Am Bad Reichenhaller Festplatz wurde wieder das Lkw-Nachtfahrverbot auf der B21 kontrolliert. Auf der BGL3 fand auf Höhe des Abtsdorfer Sees eine Geschwindigkeitsmessung statt. Die Laufener Polizei zog einen alkoholisierten Fahranfänger aus dem Verkehr. 32 Fahrzeuge waren bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der B20 beim Eisenrichter zu schnell.
Am Montag, 27.03.23, fand von 4-6 Uhr erneut eine Kontrolle des Nachtfahrverbotes statt. Die Kontrolle wurde von der Bereitschaftspolizei durchgeführt, die hierzu extra aus Königsbrunn bei Augsburg angereist war. Insgesamt fuhren 15 Lkw in die Kontrollstelle. Bei der Kontrolle wurden lediglich vier Lkw festgestellt, die keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten. 11 Lkw konnten ihre Fahrt aufgrund bestehender Genehmigung fortsetzen.
Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein führten am 28.03.2023 eine Geschwindigkeitsmessung der Fahrzeuge auf der Kreisstraße BGL 3 nahe des Abtsdorfer Sees durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Messort beträgt 70 km/h. Das schnellste Fahrzeug durchfuhr die Messstelle mit 90 km/h. Insgesamt mussten 4 Fahrzeugführer beanstandet werden.
=== Betrunkener Fahranfänger ==
Am Abend des 31.03.2023 führten Beamte der Polizeiinspektion Laufen eine Verkehrskontrolle bei einem 20-jährigen Laufener, welcher mit seinem Pkw unterwegs war, durch. Während der Kontrolle konnte deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert über der erlaubten 0,0 Promillegrenze, welche für Fahranfänger bis 21 Jahre gilt. Den 20-Jährigen erwartet ein Bußgeld in Höhe von 250 € und ein Punkt in Flensburg.
Am Mittwoch, den 29.03.2023, wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Kontrollort: Bischofswiesen, B 20 beim Eisenrichter, von 07.28 – 12.52 Uhr, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 70 km/h.
Im genannten Zeitraum passierten 1448 Fahrzeuge die Messstelle, 8 Lenker waren dabei so schnell unterwegs, dass Anzeigen erstellt werden. Weitere 24 Fahrzeugführer müssen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen. Insgesamt mussten gut 2% der Verkehrsteilnehmer aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung beanstandet werden.
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