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Schienenfahnder decken mehrere Straftaten auf

Bei einem Obdachlosen fanden die Polizisten eine größere Menge Schmuck unklarer Herkunft, jedoch keinen Fahrschein. Weiters wurden bei vier Personen Drogen entdeckt.

Durch den Besuch der Bordtoilette wollte sich ein Serbe zunächst der polizeilichen Kontrolle entziehen. Nachdem er von den Beamten letztendlich doch dazu bewegt werden konnte, diese zu verlassen, wurde festgestellt, dass der Mann über kein gültiges Ticket verfügte. Im Rahmen der Kontrolle wurde weiter in seinem Gepäck ein Stoffbeutel aufgefunden, in welchem sich eine Vielzahl von Goldschmuck und Goldmünzen befanden. Über die Herkunft konnte oder wollte der obdachlose Mann keine Angaben machen. Die weitere Überprüfung ergab zudem, dass sich der Serbe illegal im Bundesgebiet aufhält und ein Haftbefehl wegen Schwarzfahrens gegen ihn vorlag. Da der die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde der Mann nach Abschluss der Sachbearbeitung eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen bezüglich der Herkunft des aufgefundenen Goldschmucks wurden zwischenzeitlich an die Kriminalpolizei in München übergeben.

Ein 23-jährigen Österreicher, welcher sich auf dem Weg von München nach Salzburg befand, wurde wegen Schmuggel von Betäubungsmitteln angezeigt. Bei ihm wurde eine kleinere Menge Marihuana sowie Tabak, versetzt mit sogenanntem Cannabidiol, aufgefunden. Nach Anzeigenaufnahme und Sicherstellung der Betäubungsmittel durfte er seine Reise fortsetzen.

In einem weiteren Regionalzug aus München kommend, musste sich ein 24-jähriger Deutscher von seinen mitgeführten Drogen unfreiwillig trennen. In seinem Koffer konnten knapp drei Gramm Marihuana aufgefunden werden. Laut eigener Angaben dienten die Drogen nur zum Eigenbedarf.
Ähnlich erging es einem 20-jährigen Deutschen, der in entgegengesetzte Richtung unterwegs war. Auch er führte Betäubungsmittel zum angeblichen Eigenbedarf mit. Die aufgefundene Kleinmenge MDMA, besser bekannt unter dem Namen Ecstasy, wurde ebenfalls sichergestellt. Die beiden jungen Männer konnten nach erfolgter Anzeigenaufnahme jeweils die Weiterfahrt antreten.

Auch einem 42-jährigen Polen dürfte die von Beamten der Grenzpolizei durchgeführte Kontrolle vermutlich nicht behagt haben. Neben einem Gramm Amphetamin, welches er im Innenfach seiner Geldbörse versteckt hatte, stellten die Schleierfahnder ein eher ungewöhnliches Fahndungsersuchen der polnischen Behörden fest. In der Ausschreibung wurde darum gebeten, den 42-Jährigen aufzufordern, die Bezahlung einer Geldstrafe binnen einer Woche in Polen zu veranlassen. Für was er die Strafe zu entrichten hat, entzog sich der Kenntnis der Polizisten. Die Drogen wurden sichergestellt und die Anzeigenaufnahme im Zug durchgeführt. Dem Fahndungsersuchen der polnischen Behörden wurde ebenfalls entsprochen und der Ertappte zur Zahlung mit Termin aufgefordert.

red/Pressemitteilung GPI Piding

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