Geschwindigkeitskontrollen in Ainring auf der BGL 18, in Schneizlreuth auf der B 305 und in Bad Reichenhall auf der B 21. Ein Betrunkener in der Nacht von Freitag auf Samstag und ein 15-Jähriger ohne die benötigte Fahrerlaubnis in Teisendorf.
Am Mittwoch, 20.02.2013, in der Zeit zwischen 16:15 Uhr - 17:15 Uhr, wurde an der Kreisstraße, Höhe Stadtweg, eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Überwacht wurde dabei die 70km/h-Beschränkung auf der „Schwimmbadstraße“ (BGL 18) in Fahrtrichtung Feldkirchen. Bei relativ hohem Verkehrsaufkommen mussten insgesamt nur 3 Fahrzeuge beanstandet werden. Alle drei Fahrzeugführer kamen mit einer Verwarnung davon. Schnellste war eine Fahrzeugführerin aus dem Landkreis Cham mit 92 km/h.
Am 20.02.2013 wurde von 10.15 Uhr bis 11.00 Uhr in Schneizlreuth, B 305 - Weißbach an der Alpenstraße - kontrolliert. Hier wurde 1 Lenker angezeigt und 1 Lenker verwarnt. Der Schnellste war bei erlaubten 50 km/h mit 75 km/h unterwegs.
Am 24.02.2013 wurde von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr in Bad Reichenhall B 21 in Fahrtrichtung Salzburg kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 1654 Fahrzeugen wurden 3 Lenker angezeigt und 42 Lenker verwarnt. Hier war der Schnellste bei erlaubten 60 km/h mit 86 km/h unterwegs.
Ein Gläschen zuviel gönnte sich ein 22-jähriger Fahrzeuglenker, welcher in der Nacht von Freitag auf Samstag, 23. Februar, mit seinem Pkw im Stadtgebiet von Bad Reichenhall von einer Polizeistreife kontrolliert wurde. Wie die Polizeiinspektion Bad Reichenhall mitteilte, lag der Atemalkoholwert des jungen Bad Reichenhallers etwas über dem erlaubten Mindestmaß. Das gegen ihn eingeleitete Bußgeldverfahren wird wohl eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge haben.
Am Sonntag, 24.02.2013, gegen 14.45 Uhr, kontrollierten Beamte der PI Freilassing einen 15-jährigen Teisendorfer mit seinem Motorroller auf der Traunsteiner Straße.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das Gefährt des jungen Mannes deutlich schneller als 25 km/h fährt - der Fahrer aber nur im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung ist. Zudem fehlte eine sog. Sitzbankabdeckung, welche für ein einsitziges Mofa vorgeschrieben wäre.
Gegen den 15-jährigen wird deshalb wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
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