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Freilassinger Bundespolizei vollstreckt am ersten Sommerferienwochenende 15 Haftbefehle

Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hat am vergangenen Wochenende (26.–28. Juli) 56 Fahndungstreffer festgestellt und insgesamt 15 Haftbefehle vollstreckt. Allein sechs Haftbefehle gingen dabei auf das Konto eines 29-Jährigen.

Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten am Sonntag gegen 20 Uhr einen aus Österreich ankommenden Zug am Bahnhof Freilassing. Ein 29-jähriger Somalier konnte dabei keinerlei Ausweisdokumente vorweisen. Bei der Abfrage der Personalien des Mannes stellten die Bundespolizisten fest, dass gleich sechs Haftbefehle gegen ihn vorlagen. Zudem wurden sieben Fahndungsausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaften Hildesheim, Osnabrück sowie Verden, wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Diebstahl, Exhibitionistischen Handlungen, Erschleichen von Leistungen und Körperverletzung, festgestellt. Wegen räuberischen Diebstahls suchte die Staatsanwaltschaft Stade nach dem Somalier. Außerdem bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Darüber hinaus wurde der Mann von den Staatsanwaltschaften Bremen und Heidelberg wegen Sachbeschädigung und Erschleichens von Leistungen mit weiteren Haftbefehlen gesucht. Nun muss er für insgesamt 840 Tage ins Gefängnis. Zudem leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise gegen ihn ein.

Bereits am Samstag um 8 Uhr war den Bundespolizisten am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn ein 47-jähriger Litauer ins Netz gegangen. Nach ihm fahndete die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen schweren Bandendiebstahls. Die Beamten lieferten den verurteilten Langfinger in eine Justizvollzugsanstalt ein, wo er seine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten abzusitzen hat.

Bezahlen konnte dagegen ein 24-jähriger Serbe seine Geldstrafe in Höhe von 3.456 Euro. Die Bundespolizei hatte ihn am Sonntag kurz vor 1 Uhr am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn kontrolliert und dabei festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorlag. Ihm wurde anschließend die Weiterfahrt gestattet.

red/Pressemitteilung Bundespolizei Freilassing

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