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Abgabefrist der Vereinspauschale für Sportvereine um 2 Wochen verlängert

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration heuer die Abgabefrist für die Vereinspauschale um zwei Wochen bis zum 15. März 2023 verlängert hat.

Um den Vereinen mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, wird die Antragsfrist für die Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 um zwei Wochen verlängert. Es können somit Anträge berücksichtigt werden, die bis Mittwoch, 15. März 2023 eingehen.

Das Datum des Poststempels bzw. Einlieferungsbelegs ist ausreichend. Die Sportförderrichtlinien geben vor, dass verspätete oder zu diesem Zeitpunkt unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden können.

Antragsvordrucke sowie die Förderrichtlinie selbst stellt das Landratsamt auf https://www.lra-bgl.de/t/der-landkreis/sportfoerderung/ zur Verfügung.

Das Landratsamt berät unter birgit.tichowitsch@lra-bgl.de, Telefon 08651 773 363 (Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 11 Uhr) und unter christina.maldeghem@lra-bgl.de, Telefon 08651 773 537.

Weitere Details können auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/index.php abgerufen werden.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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