollte sich nicht auf Glück verlassen – sondern auf eine gültige Ausnahmegenehmigung. Ansonsten heißt es: Fahrt gestoppt, Verstoß dokumentiert und Bußgeldbescheid auf dem Weg.

red/Pressemitteilung Polizei Bad Reichenhall

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