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Verkehrskontrollen von 29. August bis 4. September 2022

Während einer Geschwindigkeitskontrolle in der Schnitzhofallee wurden erhebliche Überschreitungen festgestellt. Im Berchtesgadener Talkessel führte die Polizei Motorradkontrollen durch. Auf der A8 stoppten die Schleierfahnder ein Wohnmobil mit abgelaufenem Kennzeichen und einem gesuchten Fahrer. Ein 43-Jähriger wurde einmal in Italien und zweimal in Deutschland gesucht. Zudem hielt sich sein Beifahrer illegal im Bundesgebiet auf.

Marktschellenberg


Am Dienstag, 30.08.2022, wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.

Kontrollort: Marktschellenberg, Schnitzhofallee (B 305), von 07.32 - 12.29 Uhr, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.

Im genannten Zeitraum passierten 880 Fahrzeuge die Messstelle, 7 Fahrzeuge waren so schnell unterwegs, dass Anzeige erstattet werden muss, 7 weitere Lenker werden gebührenpflichtig verwarnt. Der schnellste Fahrzeugführer wurde mit einer Geschwindigkeit von 134 km/h gemessen.

Berchtesgadener Talkessel


Die Polizeiinspektion Berchtesgaden führte am Sonntag den 04.09.2022 zwei Motorradkontrollen im Talkessel durch.

In den Vormittagsstunden konnten im Bereich der B 305 – Alpenstraße – insgesamt 35 Kräder kontrolliert werden. Ein Kraftrad fiel durch übermäßige Geräuschentwicklung auf. Bei genauerer Betrachtung des Endschalldämpfers konnte eine zusätzlich vorgenommene Bohrung als Ursache festgestellt werden. Eine Abklärung beim Kraftfahrtbundesamt wird die Vorschriftmäßigkeit des Endschalldämpfers hervorbringen. Sollte sich diese Bohrung als nicht Serienmäßig herausstellen, ist die Betriebserlaubnis der Abgasanlage und somit des Fahrzeugs erloschen. In diesem Fall wird gegen den Fahrzeugführer Anzeige erstattet.


Bei einer weiteren Kontrolle am Nachmittag in Berchtesgaden, Ortsteil Oberau, ist zusätzlich eine Geschwindigkeitskontrolle mit dem Laserhandmessgerät vorgenommen worden. Bei erlaubten 70 km/h konnte ein Pkw-Lenker mit 109 Km/h gemessen werden. Von den insgesamt 55 kontrollierten Krafträdern hatte zwei einen abgefahrenen Hinterreifen. Ein Fahrer eines Kleinkraftrades hatte keinen Dämpfer im Endschalldämpfer. Diesen führte er jedoch mit, um bei einer Kontrolle den Mängel sofort beseitigen zu können. Auch in diesem Fall ist die Betriebserlaubnis erloschen. Aufgrund dieser Tatsachen wird gegen den Lenker des Kleinkraftrades Anzeige erstattet und der Bußgeldsatz verdoppelt.

Anger


Zulassung eines Wohnmobils abgelaufen


Eine Streife der Grenzpolizei Piding kontrollierte am 02.09.22, kurz vor Mitternacht, auf Höhe Anger, ein VW-Wohnmobil mit deutschen Ausfuhrkennzeichen, welches auf der BAB A 8 von München aus kommend in Richtung Salzburg gefahren war. Der alleinige Fahrzeuginsasse, ein 54-jähriger österreichischer Staatsangehöriger, händigte den Beamten seine notwendigen Personaldokumente und Fahrzeugpapiere aus. Bei genauerer Betrachtung wurde festgestellt, dass das am Wohnmobil angebrachte Ausfuhrkennzeichen nur bis zum 30.08.2022 gültig war. Zudem war der Fahrzeuglenker von der Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung im Fahndungsbestand ausgeschrieben.

Der 54-Jährige wurde wegen Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, der Abgabenordnung und der Fahrzeugzulassungsverordnung zur Anzeige gebracht. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

43-Jähriger in Italien gesucht


Ein Auslieferungshaftbefehl der italienischen Behörden lag gegen einen 43-jährigen Mann vor, der in Begleitung seines Sohnes am 02.09.2022, gegen 22.30 Uhr, auf der Autobahn A 8 in Richtung Salzburg fuhr. Die Anhaltung erfolgte an der Anschlussstelle Anger-Süd. Bei einer gehaltenen Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass gegen den Pkw-Lenker die o. g. Ausschreibung bestand. Nach Anforderung des italienischen Haftbefehls stellte sich heraus, dass er noch ein Jahr und sechs Monate wegen Eigentumsdelikten in Italien abzusitzen habe.

Zudem war er von den Staatsanwaltschaften Cuxhaven und Stade zur Ermittlung seiner aktuellen Wohnanschrift ausgeschrieben. Nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft München wurde er einem Richter am zuständigen Amtsgericht zur Eröffnung des Haftbefehls vorgeführt.

Gegen den Beifahrer lag eine Fahndungsausschreibung zur Einreiseverweigerung vor. Er wurde wegen eines Vergehens der unerlaubten Einreise bzw. des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet angezeigt, konnte aber nach Anzeigenaufnahme seine Heimreise fortsetzen.

red/Pressemitteilungen Polizei Berchtesgaden, GPI Piding

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