Bei der Kontrolle des Lkw-Nachtfahrverbots in Bad Reichenhall wurden 14 Verstöße festgestellt. Ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz, dafür mit einem fremden gefälschten Führerschein, reiste ein Kroate ein. In Anger und Freilassing wurden zwei 33-Jährige und ein 65-Jähriger stark alkoholisiert gestoppt. Geschwindigkeitsmessungen fanden in Bayerisch Gmain, Bischofswiesen und Marktschellenberg statt.
Am 23.05.2022 wurde in der Zeit von 08.04 Uhr bis 12.45 Uhr in Bayerisch Gmain – B20 in Richtung Berchtesgaden kontrolliert. 1420 fuhren durch die Kontrollstelle. 44 Lenker wurden verwarnt und 20 angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 50 km/h mit 92 km/h unterwegs.
Am Dienstag, 24.05.2022 kontrollierte die Polizei Bad Reichenhall, zusammen mit der Grenzpolizei Piding, der Verkehrspolizei Traunstein und dem Landratsamt Berchtesgadener Land das Nachtfahrverbot auf der B21. Die Kontrolle fand zeitgleich mit der Blockabfertigung auf der A93 bei Kiefersfelden statt.
An der Kontrollstelle auf dem Festplatz in Bad Reichenhall wurden insgesamt 22 Lkw kontrolliert. Acht Lkw-Fahrer konnten eine Ausnahmegenehmigung vorweisen und konnten ihre Fahrt fortsetzen. Bei 14 Fahrern konnte ein Verstoß gegen das Nachtfahrverbot festgestellt werden. Gegen diese wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und sie mussten bis 06.00 Uhr ihre Fahrt unterbrechen.
Am Donnerstag, dem 26.05.2022 reiste gegen 03:00 Uhr ein 43-jähriger Kroate mit seinem Pkw auf der A8 am Grenzübergang Walserberg nach Deutschland ein. Bei der Kontrolle des Einreisenden wurde durch die Bundespolizei festgestellt, dass das Fahrzeug keinen gültigen Versicherungsschutz (Kfz-Haftpflichtversicherung) besitzt und dem Fahrer das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland aberkannt wurde.
Der Sachverhalt wurde daher der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein zur weiteren Sachbearbeitung übergeben. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme durch die Verkehrspolizei stellte sich zusätzlich heraus, dass der Fahrzeugführer einen gefälschten Führerschein eines „Fremden“ mitführte. Laut den Angaben des 43-jährigen Kroaten habe er lediglich den Auftrag erhalten, den kroatischen Führerschein für ein Entgelt von 20 Euro zu überreichen. Dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt, sei ihm nicht bewusst gewesen.
Sowohl die Zulassungsbescheinigung als auch der gefälschte Führerschein wurden infolge der oben genannten Verstöße sichergestellt bzw. beschlagnahmt.
Gegen den Kroaten wird nun ein Strafverfahren bzgl. dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und dem Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen eingeleitet.
Hinsichtlich des Inhabers des gefälschten Führerscheins wird derzeit ebenfalls bzgl. eines Vergehens des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen ermittelt.
Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall führten in der Nacht vom 25.05.2022 auf den 26.05.2022 Verkehrskontrollen im Dienstbereich der Polizeiinspektion Bad Reichenhall durch. Ein 33-jähriger Schneizlreuther wurde in Aufham mit einem Wert von über 0,5 Promille festgestellt. Sein Besuch beim Trachtenfest endete für den Mann mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot.
Am 26.05.2022 wurde gegen 23:00 Uhr im Bereich der Münchener Straße (St2104) der PKW eines 33-jährigen Freilassingers einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnte beim Fahrer deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Daher wurde eine Blutentnahme bei dem PKW-Lenker durchgeführt. Der Führerschein wurde sichergestellt. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Am 28.05.2022 wurde gegen 22:25 Uhr ein österreichischer Pkw im Stadtgebiet Freilassing einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hier konnte bei dem Fahrzeugführer Alkohol Geruch wahrgenommen werden. Auf Nachfrage gab der 65-jährige an, Alkohol konsumiert zu haben. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert deutlich über dem Erlaubten. Der österreichische Staatsbürger musste seinen Pkw stehen lassen und es wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser bestätigte das vorherige Ergebnis. Dem Fahrer erwarten nun ein Fahrverbot von einen Monat, eine Geldbuße von mindestens 500 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei.
Am Mittwoch, 25.05.2022, wurden in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
1. Kontrollort: Marktschellenberg, B 305, von 07.30 -11.00 Uhr, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.
Im genannten Zeitraum passierten 606 Fahrzeug die Messstelle, 3 Fahrzeug waren dabei so schnell unterwegs, dass sie mit einer Anzeige rechnen müssen, 5 weitere werden gebührenpflichtig verwarnt. Der schnellste Fahrzeugführer wurde hier mit einer Geschwindigkeit von 128 km/h gemessen.
2.Kontrollort: Bischofswiesen, B 20, von 11.35 – 13.23 Uhr, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 70 km/h.
Bei einem Durchlauf von 316 Fahrzeugen war auf der B 20 an der Kontrollstelle nur ein Fahrzeug so schnell unterwegs, dass eine Anzeige erstattet werden muss. 4 weitere Fahrzeuglenker müssen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen. Beim schnellsten PKW-Fahrer wurde eine Geschwindigkeit von 96 km/h festgestellt.
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