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Verbotenes Taubenfüttern im Markt Berchtesgaden

In Berchtesgaden ist das Tauben füttern aufgrund der "Verordnung des Marktes Berchtesgaden zur Bekämpfung verwilderter Tauben" nicht erlaubt.

Seit einigen Tagen, wird im Markt Berchtesgaden beobachtet, dass bisher unbekannte Personen, Tauben mit einer nicht geringen Menge an Futter anfüttern. Bisher wurden solche Futterhaufen am Schlossplatz und vor dem Hutgeschäft Kraiser beobachtet. Gemäß Gemeindeverordnung besteht im gesamten Marktbereich ein generelles Taubenfütterungsverbot, welches mit einem Bußgeld von bis zu 1000.- Euro geahndet werden kann. Die Polizei Berchtesgaden möchte darauf hinweisen, dass der Schlossplatz (Privatgrund) Videoüberwacht wird und Lichtbilder von den Personen vorhanden sind. Die Personen möchten sich bitte umgehend bei der Polizei Berchtesgaden (08652/9467-0) oder Gemeinde Berchtesgaden/Ordnungsamt (08652/6006-44) melden.

red/Pressemitteilung Polizei Berchtesgaden

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